Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen eventualvorsätzlicher Tötung bestätigt, der 2015 seinen damals eingetragenen Partner mit Brennsprit übergoss und anzündete. Das Kantonsgericht Luzern verhängte Anfang 2021 eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Das Bundesgericht folgt den Argumenten des Verurteilten nicht, wonach dieser die Flüssigkeit aus Versehen verschüttet habe und diese durch eine Kerze in Brand geraten sei. Aussagen der Involvierten, einer Zeugin und die Ergebnisse der Forensik liessen darauf schliessen, dass der Verurteilte den Brennsprit auf das Opfer gespritzt habe.
Dieses erlitt schwere Verbrennungen an 19 Prozent der Körperoberfläche, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Das Opfer befand sich in Lebensgefahr und muss sich mit bleibenden Verbrennungsnarben abfinden. Das Gericht hat dem Opfer eine Genugtuung von 35'000 Franken zugesprochen.
Vor der Tat hatte sich das Paar unter anderem wegen eines Brandflecks auf einem Tisch gestritten. Der Verurteilte hatte den Brennsprit geholt, um diesen Fleck zu beseitigen, als die Situation eskalierte. Die Tatsache, dass der Täter mithalf, den Brand zu löschen, würdigte das Gericht als tätige Reue. (Urteil 6B_1009/2021 vom 17.1.2022) (aeg/sda)