Stéphanie rief die Notfallnummer an – 16 Stunden später war sie tot
Bei der Brandkatastrophe von Crans-Montana verloren Dutzende Eltern ihr Kind – das Schlimmste, was einem Vater, einer Mutter widerfahren kann. Die Schweiz fragt sich: Wie konnte es so weit kommen? Und was muss geschehen, damit sich eine solche Tragödie nie wiederholt?
Diese Fragen lassen auch Raphaël und Chloé Perroud (Namen geändert) nicht los. Sie wissen, was es bedeutet, ein Kind zu verlieren. «Man verliert einen Teil von sich selbst», sagen sie. Doch ihre Tochter Stéphanie starb nicht bei einem Grossereignis wie Crans-Montana. Sie nahm sich mit 24 Jahren das Leben.
«Wie bei der Aufarbeitung des Brandes, der zu Recht zu Diskussionen über verschärfte Kontrollen und Vorschriften führt, müssen auch aus dem Tod unserer Tochter die richtigen Lehren gezogen werden», sagt Chloé Perroud im Gespräch mit CH Media. «Wir wollen verhindern, dass andere Eltern das gleiche Schicksal erleiden müssen», ergänzt ihr Mann Raphaël, beide Mitte 50.
Oft sei in der Gesellschaft zu hören: Beim Suizid handle es sich um den Willen der betroffenen Person, an dem man nichts ändern könne. Das sei eine gefährliche Verallgemeinerung, finden die Perrouds. Im Fall ihrer Stéphanie sind sie überzeugt: «Das war nicht ihre Wahl. Unsere Tochter hat jahrelang gegen ihre Dämonen und für ihr Leben gekämpft.»
Lass dir helfen!
In der Schweiz gibt es zahlreiche Stellen, die rund um die Uhr für Menschen in suizidalen und depressiven Krisen da sind – vertraulich und kostenlos.
– Die Dargebotene Hand: Tel 143, www.143.ch
– Beratung + Hilfe 147 für Jugendliche: Tel 147, www.147.ch
– Reden kann retten: www.reden-kann-retten.ch
Die Vorgeschichte
Erstmals hospitalisiert wird Stéphanie als 17-Jährige – wegen Magersucht. In den Jahren darauf macht ihre psychische Verfassung diverse Therapien und Spitalaufenthalte notwendig. Stéphanie leidet an Depressionen und zeigt Anzeichen einer bipolaren Störung und Schizophrenie. Trotz allem setzt sie ihre schulische Laufbahn fort, arbeitet Teilzeit im Detailhandel und hat eine eigene Wohnung.
Nach einer erneuten Krise geht Stéphanie ab Anfang 2021 in einer Praxis in Lausanne in die Psychotherapie. Das Zentrum bietet wochentags zwischen 8 und 18 Uhr eine Notfalllinie an. Im Mai 2021 ruft Stéphanie wegen suizidaler Absichten an. Noch am selben Tag wird ihre Einweisung ins Spital organisiert, wo sie mehrere Wochen bleibt.
«Dort sagte sie mir, sie wolle leben», erinnert sich Raphaël Perroud. Er und seine Frau hätten dem Fachpersonal vertraut. «Wir haben keine medizinische Ausbildung und versuchten, so gut es ging, in unserer Rolle als Eltern zu bleiben – auch wenn das ein ständiges Dilemma war.» Zuversicht gab ihnen, dass Stéphanie professionelle Hilfe in Anspruch nahm. «Nur blieb diese im entscheidenden Moment aus», sagt Perroud.
Der Moment
Der entscheidende Moment ist für die Eltern ein Freitagabend im Oktober 2021. Stéphanie ist aus der Klinik entlassen. Ihre Psychotherapie hat sie beendet, weil sie keine Medikamente mehr nehmen wollte. Doch an diesem Abend ruft sie bei der Praxis an, um notfallmässig Medikamente zu verlangen. Es ist 19.40 Uhr. Trotz der späten Stunde antwortet eine Sekretärin am Telefon. Sie stellt Stéphanie in die Warteschleife, um mit der noch anwesenden Direktorin des Zentrums Rücksprache zu nehmen.
Die ausgebildete Psychotherapeutin will den Anruf nicht entgegennehmen. Sie lässt Stéphanie über die Sekretärin ausrichten, sie solle sich an die nächste Notfallaufnahme wenden. Ob dies auch geschieht, stellt sie nicht sicher. Vielmehr vereinbart die Sekretärin einen Termin in der Praxis für die folgende Woche. Dann ist es bereits zu spät: Am Samstag nimmt sich Stéphanie das Leben.
Das Urteil
Wurde die 24-Jährige im Stich gelassen? Im Strafrecht spricht man von Aussetzung, wenn jemand eine hilflose Person pflichtwidrig sich selbst überlässt. Die Staatsanwaltschaft klagte die Direktorin der Praxis wegen dieses Straftatbestands an. Sie liess die Anklage Ende 2025 vor dem Lausanner Polizeigericht jedoch fallen. Dieses sprach die Direktorin frei: Damit eine Aussetzung vorliegen könne, hätte Stéphanie zum Zeitpunkt des Telefonats urteilsunfähig sein müssen. Das sei nicht zweifelsfrei nachweisbar.
Der Anwalt der Opferfamilie, Loïc Parein, legte gegen den Freispruch Berufung ein: «Entscheidend ist nicht die Frage der Urteilsunfähigkeit zum Zeitpunkt X, sondern ob sich Stéphanie selbst schützen konnte. Das war eindeutig nicht der Fall. Sie setzte einen Hilferuf ab, der trotz ihres bekannten Suizidrisikos bewusst ignoriert wurde.»
Die Direktorin vertritt die Auffassung, dass ein Suizidrisiko grundsätzlich schwer vorhersehbar sei und Anfragen zu Medikamenten häufig vorkämen. Sie plädiert auf nicht schuldig. Trotz Freispruchs hat sie einen Rekurs eingereicht. Denn das Urteil auferlegt ihr alle Verfahrenskosten.
Die Begründung des Gerichts: Indem die Frau den Anruf als «banal» einstufte und ihm nicht auf den Grund ging, habe sie nachlässig gehandelt und damit das Verfahren verschuldet. Das Gericht sieht die Direktorin in einer Fürsorgepflicht, auch wenn die Therapie in ihrer Praxis seit zwei Monaten unterbrochen war. Im Urteil heisst es zudem: «Das Zentrum macht deutlich, dass es in der Lage ist, auf Notfälle zu reagieren, was unweigerlich Erwartungen bei den Patienten weckt.»
Die Besonderheit
Es ist dieser Aspekt, der den Fall speziell macht: Hierzulande versuchen Psychotherapeuten und Psychiaterinnen zwar in dringenden Fällen möglichst rasch verfügbar zu sein. Eine permanente Notfallbetreuung oder die Entgegennahme von Anrufen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, bieten sie jedoch in der Regel nicht an.
«Für die vielen allein arbeitenden Praktiker wäre dies unmöglich, und auch für eine ambulante Praxis erfordert eine solche Notfalllinie enorme Ressourcen», sagt Frédéric Erard, Professor für Medizinrecht an der Universität Lausanne.
Standard sei vielmehr, dass das Fachpersonal mit den Betroffenen während der Therapie einen Notfallplan erarbeite. «Gefährdeten Personen muss aufgezeigt werden, an welche externen Stellen sie sich in einer Krisensituation wenden können», sagt Erard. Dies sei Teil der gesetzlich verankerten Pflicht von psychologischen Fachpersonen, ihren Beruf «sorgfältig und gewissenhaft» auszuüben.
Erard hat auf strafrechtlicher Ebene keine Kenntnis von Fällen, die jenem von Stéphanie ähneln und zu einer Verurteilung wegen Aussetzung führten. Die Hürden seien «sehr hoch».
Die Signalwirkung
Die Eltern von Stéphanie möchten mit dem Gang an die Öffentlichkeit ein Signal aussenden: «Psychotherapeutische Praxen dürfen nicht leichtfertig Notfalllinien anbieten.»
Ihr Anwalt Loïc Parein warnt davor, dass «die Psychotherapie zu einem profitorientierten Markt wird, in dem Praxen neue Kunden mit einem Notfallservice anlocken, den sie nicht einhalten können.» Die Forderungen sind klar: Für ein solches Angebot braucht es geschultes Personal und verbindliche Protokolle, um rasch die richtigen Fragen zu stellen und ein mögliches Suizidrisiko einzuschätzen. Zudem müssen das Angebot und seine Grenzen vorgängig transparent kommuniziert werden, im persönlichen Gespräch und im Internet.
In diesem Punkt setzte der Suizid von Stéphanie etwas in Bewegung: Die betroffene Praxis bietet zwar weiterhin eine Notfalllinie an, gibt für ausserhalb der Bürozeiten auf der Website aber neu explizit die Nummern von Hilfsangeboten an, darunter den psychiatrischen 24-Stunden-Dienst des Genfer Unispitals. Das war zuvor nicht der Fall, wie Screenshots dokumentieren.
Die Hilfe
Die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie empfiehlt ihren Mitgliedern, bei psychiatrischen Notfällen «konsequent auf dafür vorgesehene 24-Stunden-Notfallstrukturen hinzuweisen».
Solche Anlaufstellen gibt es hierzulande in allen Kantonen, etwa vonseiten der Spitäler. Hinzu kommen nationale Beratungsangebote: Die Nummer 143 der Dargebotenen Hand für Erwachsene und die Nummer 147 der Pro Juventute für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
«Entscheidend ist, dass die verschiedenen Hilfsangebote ausreichend bekannt sind und nahtlos ineinandergreifen», sagt Caroline Pulver, Leiterin der Beratung 147 in der Deutschschweiz.
Ihr Team will und kann Betroffene anders als Therapeutinnen und Therapeuten nicht langfristig begleiten. «Vielmehr ergänzen wir das Versorgungssystem als niederschwelliges Angebot rund um die Uhr.» Sie seien da für Jugendliche, deren Therapeut bereits Feierabend habe. Und für jene, die vielleicht noch mit niemand anderem gesprochen hätten.
Telefonisch, per E-Mail und über WhatsApp führten die Beratungsteams von 147 letztes Jahr schweizweit 4416 Beratungen zu Suizidgedanken durch. Über 50'000 waren es zu allen möglichen weiteren Themen. In 183 Fällen mit akuten Krisen schalteten sie Blaulichtorganisationen ein. Die Hilfe rettet Leben. (aargauerzeitung.ch)
