Der Vorfall geschah in der Aargauer AKW-Gemeinde Leibstadt. Im März 2011 führte die Regionalpolizei Zurzibiet innerorts eine Radarkontrolle durch. Geblitzt wurde auch eine Beamtin der Kantonspolizei Aargau, die mit einem zivilen Dienstfahrzeug mit 117 statt 50 km/h unterwegs war. Abzüglich der Sicherheitsmarge von 6 war sie um 61 km/h zu schnell gefahren.
Das Aargauer Obergericht verurteilte die Frau wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 110 Franken und einer Busse von 750 Franken. Die Verurteilte zog mit einer Beschwerde vors Bundesgericht.
Doch die Richter in Lausanne wiesen ihre Beschwerde ab mit folgender Begründung: Zu schnell fahren dürfen Polizisten nur dann, wenn ein Menschenleben gefährdet ist, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht oder wenn eine flüchtige Person verfolgt werden muss. Keine dieser Bedingungen sei in Leibstadt erfüllt gewesen.
Max Hofmann, Sekretär des Verbands der Schweizerischen Polizeibeamten, beurteilt dies als harten Entscheid. Er selbst wäre wohl dem Raser auch gefolgt, sagt er gegenüber Tele Züri. Man habe einen Bruchteil von Sekunden Zeit um zu entscheiden. «Und wenn dann etwas passiert oder zur Diskussion steht, hätten andere dann Wochen, Monate Zeit, um das Ganze zu analysieren. «Das hat man an der Front eben nicht.»
Ähnlich sieht das Roland Pfister, Medienchef der Kantonspolizei Aargau: «Es ist nicht immer ganz einfach, in einer Aktion die Grenzen im Einzelfall zu erkennen.»
Und laut Max Hofmann werden solche Entscheide für Polizisten noch schwieriger. Nach dem neuen Rasergesetz, das seit letztem Jahr gilt, hätte die Polizistin sogar ein Jahr ins Gefängnis müssen.
Er hofft nun auf eine Motion auf Bundesebene, die der Aargauer SP-Nationalrat Max Chopard vor knapp einem Monat eingereicht und sechs weitere Nationalräte mitunterzeichnet haben. Diese bezeichnet die heutige Situation für Blaulichtfahrer als mangelhaft. Die Motion verlangt vom Bundesrat eine Nachbesserung des Massnahmenpakets «Via sicura», das eine Verschärfung des Strassenverkehrsgesetzes bedeutete.
Zwar hätten die neuen Normen die Zahl der Strassenverkehrsopfer reduzieren können. Doch besonderen Umständen bei der Arbeit der Blaulichtorganisationen müsse Rechnung getragen werden, beispielsweise bei Nachfahrmessungen oder Observationen. (pz)
http://t.co/0Z13hrJH0i Darum versuchen wir das mit der Motion http://t.co/KrdKeHdw6T zu ändern! Das darf nicht so strickt gehandhabt werden!
— Beat Flach (@beatflach) 13. Oktober 2014