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Wolf nach Schafrissen auf Alp im Wallis erlegt

Wolf nach Schafrissen auf Alp im Wallis erlegt

28.06.2025, 15:5528.06.2025, 15:55
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ZUM THEMA WOLF ALS JAGDBARES TIER IN DER FRUEHJAHRSSESSION DER EIDGENOESSISCHEN RAETE VOM MONTAG, 29. FEBRUAR BIS ZUM FREITAG, 18. MAERZ 2016, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - ...
Ein Wolf darf geschossen werden, wenn er mindestens 12 Nutztiere gerissen hat. Im Wallis war das der Fall. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Die Wildhut hat am Samstagmorgen im Gebiet Sonnenberge-Lötschental im Wallis einen Wolf erlegt. Dieser hatte zuvor auf einer nicht schützbaren Alp zwölf Nutztiere gerissen. Damit erfüllte er die Kriterien und der Kanton gab ihn zum Abschuss frei.

Für einen Abschuss eines Einzelwolfs erforderlich sind gemäss der seit dem 1. Februar gültigen Jagdverordnung zwölf Risse von Schafen oder Ziegen innerhalb von vier Monaten. Wie der Kanton Wallis mitteilte, erteilte Volkswirtschaftsdirektor Christophe Darbellay die Abschussbewilligung nach einer Analyse Anfang Woche.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere sowie jene für Landwirtschaft wiesen die Risse nach und bestätigten den Schaden stiftenden einzelnen Wolf in der Region. (sda)

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