Chirurg muss sich wegen schwerer Körperverletzung im Januar vor Gericht verantworten
Ein Berner Chirurg muss sich im Januar wegen schwerer Körperverletzung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehreren Patienten angeblich unausgereifte Bandscheibenimplantate eingesetzt zu haben.
Konkret beschuldigt die Staatsanwaltschaft den Chirurgen der schweren Körperverletzung und Aussetzung. Dies geht aus der Anklageschrift hervor, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Der Prozess beginnt am 12. Januar, die Urteilseröffnung ist auf den 9. Februar angesetzt. Für den Chirurgen gilt die Unschuldsvermutung.
Gemäss der zuständigen Staatsanwältin sollen die künstlichen Bandscheiben bei allen sieben vom Chirurgen operierten Patienten versagt und einen körperlichen Schaden an der Wirbelsäule hinterlassen haben.
Die Anwältin des Chirurgen hatte die Vorwürfe in der Tamedia-Beilage «Magazin» zurückgewiesen. Ihr Klient habe sich im Zusammenhang mit dem Fall «sowohl rechtlich als auch berufsethisch korrekt verhalten».
Der Fall wurde 2018 durch ein internationales Recherche-Team mit Beteiligung von Tamedia publik. Der Chirurg soll die Entwicklung des Bandscheibenimplantats «Cadisc-L» wissenschaftlich begleitet und das Produkt zwischen 2011 und 2013 im Salem-Spital in Bern selber sieben Patientinnen und Patienten eingesetzt haben.
Die Prothese vertrieb die inzwischen Konkurs gegangene britische Firma Ranier. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, sollen bereits Tierversuche Mängel gezeigt haben. Trotzdem kam das Produkt im Jahr 2010 auf den Markt. Europaweit soll es danach bei Dutzenden Patienten zu schweren Komplikationen gekommen sein. (sda)
