Die befristeten, dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sollen um vier Jahre verlängert werden. Das hat der Nationalrat am Donnerstag ohne Gegenstimme beschlossen. Die Linke enthielt sich der Stimme.
Das Parlament hatte das Asylgesetz im Jahr 2012 revidiert und einen Teil der Änderungen für dringlich erklärt. Diese traten damit umgehend in Kraft. Das Stimmvolk hiess die Änderungen am 9. Juni 2013 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 78 Prozent gut.
Sie sind jedoch befristet gültig: Werden sie nicht ins ordentliche Recht überführt, tritt Ende September 2015 wieder das frühere Recht in Kraft. Die dringlichen Änderungen sollen deshalb in die geplante Revision des Asylgesetzes aufgenommen werden, welche die Beschleunigung der Asylverfahren zum Ziel hat. Es ist jedoch nicht sicher, ob diese Vorlage bis im September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. (pma/sda)