Liebesaffäre: Redet sich Bundesrichter als Opfer einer SVP-Intrige heraus?
Seit sechs Jahren wirkt Ulrich Meyer nicht mehr am Bundesgericht. Doch die Gerüchte um eine heikle Romanze zwischen zwei Mitgliedern des höchsten helvetischen Gerichts, Yves Donzallaz (parteilos, früher SVP) und Beatrice van de Graaf (SVP) sind bis zu seinen Ohren gedrungen – zu ihm als «Pensioniertem», wie er gegenüber dem Schweizer Radio und Fernsehen sagte. Meyer sieht die Unabhängigkeit im Innenverhältnis zwischen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern in Gefahr. «Richter sind dazu da, Urteile zu fällen, und nicht sich zu lieben. Die beiden könnten sich bei der Entscheidfindung beeinflussen.»
Es gehe vor allem auch um eine Frage der Berufsethik, sagt Meyer auf Anfrage dieser Zeitung. Das Schweizer System, das Bundesrichtern den Status von niemandem kontrollierten oder disziplinierten Magistraten verleihe, beruhe auf der Grundidee, dass die Mitglieder des Gremiums selbst wüssten, was sich gehöre und was nicht.
Zur Erinnerung: Vor zweieinhalb Wochen enthüllte «Weltwoche»-Journalist und ex-SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli eine Liebesbeziehung zwischen Donzallaz und van de Graaf. Das ist brisant, denn gemäss Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes dürfen Mitglieder des obersten Gerichts nicht in «dauernden Lebensgemeinschaft» leben, also kein Liebespaar sein. Donzallaz und van de Graaf räumten ihr Verhältnis gegenüber der Verwaltungskommission ein. Sie hätten diese Liaison aber noch vor Erscheinen des «Weltwoche»-Artikels beendet, erklärten sie dem Leitungsorgan des Bundesgerichts. Und während ihrer gemeinsamen Zeit in der Verwaltungskommission in den Jahren 2023/24 seien sie kein Paar gewesen.
Erste Konsequenzen für van de Graaf
Der Fall schaukelt sich langsam zu einer Krise hoch. Am letzten Mittwoch hat sich das Plenum des Bundesgerichts zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen und dabei entschieden: Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern verstossen grundsätzlich gegen die «Gepflogenheiten der Richterinnen und Richter am Bundesgericht». Dies habe das Bundesgericht unabhängig vom konkreten Fall bekräftigt, sagt Sprecher Peter Josi.
Erste Konsequenzen hat der Fall für die 55-jährige Beatrice van de Graaf, die in der zweiten strafrechtlichen Abteilung sitzt. Seit dem 7. Mai, eine Woche nach der «Weltwoche»-Enthüllung, erhält sie vom Abteilungspräsidenten keine neuen Fälle mehr. Jene Fälle, die ihr vorher zugeteilt wurden, darf sie weiterhin bearbeiten.
Während van de Graaf zum Teil ins Offside gestellt wurde, darf der 64-jährige Donzallaz, Mitglied der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung und ehemaliger Präsident des Bundesgerichts, weiterhin seines Amtes walten. Das ungleiche Vorgehen widerspricht jeder Pausenplatzmoral und löst in der Politik entsprechende Irritationen aus. «Solche Entscheide fördern kaum das Vertrauen in die dritte Gewalt», hielt Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister auf X fest.
Es leuchtet mir nicht ein, warum das Bundesgericht das ehemalige Paar Donzallaz / Van de Graaf unterschiedlich behandelt. Der Mann darf als Richter weiterhin tätig sein, die Frau nicht. Solche Entscheide des Bundesgerichts fördern kaum das Vertrauen in die dritte Gewalt.
— Gerhard Pfister 🤍❤️ 💛💙 (@gerhardpfister) May 16, 2026
Weshalb die Ungleichbehandlung, über die zuerst die NZZ berichtete? Die jeweilige Situation werde von den Präsidien der beiden Abteilungen unterschiedlich beurteilt, teilt das Bundesgericht mit. Zwischen den betroffenen Abteilungen seien «Koordinationsgespräche» im Gang.
Donzallaz ist also noch nicht aus dem Schneider. Zudem steht eine externe Untersuchung an. Am 7. Mai entschied die Verwaltungskommission, die Genfer Rechtsprofessorin Maya Hertig und Jean-François Meylan, den ehemaligen Präsidenten des Waadtländer Kantonsgerichts, damit zu betrauen. Ihr Bericht zuhanden der Führung des Bundesgerichts wird Ende Juni erwartet.
Nicht Gegenstand der Untersuchung ist die Rolle des aktuellen Bundesgerichtspräsidenten François Chaix, der zwischen 2023 und 2024 gemeinsam mit Donzallaz und van de Graaf in der Verwaltungskommission sass. Donzallaz und van de Graaf reisten in dieser Periode mehrfach zusammen beruflich ins Ausland. Gemäss Recherchen von CH Media konstatierten einige Richter schon damals eine verliebte Vertrautheit zwischen den beiden.
Kommission kann Nichtwiederwahl empfehlen
Ulrich Meyer äussert sich gegenüber SRF auch kritisch gegenüber der Führung des Bundesgerichts. Er monierte, sie habe diesem Treiben eine gewisse Zeit lang zugeschaut und nicht interveniert. Will die Führung des Bundesgerichts die eigene Rolle nicht durchleuchten, um Kritik von sich fernzuhalten? Sprecher Josi sagt dazu, Bundesgerichtspräsident Chaix könne nicht nachvollziehen, wie alt Bundesgerichtspräsident Meyer zu seiner Vermutung gelange. Er sei Ende 2020 aus dem Gremium ausgeschieden. Josi ergänzt, die Verwaltungskommission habe keine Beobachtungen gemacht, die auf eine Liebesbeziehung hätten schliessen lassen. Das vertraute Verhältnis sei für die Mitglieder der Verwaltungskommission und andere Mitglieder und Mitarbeitende des Bundesgerichts aber erkennbar gewesen.
Die Affäre kommt zur Unzeit. Bis Ende Mai muss das Gericht der Gerichtskommission des Parlaments melden, welche Richterinnen und Richter sich in der kommenden Herbstsession zur Wiederwahl stellen. Der Expertenbericht von Ende Juni kommt insofern spät.
Eher wenig gehört hat man bisher von den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des National- und Ständerats, der parlamentarischen Oberaufsicht über die Gerichte. Mitte-Nationalrätin Priska Wismer, Präsidentin der GPK des Nationalrats, teilt mit, die GPK prüften laufend, ob sich aus aktuellen Entwicklungen Handlungsbedarf ergebe. Und sie befassten sich jeweils insbesondere mit der systemischen Ebene. Die fachlich zuständige Subkommission habe den Auftrag erhalten, an einer ihrer nächsten Sitzungen den Handlungsbedarf für die parlamentarische Oberaufsicht zu prüfen und gegebenenfalls Abklärungen durchzuführen.
Nach viel Untersuchungseifer tönt das nicht. Das könnte auch mit dem Absender der Geschichte zu tun haben. Die Versuchung liegt anscheinend nahe, die Enthüllung der «Weltwoche» als Rachefeldzug der SVP abzustempeln. Als Retourkutsche gegen ein ungeliebtes Ex-Parteimitglied, das die wählerstärkste Partei mit seinen Urteilen enttäuscht hat.
Gemäss Recherchen dieser Zeitung versuchen Donzallaz und einige Mitglieder des Bundesgerichts, genau dieses Opfernarrativ zu etablieren. Das Bundesgericht mag das nicht bestätigen. Es sagt, im Vordergrund stehe jetzt die unabhängige und umfassende Klärung des Sachverhalts. Gegen die Intrigen-Theorie spricht, dass mit van de Graaf ein SVP-Mitglied betroffen ist.
Derweil ertönt auch aus der akademischen Welt Kritik am Krisenmanagement des Bundesgerichts. Lorenz Langer, Professor für öffentliches Recht an der Universität Zürich, befasst sich unter anderem mit der richterlichen Unabhängigkeit. Er zeigt sich erstaunt, dass das Bundesgericht in der Medienmitteilung vom letzten Freitag nicht auf die Auslegung von Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes eingeht. «Das Bundesgericht scheint bemüht, die Affäre als interne Angelegenheit darzustellen», sagt er.
Er wundert sich auch, dass die Frage des Ausstands nicht einheitlich geregelt wurde, dass also Beatrice van de Graaf von ihrer Abteilung keine Fälle mehr zugeteilt bekommt, Yves Donzallaz hingegen schon. Für Langer ist klar: Donzallaz und van de Graaf wussten, dass eine Liebesbeziehung problematisch ist – was auch deren Verheimlichung zeige. Er warnt davor, den Fall als politisches Rachemanöver darzustellen. «Gerichte müssen nicht nur für Gerechtigkeit sorgen, sondern sie müssen auch als gerecht wahrgenommen werden.» Die Liebesaffäre zwischen Donzallaz und van de Graaf trägt diesem Motto nicht unbedingt Rechnung – wenn man davon ausgeht, dass die höchsten Richter des Landes das Gesetz respektieren sollten. (aargauerzeitung.ch)

