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Schweiz
Justizinitiative

Neue Studie zeigt: Wie Richter durch die Politik beeinflusst werden

Neue Studie zeigt: Wie Richterinnen und Richter durch die Politik beeinflusst werden

Eigentlich sollte die Justiz unabhängig sein. Doch Wiederwahlen an den Gerichten prägen die Rechtsprechung. Die Parteien wollen das nicht ändern. In ihre Kassen fliesst viel Geld aus den Gerichten.
22.10.2021, 13:5223.10.2021, 10:10
Andreas Maurer / ch media
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In der Theorie funktioniert es so: Richterinnen werden nach Parteistärken gewählt, damit alle Werte an den Gerichten demokratisch gerecht vertreten sind. Sobald ein Richter im Amt ist, soll die Partei aber keine Rolle mehr spielen. Richter, die Parteimitglieder sind, stellen eine Schweizer Besonderheit dar. Eine weitere ist: Jeweils nach sechs Jahren finden Gesamterneuerungswahlen des Bundesgerichts statt. Internationaler Standard sind längere, einmalige Amtszeiten. In der Schweiz hingegen kommt es in kurzen Abständen immer wieder zu politischen Intermezzi, die aber die Rechtsprechung nicht beeinflussen sollen – in der Theorie.

Das Bundesgericht in Lausanne: Es ist die höchste richterliche Behörde der Schweiz. 57 Richter kontrollieren die Rechtsprechung der drei anderen eidgenössischen Gerichte und jene der Kantone.
Richter, die Parteimitglieder sind, stellen eine Schweizer Besonderheit dar. (Ein Blick in das Bundesgericht)Bild: bundesgericht

Durch Einzelfälle wie die Wiederwahl von SVP-Bundesrichter Yves Donzallaz erhält dieses ideale Bild der Schweizer Justiz Risse. Doch lässt sich der Einfluss der Politik auf die Rechtsprechung auch empirisch nachweisen? In der Schweiz gab es bisher erst zwei Forschungsarbeiten, die sich damit beschäftigt haben. Sie kamen zu keinen klaren Ergebnissen. Die Schwierigkeit dabei war, wie sich der Einfluss überhaupt messen lässt.

Ein Bundesrichter untersucht eine heikle Frage

Der Luzerner Bundesrichter Thomas Stadelmann (Die Mitte) wollte es genau wissen. Er stiess bei seinen Recherchen auf einen norwegischen Forscher, der die gleiche Fragestellung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untersucht. Stadelmann ging mit dem norwegischen Juristen eine Kooperation ein. Zusammen schrieben sie einen Beitrag für eine juristische Fachpublikation, die am 1. November, vier Wochen vor der Abstimmung über die Justizinitiative erscheinen wird. Der Text liegt der CH-Media-Redaktion vor.

Portrait of Swiss federal judge Thomas Stadelmann, taken at the federal court in Lausanne, Switzerland, on February 22, 2015. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Bundesrichter Thomas Stadelmann portraitiert am 2 ...
Bundesrichter Thomas Stadelmann (Archivbild aus dem Jahr 2015).Bild: KEYSTONE

Der Europäische Gerichtshof eignet sich wegen einer speziellen Konstellation als Anschauungsbeispiel. Im Jahr 2010 wurden die Amtszeiten der Richter mit sofortiger Wirkung von sechs auf neun Jahre verlängert. Gleichzeitig wurden die Wiederwahlen abgeschafft. Es wurden also einmalige Amtszeiten eingeführt, wie sie die Justizinitiative fordert.

Die Reform wurde schon lange diskutiert. Eingeführt wurde sie aber überraschend. Blockiert wurde der Systemwechsel nämlich jahrelang von einem Veto aus Russland. Dann gaben die Russen im Jahr 2010 plötzlich doch ihr Jawort, worauf die Umstellung sofort erfolgte. Für die Richter war der Wechsel also nicht absehbar. Das ist für die Studie wichtig, weil sich damit der mögliche Einfluss der Reform zeitlich festlegen lässt. Der Bruch führte zu einem Vorher und einem Nachher, das sich vergleichen lässt.

Der Beweis: Längere Amtszeiten machen Richter unabhängig

Die statistische Analyse zeigt, dass die Richter vor der Reform dazu neigten, den Staat, der sie ernannte, in ihrer Rechtsprechung zu bevorzugen. Diese Tendenz wurde dann durch die nicht mehr verlängerbaren Amtszeiten verringert. Die Richter hatten also weniger Angst, ihren Ernennungsstaat zu enttäuschen und damit ihre Wiederwahl zu gefährden. Die Reform hat somit ihren Zweck erfüllt. Sie hat die richterliche Unabhängigkeit gestärkt.

Allerdings gibt es Unterschiede. Richter mit diplomatischem oder bürokratischem Hintergrund neigten auch nach der Reform stärker dazu, ihren Ernennungsstaat weiterhin zu bevorzugen, als Richter mit akademischem oder privatwirtschaftlichem Hintergrund. Das liegt wohl daran, dass die erste Gruppe auch nach ihrer Laufbahn am Europäischen Gerichtshof auf die Gunst ihrer Regierung angewiesen ist.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich zwischen jungen Richtern und älteren, die kurz vor der Pensionierung stehen. Die älteren passten ihre Rechtsprechung nicht an. Sie waren ohnehin nicht mehr auf eine Wiederwahl angewiesen. Jüngere hingegen wurden nach der Reform mutiger, in Urteilen ihren Heimatstaat zu rügen. Mit der Reform wurden sie unabhängiger.

Die Studie entkräftet ein Argument von Karin Keller-Sutter

Bundesrichter Stadelmann leitet daraus für die Schweiz folgendes Fazit ab:

«Will man unabhängige Richter, welche sich bei ihrer Urteilsfindung nicht durch Überlegungen zur Akzeptanz ihrer Voten durch die politischen Parteien beeinflussen lassen, so muss man sie einmalig ins Amt bestellen, und zwar auf möglichst lange Zeit.»

Die Forschung zeige, dass Wiederwahlen in kurzen Abständen nicht nur den Anschein erwecken, dass die Richterinnen und Richter nicht unabhängig von Überlegungen zu ihren Wiederwahlchancen Recht sprechen würden. Die ausgewerteten Daten würden vielmehr belegen, dass ein System mit kurzen Amtsdauern und Wiederwahlen eine effektive Beeinflussung der Rechtsprechung verursache. Anhaltspunkte dafür, dass das in der Schweiz grundsätzlich anders wäre, seien nicht ersichtlich, schreibt Stadelmann.

Bundesraetin Karin Keller Sutter spricht an einer Medienkonferenz ueber die Justizinitiative, am Montag, 11. Oktober 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Justizministerin Karin Keller-Sutter.Bild: keystone

Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte zu diesem Thema im Interview mit den CH-Media-Zeitungen: «Es ist in der Schweiz noch nie ein Richter abgewählt worden aufgrund eines Urteils.»

Stadelmann schreibt in seinem Beitrag, dieses Argument verkenne das Grundproblem. Die Einflussnahme geschieht also auf subtile Art. Schon die Möglichkeit einer Nichtwiederwahl sowie die regelmässigen «Denkzettel» in der Form von schlechten Wahlresultaten zeigen Wirkung, wie sich statistisch nachweisen lässt.

Auf Anfrage will sich Stadelmann nicht zu seinem juristischen Beitrag äussern. Das scheint ihm zu heikel zu sein, obwohl sich der 63-Jährige in seiner letzten Amtsperiode befindet.

Über eine halbe Million Franken fliesst in Parteikassen
Offiziell gibt es sie nicht. Mandatsabgaben sind in keinem Gesetz geregelt. Es sind jährliche Zahlungen von Richterinnen und Richtern an ihre Parteien. Sie bedanken sich damit dafür, dass sie von der Politik einen Job erhalten haben. Einen gut bezahlten. Eine Bundesrichterin verdient 80 Prozent des Lohns einer Bundesrätin. 365'000 Franken.

Jede Partei hat ihre eigenen Regeln, wie die Abgaben berechnet werden. Bei der SP werden sie Solidaritätsabgaben genannt und betragen vier Prozent des Nettoeinkommens. Hinzu kommt ein «zusätzlicher, freiwilliger Beitrag von mindestens tausend Franken», wie es bei der Partei heisst. Freiwillig ist allerdings nicht das präzise Adjektiv, freiwillig ist nur eine Erhöhung.

Bei der Partei Die Mitte hingegen spricht man von freiwilligen Unterstützungsbeiträgen. Im Alltag klingt das anders. Die erste Frage bei der parteiinternen Anhörung von Kandidaten für das Bundesgericht hat schon gelautet: «Sind Sie bereit, die Mandatsabgaben zu leisten?» Die Antwort auf Nein würde wohl so lauten: «Vielen Dank für Ihre interessante Bewerbung. Wir haben jedoch eine Person gefunden, die noch besser geeignet ist.»

Wie viel Geld fliesst von den Gerichten in die Parteikassen? CH Media hat bei den Parteien eine Umfrage gemacht. Alle geben die Summe «bekannt», die sie von Richterinnen und Richtern des Bundesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesstrafgerichts erhalten - mit einer Ausnahme, der SVP. Es ist aber bekannt, dass die Partei zwei Prozent des Bruttolohns verlangt, was eine Hochrechnung ermöglicht.

Die Recherche zeigt: 667'000 Franken fliessen jährlich von den Gerichten zu den Parteien. Die höchsten Beiträge verlangen linke und grüne Parteien. SP und Grüne decken damit je fünf Prozent ihrer nationalen Budgets. Sie bekämpfen die Justiz-Initiative, mit der die Mandatsabgaben abgeschafft würden, auch mit dem Argument, zuerst müsste eine staatliche Parteifinanzierung eingeführt werden.

Die SVP verlangt von jeder Richterin halb so viel Geld wie die SP. Aufgrund ihrer Wählerstärke kommt die SVP dennoch auf den zweithöchsten Betrag.

Am günstigsten vergibt die FDP ihre Richterstellen. Just aus der Partei mit den tiefsten Einnahmen kommt eine parlamentarische Initiative, welche die Mandatssteuern verbieten will. Sie wird nach der Abstimmung über die Justiz-Initiative behandelt.
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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Emil Eugster
22.10.2021 16:16registriert Juni 2020
"Die Studie entkräftet ein Argument von Karin Keller-Sutter"
Bundesrätin Keller-Sutter sagt also mal wieder nicht die Wahrheit.
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TransatlanticFlight
22.10.2021 14:52registriert April 2021
Finde es schade, dass keine einzige Partei den Mut hat, diese Initiative zu unterstützen. Text ist sehr einleuchtend, ich denke ebenfalls, dass eine einzige Amtszeit zielführend ist. Auch der Losentscheid, so kann sich niemand durch gutes Reden eine Wahl "kaufen". Mein Ja ist garantiert.
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HappyUster
22.10.2021 14:44registriert August 2020
Bei der Politik ist nichts neutral. Es geht immer um das Parteibüchlein und der Kasse.
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