Die Aargauer Zwillinge Rafael und Rahul haben zwei Papis. Das ist einer Spielgruppenleiterin aus Lenzburg einer zu viel: Sie sagte gegenüber den Eltern, eine solche Konstellation sei «weder normal noch natürlich». Und verweigerte den zwei Kindern die Aufnahme. Darüber berichtete der Lenzburger Bezirks-Anzeiger zuerst.
«Wir sind schockiert. Dass diese Frau ihre Homophobie an Kindern auslebt, ist stossend», sagt Roman Heggli, Sprecher der Schwulenorganisation Pink Cross. Die ganze Community sei erschüttert. «Meine Facebook-Timeline ist voll mit Posts dieser Geschichte.»
Als Pink Cross vom Fall erfuhr, hat der Verband Rechtsanwältinnen eingeschaltet, um eine Anzeige zu prüfen. Allerdings habe sich schnell gezeigt, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gebe, gegen diese Art von Diskriminierung vorzugehen. Henggli fordert: «Das muss sich endlich ändern.»
Zwar verbietet die Schweizer Bundesverfassung die Diskriminierung aufgrund der Lebensform, einen entsprechenden Gesetzesartikel für die Diskriminierung von Homosexuellen gibt es bislang jedoch nicht. Heute umfasst die sogenannte Rassismusstrafnorm lediglich die Diskriminierung aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion.
Das könnte sich jedoch bald ändern: Am 9. Februar 2020 stimmt das Volk über die Erweiterung ab. Wer öffentlich eine Person oder eine Gruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert oder zu Hass aufruft, der soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen müssen.
Der konkrete Fall in Lenzburg hätte vermieden werden können, wenn Spielgruppen einer strengeren Regulierung unterliegen würden. Stand jetzt kann in den meisten Kantonen der Schweiz jeder eine Spielgruppe eröffnen – und auch wegschicken, wer ihm nicht passt.
Um eine Spielgruppe zu eröffnen, braucht es keine Betriebsbewilligung. Heisst: Es ist keine bestimmte Ausbildung nötig. Die Spielgruppenleiter funktionieren zudem wie eigene Unternehmer: Sie können frei entscheiden, wem sie ihre Dienstleistung anbieten.
Doch: «Der Schweizerische Spielgruppen-LeiterInnen Verband SSLV empfiehlt seinen Mitgliedern, jedes Kind gleich zu behandeln», sagt dessen Präsidentin Eva Roth. Es handelt sich jedoch lediglich um Empfehlungen, nicht um verbindliche Leitlinien. Ausser die Spielgruppe hat das Qualität-Label vom SSLV erreicht.
Glücklich über diese nicht wirklich geregelte Situation ist man seitens des SSLV nicht. Roth: «Mit einer Bewilligungspflicht, bei der das Qualität-Label vom SSLV fester Bestandteil wäre, käme es gar nicht zu Fällen wie diesen. Die Politik muss endlich handeln.» Ihr Verband fordere seit Jahren entsprechende Richtlinien zu Ausbildung, Rechten und Pflichten von Spielgruppenleitenden – ohne Erfolg. Die Politik lasse sich zu sehr von befürchteten Kostenfolgen abschrecken. «Dabei lohnt es sich immer, in Bildung zu investieren.»
Auch der Aargauer SP-Nationalrat Cedric Wermuth spricht sich in einem Facebook-Post für die kantonale Regelung der Spielgruppen aus:
Die Leiterin der erwähnten Spielgruppe war für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.
Kronrod
w'ever
die spielgruppe ist keine staatliche einrichtung. in diesem fall darf doch die dame die kinder aufnehmen wie sie will, egal was für ansichten die eltern gegenüber liebe, hautfarbe, religion und anderen gegenüber haben, oder?
Pachyderm
Nein, das ist nicht der Grund. Der Grund ist, dass die Spielgruppenleitung homophob ist.