Lange sah es schlecht aus für Michael Lauber. Zu viele Aussetzer hat sich der Bundesanwalt in den letzten Monaten geleistet. Dazu gehört seine mysteriöse Gedächtnislücke, die er beim dritten «informellen» Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino geltend machte. Fragwürdig wirkten auch seine Angriffe auf die eigene Aufsichtsbehörde und deren Chef Hanspeter Uster.
Lauber hinterliess den Eindruck, er klammere sich mit aller Kraft an sein Amt und habe gleichzeitig die Bodenhaftung verloren. Die Gerichtskommission des Parlaments sprach sich gegen seine Wiederwahl für eine dritte Amtszeit aus. Die Bundesversammlung allerdings hielt sich am Mittwoch nicht an diese Empfehlung. Sie wählte Michael Lauber erneut, allerdings nur ganz knapp
Ein klarer Vertrauensbeweis sieht anders aus. «Egal wie es ausgeht, es gibt in dieser Angelegenheit nur Verlierer», meinte ein bürgerlicher Nationalrat, der Lauber seine Stimme verweigert hatte, vor der Bekanntgabe des Resultats. Bei einer Abwahl wäre der gebürtige Solothurner der dritte Bundesanwalt in Folge gewesen, der sein Amt unfreiwillig hätte abgeben müssen.
Dieser Aspekt war einer der Gründe, warum Lauber bestätigt wurde. Einige Parlamentarier fürchteten den damit verbundenen Imageschaden für die Bundesanwaltschaft auch gegenüber dem Ausland. Sie stellten sich zurecht die Frage, ob sich überhaupt noch eine qualifizierte Persönlichkeit bereit erklärt hätte, auf diesem Schleudersitz Platz zu nehmen.
Wichtiger aber war das massive Lobbying von Laubers Umfeld und den Kantonen. So soll unter anderem die Zürcher SP-Justizdirektorin Jacqueline Fehr Parlamentarier telefonisch «bearbeitet» haben. Der Bundesanwalt habe die Zusammenarbeit mit den kantonalen Strafverfolgern erheblich verbessert, wurde argumentiert. Seine Kritiker verweisen darauf, dass die dafür nötigen Strukturen erst mit Laubers Amtsantritt vor acht Jahren geschaffen wurden.
Schliesslich spielte auch Laubers Persönlichkeit eine Rolle. Der Bundesanwalt ist eine durchaus respekteinflössende Figur. Mit seiner Präsenz auf der Tribüne des Nationalratssaals samt Entourage habe er einigen Parlamentariern «Angst eingejagt», sagte ein Lauber-kritisches Mitglied des Nationalrats. Ausserdem zeigte er sich während den Hearings flexibel. In der Gerichtskommission war er uneinsichtig, während er vor der SP-Fraktion am Dienstag zugab, Fehler gemacht zu haben.
Die Wahlempfehlung der SP dürfte ihm die knappe Mehrheit zur Wiederwahl verschafft war. Die Fronten in der Causa Lauber gingen durch sämtliche Fraktionen – ein weiteres Indiz dafür, wie sehr der Bundesanwalt polarisiert. Nun steigt er mit einem tiefblauen Auge in seine dritte Amtszeit. Handlungsbedarf besteht in verschiedenen Bereichen.
Das beginnt mit dem Wahlverfahren. Bis 2010 wurde der Bundesanwalt vom Bundesrat gewählt. Nach dem Debakel des damaligen Amtsinhabers Valentin Roschacher im Fall des Privatbankiers Oskar Holenweger wurde die Zuständigkeit der Bundesversammlung übertragen. Was die Legitimation des Bundesanwalts stärken sollte, führte zu einer heiklen Verpolitisierung des Amtes.
Michael Lauber wiederum ist keineswegs aus dem Schneider. Auf ihn lauern einige Stolpersteine. Die Aufsichtsbehörde hat ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet. Und das Bundesstrafgericht hat ihn wegen den «Geheimtreffen» mit Infantino in den FIFA-Verfahren für befangen erklärt. Lauber muss in den Ausstand treten, dabei besteht teilweise akuter Handlungsbedarf.
Das betrifft vor allem einen Fall in Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 an Deutschland und eine dubiose Zahlung von zehn Millionen Franken, die vermutlich über dunkle Kanäle an den früheren FIFA-Topfunktionär Mohammed bin Hammam aus Katar gingen. Die Bundesanwaltschaft hat im August Anklage gegen den früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi und drei Ex-Funktionäre des Deutschen Fussballbunds (DFB) erhoben.
Die Zeit drängt, bis im nächsten April muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, sonst ist der Fall verjährt. Es wäre eine weitere von zu vielen Pleiten, die sich die Bundesanwaltschaft in den letzten 25 Jahren geleistet hätte. Auch im Ausland würde man sich die Frage stellen, ob die Schweiz überhaupt fähig ist, grosse Fälle von Wirtschaftskriminalität juristisch zu bewältigen.
Michael Lauber darf eine dritte Amtszeit antreten. Ob er sie auch beenden wird, ist keineswegs sicher. Seine Legitimation ist beschädigt. Auch deshalb muss man sich fragen, ob seine Wiederwahl wirklich klug war und ein Ende mit Schrecken nicht die weniger schlechte Option gewesen wäre.
Entweder der Herr hat bereits starke Anzeichen von Demenz und sollte aus gesundheitlichen Gründen auf das Amt verzichten oder es ist eine reine Schutzbehauptung, welche Angeklagte vor Gericht nur allzu gerne benutzen.
In jedem Fall finde ich das Verhalten vom BA absolut charakterschwach und des Amtes nicht würdig.
Ebenfalls finde ich lächerlich, dass sich Parlamentarier von Entouragen einschüchtern lassen. Wie reagieren solche Politiker erst, wenn richtig Druck aufgebaut wird?
Ich hoffe doch sehr, dass dieser Satz der zürcher Stimmbevölkerung noch lange in Erinnerung bleiben wird. Eine absolute Frechheit ist das, was sich diese namhafte Politikerin die gegen alles und jeden mit der Moralkeule schwingt, in diesem Fall erlaubt. Wie lange dürfen solche Leute einfach weiterwursteln?