Schweiz
Konsum - Detailhandel

Parlament nimmt ausländische Online-Händler in die Pflicht

KEYPIX - Der Nationalrat tagt an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 1. Juni 2026, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen zu beiden Vorstössen Umsetzungsvorschläge machen.Bild: keystone

Parlament nimmt ausländische Online-Händler in die Pflicht

Ausländische Online-Händler sollen nach dem Willen des Parlaments ihre Waren künftig klarer kennzeichnen müssen. Für Käuferinnen und Käufer soll es ersichtlich sein, wenn ein Produkt in der Schweiz nicht verkauft werden darf.
02.06.2026, 08:1602.06.2026, 08:16

Mit 140 zu 47 Stimmen bei acht Enthaltungen nahm der Nationalrat am Montag eine Motion des des St. Galler Mitte-Ständerats Benedikt Würth an. Die kleine Kammer hatte den Vorstoss bereits im März zugestimmt.

Einverstanden ist der Nationalrat zudem mit einer weiteren Forderung des Ständerats im gleichen Themenkreis. Er verlangt eine Verstärkung der Kontrollen von Kleinsendungen aus Asien. Zu diesem Zweck hiess er mit 130 zu 51 Stimmen bei 14 Enthaltungen eine Motion von Mitte-Ständerat Fabio Regazzi (TI) gut. Regazzi schlägt als Möglichkeit eine Abgabe auf solche Sendungen zur Finanzierung der Kontrollen vor. Im Ständerat hatte sein Vorstoss ebenfalls um März eine Mehrheit gefunden.

Die beiden Motionen ergänzten sich gut, sagte Emmanuel Amoos (SP/VS) namens der vorberatenden Nationalratskommission. Die eine setze bei der Information der Konsumentinnen und Konsumenten an, die andere nach dem Kauf. Es gehe um einen fairen Wettbewerb, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) als zweiter Kommissionssprecher.

Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen zu beiden Vorstössen Umsetzungsvorschläge machen. Er wandte ohne Erfolg ein, ausländische Onlineshops müssten schon heute Schweizer Standards erfüllen, wenn sie Produkte hierzulande anböten. Eine Kennzeichnungspflicht laufe diesem Grundsatz zuwider.

Einige Behörden veröffentlichten zudem schon heute Listen von Produkten, die in der Schweiz verboten seien, so die Landesregierung. Das eigentliche Problem sei die konkrete Durchsetzung der Schweizer Regelungen.

Ähnlich argumentierte auch eine SVP-Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission. In erster Linie seien die Konsumenten in der Pflicht. Sie drang mit ihren Argumenten jedoch nicht durch.

Minderheitssprecher Thomas Burgherr (SVP/AG) warnte vor Diskriminierung und Bevormundung. Mit Regazzis Vorstoss werde ein ganzer Kontinent anders behandelt als der Rest der Welt: «Warum soll das nur Asien betreffen und nicht andere Kontinente?», fragte er rhetorisch.

Zudem könnten die Schweizer Bürger sehr wohl selbst entscheiden, ob sie ein Produkt in einem Warenhaus oder im Internet kaufen wollten, sagte Burgherr. (sda)

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