Nemo, Kim und ein X im Pass: Bundesrat befasst sich mit nicht binären Personen
Zwei Namen bringen etwas Glamour in eine ansonsten nüchterne Verwaltungslektüre: Nemo und Kim de l'Horizon. Ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht des Bundesrats hebt den ESC-Superstar und das Literaturphänomen als positive Beispiele einer «zunehmenden Vielfalt und Sichtbarkeit» der nicht binären Community im Kulturbereich hervor.
Im Auftrag des Nationalrats zeigte der Bundesrat darin auf, wie die Situation von nicht binären Personen verbessert werden kann.
Nicht binäre Personen identifizieren sich ausserhalb der bestehenden rechtlichen Kategorien «weiblich» und «männlich», also weder ausschliesslich als Mann noch ausschliesslich als Frau. Das ihnen bei der Geburt zugewiesene Geschlecht entspricht somit nicht «ihrem tiefen Empfinden ihrer eigenen Identität», heisst es im Bericht.
Aus Sicht der Betroffenen ist dort wenig Erfreuliches zu lesen. Im Juni 2024 lud das Bundesamt für Justiz 20 nicht binäre Personen sowie vier Vertretende von Interessenverbänden zu einem Workshop ein.
Dort schilderten sie die zahlreichen Probleme, mit denen sie sich im Alltag und der Gesellschaft konfrontiert sehen: Von fehlenden geschlechtsneutralen Toiletten und Sportgarderoben über Gewalt und Hassrede bis hin zu Diskriminierungen und verweigerten Leistungen im Gesundheitswesen.
Jann Kraus, Vorstandsmitglied des Transgender Network Switzerland, lobt das Bekenntnis des Bundesrats zur Gleichberechtigung und zum Schutz nicht binärer Personen gegen Diskriminierung: «Das ist in Zeiten des Backlash ein wichtiges Zeichen.»
Die Landesregierung ist bereit, einen Geschlechtseintrag X (ergänzend zu M und F) im Pass und der Identitätskarte zu prüfen. Ebenso zeigt sie sich offen dafür, eine vereinfachte Änderung des Vornamens zu ermöglichen.
Viele weitere Probleme sind für den Bundesrat innerhalb der bestehenden Gesetze und Strukturen anzugehen. Zusätzliche Massnahmen lehnt er wegen drohender Mehrkosten weitgehend ab.
«Ein wichtiger Realitätscheck»
Laut Jann Kraus könnten öffentliche und private Institutionen das Leben von nicht binären Menschen schon heute erleichtern, etwa mit neutralen und inklusiven Formularen oder geschlechtsneutralen Toiletten: «Doch Betroffene haben nicht die Macht, das einzufordern. Die Umsetzung benötigt klare Initiativen von Politik und Privaten.»
Der Nationalrat verlangte vom Bundesrat explizit nicht, im Bericht die Einführung eines dritten Geschlechtseintrags in der Rechtsordnung zu prüfen. Dies lehnten Bundesrat wie Parlament bereits mehrfach ab. Der Bericht zeige als «wichtiger Realitätscheck» auf, was unter den geltenden Gesetzen bereits alles getan werden könnte und müsste, sagt Kraus: «Er zeigt aber auch die Grenzen auf, solange keine dritte Option eingeführt wird.» (aargauerzeitung.ch)
