Die vor zehn Jahren abgeschafften Doppelnamen bei einer Heirat sollen künftig wieder möglich sein. Die zuständige Nationalratskommission hat sich nach der Vernehmlassung für eine weitgehende Änderung ausgesprochen, die auch Kindern mehr Flexibilität geben soll.
Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), dass der Doppelname für die Ehegatten deutlich flexibler als im alten Recht wiedereingeführt werden und neu auch für Kinder möglich sein soll. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
2013 wurde der Doppelname ohne Bindestrich abgeschafft, um die Gleichstellung zu fördern und vor allem Frauen dazu zu bewegen, ihren Namen zu behalten. Drei Viertel der seither verheirateten Frauen wollten jedoch lieber den Namen ihres Gatten annehmen.
Die Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesänderung hatte offene Türen eingerannt. Parteien und Kantone bevorzugen dabei mehrheitlich die vorgeschlagene «grosse Lösung». Kritik gab es an der Nichteinbeziehung des Kinderrechts. Dieser Kritik hat die Rechtskommission nun Rechnung getragen. Befinden darüber wird nun das Parlament.
Nebst den bestehenden Möglichkeiten der Namensführung soll es gemäss der Vorlage neu möglich sein, dass sich die Ehegatten oder die eingetragenen Partnerinnen oder Partner unabhängig voneinander entscheiden können, einen Doppelnamen zu tragen. Die Kinder sollen einen Doppelnamen tragen können, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt, wenn die Eltern das wünschen.
Die vorgesehenen Optionen sind zahlreich: So kann sich ein Paar beispielsweise einheitlich Meier Müller nennen. Oder die Frau Müller Meier und der Mann Meier Müller. Zudem steht es den beiden frei, ob sie dazwischen einen Bindestrich setzten möchten.
Durch eine einfache Erklärung sollen auch bereits verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen sowie die minderjährigen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern die Möglichkeit erhalten, gestützt auf das Übergangsrecht nachträglich einen Doppelnamen nach neuem Recht zu bilden. Sind die Kinder über 12 Jahre alt, müssen sie der Namensänderung zustimmen.
Damit wird das Schweizer Recht einem Bedürfnis aus der Praxis gerecht. «Viele Paare bedauern, dass ihnen der Doppelnamen heute verwehrt ist», sagt der Präsident des Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen, Roland Peterhans gegenüber dem Tagesanzeiger.
In einem nächsten Schritt wird die Kommission den verabschiedeten Entwurf und Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiten. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 zum ersten Mal beraten. (anb mit Material der sda)
Die Regelung war schon vor 10 Jahren zeitgemäss. Nur wollten das gewisse Politikerinnen nicht wahrhaben.