Darf Loredana Zefi überhaupt ins Ausland reisen, während sie unter Betrugsverdacht steht? Die Antwort lautet: ja. «Wir wissen vom Aufenthalt von Frau Zefi im Ausland. Sie ist nicht in Untersuchungshaft und kann sich frei bewegen», teilt Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage mit. Eine Untersuchungshaft sei nicht angezeigt gewesen, da bei Zefi weder Verdunkelungs- noch Fluchtgefahr bestehe, so Kopp weiter.
Unter welchen Umständen würde eine Fluchtgefahr bestehen? Andreas Eicker, Strafrechtsprofessor an der Uni Luzern: «Sie ist anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass sich die beschuldigte Person dem Strafverfahren nicht stellen wird, sondern im Inland untertauchen oder sich ins Ausland absetzen wird.» Dafür müssten im konkreten Fall objektive Hinweise sprechen und auch eine «subjektiv gegebene Bereitschaft, sich dem Verfahren zu entziehen», müsste festgestellt werden. «Offenbar hat die Staatsanwaltschaft bisher keine solchen objektiven und subjektiven Umstände gesehen», so Eicker.
Unter welchen Umständen würde eine Fluchtgefahr bestehen? Andreas Eicker, Strafrechtsprofessor an der Uni Luzern: «Sie ist anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass sich die beschuldigte Person dem Strafverfahren nicht stellen wird, sondern im Inland untertauchen oder sich ins Ausland absetzen wird.» Dafür müssten im konkreten Fall objektive Hinweise sprechen und auch eine «subjektiv gegebene Bereitschaft, sich dem Verfahren zu entziehen», müsste festgestellt werden. «Offenbar hat die Staatsanwaltschaft bisher keine solchen objektiven und subjektiven Umstände gesehen», so Eicker.
Könnte nun Zefis Reise in den Kosovo als Fluchtversuch gewertet werden? Nicht zwingend, wie Eicker erklärt: «Die Reise kann zum Indiz für Fluchtgefahr werden, muss sie aber nicht.» Es komme darauf an, ob die Absichten hinter der Reise eher darauf hindeuten, dass sich Zefi der Strafverfolgung entziehen wird, oder ob trotz der Auslandsreise alles darauf hindeutet, dass sie sich dem Strafverfahren in der Schweiz stellen wird. «Im konkreten Fall hat die Beschuldigte offenbar kein Geheimnis aus ihrem Aufenthaltsort im Kosovo gemacht, tritt dort vor die Medien und äussert sich zu den Vorwürfen.» Zudem scheine Zefi in der Schweiz sowohl sozial als auch beruflich gut verwurzelt zu sein, sodass «zumindest (noch) nicht» zwingend von einem Entziehen vor der Strafverfolgung in der Schweiz ausgegangen werden müsse. (ch media)
Nichts schreit so sehr nach unschuldig, wie, sobald man aus dem Polizeigewahrsam freikommt, das Land zu verlassen. XD