Schweiz
Luftfahrt

Bazl lässt Hintertür für Flughafen Zürich offen

Massnahmen gegen Fluglärm: BAZL lässt Hintertür für Flughafen Zürich offen

Der Bund will die Bevölkerung besser gegen Fluglärm schützen. Der Flughafen Zürich sieht sich in seiner Entwicklung eingeschränkt – darf nun aber Vorschläge für neue Lärmgrenzwerte machen
26.07.2018, 05:0426.07.2018, 06:43
doris kleck / nordwestschweiz
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Der Betrieb am Flughafen Zürich ist in der Nacht zu laut: Gemäss dem Monitoring aus dem Jahr 2016 kommt es zwischen 22 und 24 Uhr zu «teilweise erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung». Betroffen sind die Bevölkerung der Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen. Nun greift das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein. Es ordnet Massnahmen gegen den Fluglärm in der Nacht an.

ARCHIVBILD ZUR VERLEIHUNG DES WORLRD TRAVEL AWARD AN DEN FLUGHAFEN ZUERICH, AM MONTAG, 2. JULI 2018 - View from the observation deck at Zurich Airport in Kloten in the canton of Zurich, Switzerland, p ...
Bild: KEYSTONE

Konkret werden die Zeitfenster für Landungen ab 21 Uhr und Starts ab 22.20 Uhr auf dem heutigen Stand begrenzt. Das heisst, dass die neuen Schnellabrollwege ab Piste 28, die im Herbst in Betrieb genommen werden, nicht zur Erhöhung der Kapazität genutzt werden können. Stattdessen sollen die Neuerungen helfen, dass die Flugzeuge am Abend pünktlicher landen, schneller weg sind und die Passagiere zeitgerecht umsteigen können. Oft sind dies nämlich Zubringerflüge für Interkontinentalverbindungen. Landen sie verspätet, verzögert sich auch der Start der schweren Langstreckenflugzeuge. Mit den getroffenen Massnahmen sollen die verspäteten Abflüge ab 23 Uhr reduziert werden. Sie sind das grösste Lärmproblem: Zwischen 23 und 23.30 Uhr können verspätete Flüge ohne Bewilligung starten und landen. 2016 waren es 2300 Flüge.

Unmittelbar haben die Massnahmen des Bundes keine Konsequenzen für den Flughafen Zürich, weil es sich um eine Plafonierung handle, sagt Sprecherin Sonja Zöchling: «Allerdings werde damit die Entwicklung des Flughafens Zürich beschnitten.» Er möchte für interkontinentale Flüge und deren Anschlüsse ans europäische Netz flexibler sein.

Der Flughafen hatte selbst Vorschläge gemacht, um die Verspätungen zu reduzieren. Unter anderem hat er in Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft Swiss die Prozesse für Langstreckenflüge am Abend optimiert. Diese Massnahme ist umgesetzt, andere sind blockiert. So erteilte zwar das BAZL dem Flughafen Zürich die Erlaubnis, schwere Maschinen auch ab Piste 32 starten zu lassen (was Zeitersparnisse bringt). Doch gegen den Entscheid sind Beschwerden hängig. Bereits 2013 hatte der Flughafen Zürich beim BAZL ein Gesuch eingereicht, um die Lärmgebühren für Starts nach 23 Uhr von 400 auf 3000 Franken zu erhöhen. Damit sollen die Airlines diszipliniert und zu mehr Pünktlichkeit gebracht werden. Allerdings bezweifelt das BAZL den Lenkungseffekt dieser Gebührenerhöhung. Die Sache ist hängig – ein externes Gutachten soll zur Klärung des Streites zwischen Bund und Flughafen beitragen.

Fachkräftemangel über den Wolken wird zum Problem

Video: srf

Widerspricht sich der Bund?

Für Hanspeter Lienhart, Präsident der Gemeindegruppe IG Nord, gehen die Massnahmen zu wenig weit: «Die Plafonierung der Lärmbelastung auf dem heutigen, untragbaren Zustand ist für die Bevölkerung im Norden des Flughafens kein Gewinn», sagt Lienhart. Er bemängelt, dass das BAZL nur auf die verspäteten Abflüge nach 23 Uhr zielt. Griffige Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung zwischen 22 und 23 Uhr würden fehlen. Zudem befürchtet Lienhart, dass der Lärmschutz aufgeweicht wird.

Tatsächlich lässt das BAZL dem Flughafen eine Hintertür offen. Es will eine Neufestlegung der zulässigen Lärmbelastung in der Nacht prüfen. Am Zug ist der Flughafen selbst: Bis Ende August soll er die Unterlagen einreichen, damit ein neues Verfahren zur Festlegung der zulässigen Lärmemissionen eingeleitet werden kann. Basis sollen die prognostizierten Flugbewegungen im Jahr 2030 sein. Die aktuellen Grenzwerte basieren auf den Prognosen für 2010. Das BAZL will damit dem Flughafen die Entwicklung ermöglichen, die der Bundesrat im luftfahrtpolitischen Bericht und im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt vorgesehen ist. Die Zürcher Handelskammer moniert denn auch, dass der BAZL-Entscheid im Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesrates steht, die Stundenkapazität von 66 auf 70 Flugbewegungen zu erhöhen. Mit der Plafonierung könnten keine weiteren Destinationen mit stark nachgefragten interkontinentalen Nachtflügen in den Flugplan aufgenommen werden, schreibt die Handelskammer: «Langfristig wird die internationale Erreichbarkeit der Schweiz aufs Spiel gesetzt.»

Der Flughafen Zürich wird den Entscheid nun prüfen, wie Zöchling sagte. Die Beschwerdefrist läuft bis Mitte August. (aargauerzeitung.ch)

Zwei Lockheed C-5 Galaxy am Flughafen Zürich

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Zwei Lockheed C-5 Galaxy am Flughafen Zürich
Zwei Lockheed C-5 Galaxy der US-Airforce sind am 16. Januar 2016 auf dem Flughafen Zürich-Kloten gelandet. (Bild: Remo Schmitter/instagram.com/zrhspotter)
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Video: srf
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