Ein 46-jähriger Luzerner Polizist soll beim Fixieren eines renitenten Mannes dessen Kopf auf den Boden geschlagen haben. «Ich habe ihn nicht verletzt», sagte der Beschuldigte am Freitag vor dem Kriminalgericht Luzern, und forderte einen Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs.
Der Vorfall liegt knapp drei Jahre zurück. In einer Julinacht wurde die Polizei nach Emmen gerufen, weil Nachbarn in einer Wohnung einen lauten Streit hörten.
Die Polizei traf in der Wohnung eine heulende Frau und einen aufgewühlten, am Gesicht verletzten Mann sowie dessen Bruder an, wie der beschuldigte Polizist vor dem Gericht ausführte. Er berichtete von beschädigten Möbeln und von zerschlagenem Geschirr.
Das mutmassliche Opfer hatte offenbar Alkohol und Drogen konsumiert. Der Mann arbeitete auf dem Bau und wurde als kräftig beschrieben. Der beschuldigte Polizist erklärte vor Gericht, der Mann sei aggressiv gewesen und sie hätten ihm nur zu zweit Handschellen anziehen können.
Der Mann habe versucht, sie mit den Füssen zu treten, und sie hätten ihn deswegen bäuchlings auf dem Boden arretiert, erklärte der Polizist. Er habe auch versucht, sie aus seinem blutenden Mund anzuspucken.
Zu dritt hielten die Polizisten den Mann am Boden fest. Der Beschuldigte fixierte dabei dessen Kopf. Der Staatsanwalt warf dem Polizisten vor, in dieser Situation den Kopf des Mannes an den Haaren gezogen und leicht angehoben und dann auf den Boden geschlagen zu haben. Der Mann soll dabei eine Schwellung und einen Bluterguss am Wangenknochen erlitten haben.
Der erfahrene Polizist habe seine Machtbefugnisse in einer zwar anstrengenden, aber unter Kontrolle stehenden Situation unsachgemäss angewandt, erklärte der Staatsanwalt. Er beantragte, seinen vom Beschuldigten nicht akzeptierten Strafbefehl zu bestätigen und forderte wegen Amtsmissbrauchs eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 150 Franken und eine Busse von 3000 Franken.
Der Polizist beteuerte vor Gericht, dass der Einsatz verhältnismässig abgelaufen sei. Er sagte, die Gegenwehr des Mannes sei sehr stark gewesen, er könne auch den Kopf selbst angehoben haben. Auch sei er bereits am Kopf verletzt gewesen.
Dass er dem Mann in die Haare gegriffen habe, schloss der Beschuldigte aus. Dies sei nicht möglich, weil er die Harre sehr kurz getragen habe, sagte er.
Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Kollege des Beschuldigten, der ebenfalls in Emmen im Einsatz war. Der Staatsanwalt stützte seine Anklage vor allem auf dessen Aussage. Der Verteidiger liess an diesem Zeugen aber kein gutes Haar.
Der Kollege des Beschuldigten habe das mutmassliche Opfer gekannt und sei von der Situation in der Wohnung überfordert gewesen, sagte der Verteidiger. So habe er den renitenten Mann, als er diesem die Fussfesseln anlegte, selbst verletzt. Weil er unnötigerweise den Teaser bereit gehalten habe, sei er vom Beschuldigten zurecht gewiesen worden. Dies habe ihn wütend gemacht, sagte er.
Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet. (aeg/sda)