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Zwei fast 80-jährige Piloten innert weniger Tage tödlich verunfallt

Zwei fast 80-jährige Piloten innert weniger Tage tödlich verunfallt

08.01.2020, 13:4208.01.2020, 13:51
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HANDOUT --- Heute Dienstag, 7. Januar 2020 ist ein Flugzeug der Marke Cessna im Gebiet des Rueedikerwaldes in Schongau abgestuerzt. Der Pilot kam dabei ums Leben. Die Absturzursache ist Gegenstand der ...
Absturz in Schongau.Bild: LUZERNER POLIZEI

In der Schweiz sind in den letzten Tagen zwei fast 80-jährige Piloten mit ihren Kleinflugzeugen tödlich verunfallt. Ein Unfall ereignete sich am Dienstag im Kanton Luzern, einer neun Tage zuvor im Kanton Graubünden. Generell wird die Fahrtüchtigkeit von Piloten stärker kontrolliert als bei Autofahrern.

Am Dienstagnachmittag stürzte in Schongau LU eine Cessna C152 in einen Wald ab, der Pilot kam ums Leben. Wie die Luzerner Polizei am Mittwoch mitteilte, war die in Buttwil AG gestartete Maschine von einem 78-jährigen Schweizer gesteuert worden. Er war allein mit dem Kleinflugzeug unterwegs.

Am Dienstag erlag zudem ein 79-jähriger Pilot, der am 29. Dezember 2019 in Arosa verunfallt war, seinen schweren Verletzungen, wie die Kantonspolizei Graubünden am Mittwoch meldete. Der Pilot stürzte bei der Bergstation Tschuggen abseits der Skipiste ab, er und sein 62-jähriger Begleiter wurden mit schweren Verletzungen hospitalisiert. Die Ursachen der beiden Unfälle sind noch nicht abgeklärt.

Die Rega hat die zwei Insassen des Flugzeugs nach dem Unfall ins Spital gebracht. Das Kleinflugzeug stürzte in der Nähe der Bergstation Tschuggen abseits der Skipiste ab.
Der Absturz im Kanton Graubünden.

Flugunfälle mit älteren Piloten gibt es laut Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) immer wieder. Die Fahrtüchtigkeit von Piloten werde allerdings stärker kontrolliert als bei Autofahrern. Wie beim Autofahrern gibt es für Privatpiloten keine Altersbegrenzung nach oben, wenn sie die vorgeschriebenen praktischen und medizinischen Anforderungen erfüllen.

Privatpiloten müssen, um ihre Fluglizenz nicht zu verlieren, laut Bazl-Sprecher Christian Schubert jährlich minimale Flugstunden im Umfang von 12 Stunden sowie einen Checkflug mit einem Fluglehrer absolvieren.

Ausserdem müssen sie einen regelmässigen medizinischen Check über ihre Flugfähigkeit bei einem Vertrauensarzt vorweisen. Bis zum Alter von 40 Jahren muss die medizinische Untersuchung alle fünf Jahre, bis zum 50. Altersjahr alle zwei Jahre und ab 50 Jahren jährlich gemacht werden.

Bei der medizinischen Untersuchung werden vor allem die Sinnesorgane überprüft. Gute kognitive Fähigkeiten seien unabdingbar fürs Fliegen auf Sicht, stellte Schubert fest. Berufspiloten die alleine fliegen, müssen mit 60 Jahren und jene, die zu zweit fliegen mit 65 Jahren den Steuerknüppel abgeben. (aeg/sda)

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