32 Luzerner Gemeinden mussten eine Strafgebühr zahlen, weil sie es verpasst haben, die von der Regierung geforderten Asylplätze zu schaffen. Der Kanton stellt total 170'000 Franken in Rechnung. Das Geld geht an jene Gemeinden, die mehr Plätze anbieten, als sie müssten.
Der Luzerner Regierungsrat hatte Anfang 2016 aufgrund eines anhaltenden Unterbringungsnotstandes in seinen Zentren entschieden, den Gemeinden fixe Zahlen an Asylsuchenden zuweisen. Am Verteilschlüssel von 12 Asylsuchenden auf 1000 Einwohner hält die Regierung fest.
Vor Ablauf einer zehnwöchigen Frist erfüllten nur 17 Gemeinden ihre Aufnahmesoll. Bis Ende Juni wurden weitere 13 Gemeinden aus der Verteilung entlassen, weil sie ihr Aufnahmesoll erfüllten. Insgesamt wurden seit Anfang Jahr 850 neue Unterkunftsplätze geschaffen. Insgesamt fehlten noch 117 Unterkunftsplätze. Die fehlbaren Gemeinden müssten darum im nächsten Quartal mit weiteren Strafzahlungen rechnen.
Die Ersatzabgaben werden den Gemeinden quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Höhe der Zahlung beträgt zwischen 10 Franken pro Person und Tag ab den ersten beiden Monaten und 40 Franken pro Person und Tag ab dem siebten Monat.
Der Kanton Luzern ist momentan für die Unterbringung und Betreuung von rund 1800 Asylsuchenden sowie rund 2400 Flüchtlingen zuständig. Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz sei derzeit stabil, bewege sich aber weiterhin auf hohem Niveau, heisst es in der Mitteilung. (leo/sda)