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Schwarzsehen und -hören ist künftig nicht mehr möglich

Begründet wird der Systemwechsel mit der Tatsache, dass Radio- und TV-Sendungen heute auch auf Computern, Tablets oder Smartphones gehört und geschaut werden können. 
Begründet wird der Systemwechsel mit der Tatsache, dass Radio- und TV-Sendungen heute auch auf Computern, Tablets oder Smartphones gehört und geschaut werden können. Bild: PHOTOPRESS
Radio- und TV-Gebühren

Schwarzsehen und -hören ist künftig nicht mehr möglich

16.09.2014, 14:3105.03.2015, 10:16
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Das neue Radio- und Fernsehgesetz steht: Der Ständerat hat am Dienstag befristeten Ausnahmen bei den Radio- und TV-Gebühren zugestimmt und damit die letzte Differenz bereinigt. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Das letzte Wort könnte allerdings das Volk haben.

Bei den Radio- und TV-Gebühren bringt das neue Gesetz einen Systemwechsel: Alle Haushalte müssen Empfangsgebühren bezahlen – unabhängig davon, ob sie Radio- oder TV-Apparate besitzen. Auch Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken werden zur Kasse gebeten.

Weniger hohe Gebühren

Schwarzsehen und -hören ist dadurch künftig nicht mehr möglich, Kontrollen der Billag erübrigen sich. Da die Zahl der Abgabezahler auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt wird, könnte die Gebühr von heute 462 Franken pro Haushalt und Jahr auf rund 400 Franken gesenkt werden, hatte der Bundesrat vorgerechnet.

Begründet wird der Systemwechsel mit der Tatsache, dass Radio- und TV-Sendungen heute auch auf Computern, Tablets oder Smartphones gehört und geschaut werden können. Ob das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in dieser Form in Kraft tritt, steht allerdings noch in den Sternen. Die «Aktion stopBillag» fasst ein Referendum ins Auge. (whr/sda)

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