Schweiz
Medien

TX Group siegt vor Gericht gegen Pascal Broulis

Pascal Broulis, FDP-VD, an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 2. Juni 2025 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Til Buergy)
Pascal Broulis, FDP-Ständerat für den Kanton Waadt, wirft der TX Group Persönlichkeitsverletzung vor.Bild: keystone

«Im Rahmen der Pressefreiheit»: TX Group siegt gegen Broulis vor Gericht

27.05.2026, 14:4527.05.2026, 14:47

Wende im Rechtsstreit zwischen Pascal Broulis und der TX Group. Das Waadtländer Kantonsgericht hat einen Rekurs des früheren Waadtländer Staatsrats gegen das Zürcher Medienunternehmen abgewiesen.

«Das Gericht kommt zum Schluss, dass sämtliche beanstandeten Artikel inhaltlich korrekt und im Rahmen zulässiger journalistischer Berichterstattung lagen und keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellen», teilte die Gruppe am Mittwoch Keystone-SDA mit und legte eine Kopie des zweitinstanzlichen Urteils vom 30. April vor.

Der Anwalt von Pascal Broulis, Alexandre Curchod, sagte auf Anfrage dass sein Mandant den Fall ans Bundesgericht weiterziehen werde.

In erster Instanz hatte Broulis (FDP) im Februar 2025 noch Recht erhalten. Von den neun beanstandeten Artikeln wurden fünf vom Zivilgericht des Bezirks Lausanne als persönlichkeitsverletzend eingestuft.

Die zwischen Februar und November 2018 veröffentlichten Artikel hatten unter anderem nahegelegt, der ehemalige Finanzdirektor habe einem Vertrauten sowie seiner Parteikollegin Isabelle Moret steuerliche Vorteile verschafft.

Das Verfahren betraf mehrere zwischen 2018 und 2019 veröffentlichte Artikel des «Tages-Anzeiger» über Steuerfragen, Russlandreisen sowie mögliche Interessenkonflikte rund um den ehemaligen Waadtländer Finanzdirektor und heutigen Ständerat. Die Artikel thematisierten zudem die Einschulung seines Sohnes in Lausanne, bei der der betreffende Journalist eine Vorzugsbehandlung angedeutet hatte.

Deux policiers de l'Office federal de la police, gardent l'entree du Tribunal federal lors de la ceremonie officielle du 150eme anniversaire du Tribunal federal le jeudi 15 mai 2025 a Lausan ...
Wird sich bald mit dem Fall befassen müssen – das Schweizer Bundesgericht. Bild: KEYSTONE

Neben diesen fünf Artikeln wurde auch der Journalist – der heute nicht mehr für Tamedia arbeitet – wegen Aussagen verurteilt, die er im September 2018 in der RTS-Sendung «Infrarouge» gemacht hatte. Auch diese wurden als persönlichkeitsverletzend gegenüber dem Waadtländer Politiker eingestuft.

«Im Rahmen der Pressefreiheit»

Das Waadtländer Kantonsgericht vertritt nun jedoch eine völlig andere Auffassung. Es ist der Ansicht, dass die in den beanstandeten Artikeln behandelten Themen «von erheblichem öffentlichem Interesse» seien. Politikerinnen und Politiker müssten im Rahmen ihres öffentlichen Amtes eine weitergehende mediale Kritik tolerieren als Privatpersonen. Die Berichterstattung des «Tages-Anzeigers» habe sich somit im Rahmen der Pressefreiheit bewegt.

Medien seien berechtigt, kritische Fragen zu stellen, Verdachtsmomente zu thematisieren sowie Expertenmeinungen und politische Einschätzungen wiederzugeben – auch dann, wenn diese für die betroffenen Personen unangenehm seien.

Besonders deutlich hält das Gericht fest, dass Medien im Rahmen der Pressefreiheit auf Einschätzungen von Spezialisten Bezug nehmen dürfen. Ebenso unterstreicht es die Rolle der Medien bei der kritischen Begleitung politischer Institutionen und der öffentlichen Debatte über mögliche Interessenkonflikte.

«Das ist ein wichtiges Signal für den investigativen Journalismus. Dieses Urteil stärkt die Pressefreiheit in wesentlichen Punkten. Es bestätigt, dass kritischer und pointierter Journalismus gegenüber öffentlichen Persönlichkeiten weiterhin möglich sein muss – auch wenn er stört oder politische Debatten auslöst», sagte der Anwalt der TX Group und des Journalisten, Kevin Guillet. (nil/sda)

Das könnte dich auch noch interessieren:

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Vier Szenarien für die Schweiz von morgen
1 / 7
Vier Szenarien für die Schweiz von morgen
quelle: 2erpack identity, behruz tschaitschian und veronika kieneke
Auf Facebook teilenAuf X teilen
1 Jahr Blatten - Bauer erzählt
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Jedes Jahr zum Skiservice? Selbst an der Bindung zu schrauben, ist riskant
Die BFU empfiehlt, Skibindungen jedes Jahr prüfen zu lassen. Experte Christoph Leibundgut erklärt, warum das wichtig ist – und was sonst droht.
In Sölden sind dieses Wochenende erstmals Skirennfahrer und -fahrerinnen den Hang heruntergestürzt. Ein Zeichen, dass die Skisaison auch für die Amateure nicht mehr weit weg ist. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft deshalb dazu auf, die Skibindungen neu einstellen und prüfen zu lassen und das mit der Ski-Vignette zu bestätigen. Zu Sinn und Zweck die wichtigsten Antworten mit Christoph Leibundgut von der BFU.
Zur Story