Ein Luzerner Arzt hat vor dem Bezirksgericht Hochdorf LU bestritten, während der Coronapandemie aus Gefälligkeit Maskendispense ausgestellt zu haben. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft nahm an dem Prozess nicht teil. Sie warf dem 56-jährigen Deutschen die Ausstellung falscher ärztlicher Zeugnisse vor und legte in ihrem Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 200 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken fest. Weil der Arzt die Strafe nicht akzeptierte, kam es zu einem Prozess.
Der Hausarzt praktiziert in Ebikon LU und gehört zu den prominenten Kritikern der Coronamassnahmen. Nach eigenen Angaben wurde er deswegen viermal «vor Gericht gezerrt». Der Kanton Luzern entzog ihm 2021 vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung.
Der Prozess vom Freitag zog über 300 Massnahmenkritikerinnen und -kritiker an. Sie quittierten das Plädoyer des Verteidigers und das Schlusswort des Arztes mit anhaltendem Applaus. Die Verhandlung fand wegen des grossen Interesses nicht im Gerichtsgebäude, wo nur 16 Plätze zur Verfügung stehen, sondern im Kulturzentrum Braui statt.
Der Arzt wies vor Gericht die Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft zurück. Er sagte, er habe im Rahmen seiner ärztlichen Pflicht gehandelt. Die Patienten hätten medizinische Gründe für einen Dispens geltend gemacht, sowohl physische als auch psychische.
Es habe auch Fälle gegeben, in denen er Anfragen für einen Dispens abgelehnt habe, sagte der Arzt. Sein Verteidiger betonte, dass keine Zeugnisse nur aufgrund eines E-Mails ausgestellt worden seien.
Mehrere Patientinnen und Patienten erhielten ihr Maskendispens auf Basis eines Telefongesprächs. Nach Aussagen des Arztes war ein persönliches Erscheinen in der Praxis nicht nötig. Er verwies dabei auf den Vormarsch der Telemedizin. Eine körperliche Untersuchung hätte in den meisten Fällen nichts gebracht, erklärte er.
Der Beschuldigte betonte das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten. Es sei nicht an ihm, den Patienten zu hinterfragen, sondern ihn ernst zu nehmen und sich für ihn einzusetzen. «Ich werde meinen Patienten keinen Schaden zufügen», sagte er, auch wenn er kriminalisiert werde.
Der Verteidiger kritisierte die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Es gebe nur «pauschale Vorwürfe», dass keine medizinischen Gründe für einen Maskendispens vorlagen, aber keine Beweise. Unabdingbare Ermittlungen seien nicht durchgeführt worden. So seien keine Patienten befragt worden. Auch gebe es kein Gutachten.
Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe keine «ärztlichen Zeugnisse» im rechtlichen Sinn und mit einer Diagnose ausgestellt. Er habe vielmehr nach einem persönlichen Gespräch vom Tragen einer Maske abgeraten. Er habe die «Hilferufe» der Patienten ernst genommen und einen «ärztlichen Ratschlag» erteilt.
Das Urteil des Einzelrichters wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet. (sda)
Was der Arzt, bzw. sein Verteidiger, vorbrachte, sind schlussendlich alles nur billige Ausreden.
Gut, dass er für seine Gier zur Rächenschaft gezogen wird. Von einem Arzt, dem die Gesundheit seiner Patienten ein ernstes Anliegen sein sollte, dürfte man mehr erwarten.
So ist zu hoffen, dass ihn das Urteil empfindlich treffen wird.
Ein solcher Arzt sollte eigentlich froh sein, dass ihm die Abbrobation nicht für immer entzogen wird.