Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Eritreische Flüchtlinge erhalten in der Schweiz kein Asyl mehr, nur weil sie ihr Heimatland illegal verlassen haben. Die höchste Instanz bei der Beurteilung von Beschwerden abgewiesener Asylbewerber stützt damit eine verschärfte Asylpraxis, die das Staatssekretariat für Migration (SEM) vor über einem halben Jahr beschlossen hat.
Doch was bringt die härtere Gangart bei Eritreern? Kann die Schweiz ihre Attraktivität als Zielland für Eritreer senken? «Es ist nicht auszuschliessen, dass die Praxisanpassung einen gewissen Einfluss hat», schreibt das SEM auf Anfrage. Anders sieht dies der eritreische Honorarkonsul in der Schweiz, Toni Locher: «Der Entscheid betrifft nur einen kleinen Teil der Asylsuchenden: unbegleitete Minderjährige, Frauen über 30 respektive verheiratete Frauen, die vom Militärdienst befreit worden sind.»
Deserteure haben weiterhin grosse Chancen auf Asyl oder eine vorläufige Aufnahme. Und das sei die Mehrheit, sagt Locher, der gerade in Eritrea weilt. «Die jungen Menschen hier in den Internet-Cafés von Asmara dienen fast alle im National Service und sind daher vom Entscheid nicht betroffen.» Sie würden sich sehr genau über die besten Fluchtwege und die besten Aufnahmebedingungen in Europa informieren. «Und die Schweiz gehört noch immer zu den beliebten Zielländern.»
Für Honorarkonsul Toni Locher steht fest: Die «kleinen Retuschen» der Asylpraxis werden die Abwanderung aus Eritrea nicht beeinflussen. «Den Exodus stoppen könnten hingegen Jobs.» Würden insbesondere junge Männer Arbeit finden, sei der Reiz weniger gross, das Land zu verlassen. Daher unterstützt Locher den Entscheid der Schweiz, eine Delegation nach Eritrea zu senden, die zurzeit abklärt, wie man 2 Millionen Franken Entwicklungshilfe vor Ort sinnvoll einsetzen könnte.
Eritreer stellen seit Jahren die grösste Flüchtlingsgruppe in der Schweiz. Gemäss offizieller Statistik leben rund 20'000 Eritreer hier. 5178 stellten vergangenes Jahr einen Asylantrag. Knapp 1800 erhielten weder Asyl noch eine vorläufige Aufnahme. Dass sie ausgeschafft werden, ist aber unrealistisch. Die Schweiz führt keine Eritreer unter Zwang zurück. Rückschaffungen in das Land am Horn von Afrika gelten als nicht zumutbar. Viele dürften daher in der Nothilfe landen.
Doch das Urteil gibt bürgerlichen Parlamentariern Auftrieb, die vom Bundesrat weitere Schritte fordern: Kontakte zum eritreischen Regime zum Beispiel. Mit dem Ziel, dass Eritrea seine Landsleute wieder zurücknimmt.
Die Menschenrechtslage in Eritrea ist heftig umstritten. Die UNO spricht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Sklaverei, willkürlichen Inhaftierungen, Folter, Vergewaltigungen. Diesen Erkenntnissen widerspricht der Report der Schweizer Facts-Finding-Mission. Ebenso anderer Meinung sind EU-Botschafter, die in Eritrea leben.