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Zuwanderungssteuer kaum mit Personenfreizügigkeit vereinbar

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Zuwanderungssteuer kaum mit Personenfreizügigkeit vereinbar

15.10.2014, 14:30
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Reiner Eichenberger
Reiner EichenbergerBild: Uni fribourg

Die vom Freiburger Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger ins Spiel gebrachte Zuwanderungssteuer ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Migration (BFM) nicht EU-kompatibel. Sie wäre diskriminierend für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU), sagte eine BFM-Sprecherin am Mittwoch der Nachrichtenagentur sda.

Jegliche Regulierung, welche die EU-Bürger auf dem Arbeitsmarkt diskriminiere, sei grundsätzlich nicht mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr vereinbar, sagte die BFM-Sprecherin weiter.

Auch für die Professorin Astrid Epiney würde eine solche Steuer klar gegen die Grundsätze des freien Personenverkehrs verstossen, wie sie auf Anfrage zu einem Bericht der Tageszeitung «Le Temps» sagte. Sie glaube nicht, dass die EU auf einen solchen Vorschlag eintreten könnte, weil damit einer der wichtigsten Punkte des EU-Rechts betroffen würde, sagte die Professorin für Europarecht an der Universität Freiburg der sda.

Die EU könne formell nur auf Vorschläge reagieren, die von der Schweizer Regierung gemacht würden, und nicht auf Vorschläge von Parteien oder einzelnen Personen, sagte eine Sprecherin der Dienststelle für Aussenbeziehungen auf Anfrage in Brüssel.

Blocher skeptisch

SVP-Vizepräsident Christoph Blocher hatte den Vorschlag von Eichenberger als «prüfenswert, aber nicht ausgereift» bezeichnet. Das seien «Gedankenspielereien, und es würde Jahre dauern, bis es wirkt», hatte der frühere Bundesrat in einem Interview der «SonntagsZeitung» gesagt.

Die Steuer sollte bei Unternehmen, die Ausländer beschäftigen, und bei den Einwanderern selbst erhoben werden. Kommen dürfte demnach, wer die Steuer entrichte. Weil somit Ausländer weiter frei wären, einzuwandern, wäre ein solcher Ansatz nach Ansicht von Eichenberger nicht diskriminierend.

Auf diesem Wege liessen sich Probleme mit der EU wegen des Personenfreizügigkeitsabkommens vermeiden. Zugleich könnten langjährige Einwohner finanziell entlastet werden. (wst/sda)

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