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Illegalen Ausländer zu lange eingesperrt: Rüffel für Migrationsamt

Illegalen Ausländer zu lange eingesperrt: Rüffel für Migrationsamt

07.04.2021, 14:4807.04.2021, 15:15

Das Zürcher Verwaltungsgericht pfeift das Migrationsamt zurück. Dieses hatte einen Ausländer, der eigentlich aus der Schweiz ausreisen sollte, zu lange eingesperrt. Dieser Freiheitsentzug sei widerrechtlich gewesen, so das Gericht.

Bereits im Jahr 2017 wurde sein Asylgesuch abgewiesen. Doch drei Jahre später lebte der Kläger noch immer in der Schweiz und weigerte sich, in seine Heimat zurückzukehren. In dieser Zeit wurde er mehrmals per Strafbefehl wegen illegalen Aufenthaltes verurteilt und zur Ausreise aufgefordert, allerdings ohne Ergebnis.

Am 10. Januar 2020 wurde der Mann erneut von der Kantonspolizei angehalten und der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese verurteilte ihn am 11. Januar einmal mehr wegen rechtswidrigen Aufenthalts und entliess ihn noch am gleichen Tag offiziell wieder aus der Haft.

Auf freien Fuss kam er jedoch erst einen Tag später, am 12. Januar. Dabei gab ihm die Polizei eine weitere Ausreiseaufforderung mit. Der Mann legte Rekurs gegen diese zusätzliche Nacht in der Zelle ein und erhielt nun Recht, wie aus dem Urteil vom Mittwoch hervorgeht.

«Unverhältnismässiger Eingriff»

Diese verlängerte Haft beurteilte das Verwaltungsgericht als «unverhältnismässigen Eingriff» in die Rechte des Mannes. Der Freiheitsentzug sei klar widerrechtlich gewesen, weil es dafür keinen Grund gegeben habe. Die Kantonspolizei hätte ihm die Ausreiseaufforderung auch schon am Tag vorher ausstellen können. Schliesslich habe diese nicht neu geschrieben werden müssen.

Gemäss Verwaltungsgericht ist auch unklar, ob der Mann, der kein Deutsch spricht, in seiner Sprache über den Haftgrund informiert wurde. Jede Person, der die Freiheit entzogen werde, habe Anspruch darauf, sofort und in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe des Freiheitsentzuges und ihre Rechte informiert zu werden.

Der Mann erhält nun 2000 Franken aus der Staatskasse, um seinen Anwalt zu bezahlen. Eine Genugtuung für die unrechtmässige Haft erhält er aber nicht. Ob er der Ausreiseaufforderung inzwischen nachkam, geht aus dem Urteil nicht hervor. (aeg/sda)

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