In der Gemeinde Windisch sollen in drei Unterkünften bis zu 100 Flüchtlinge untergebracht werden. Anscheinend wurden die Liegenschaften dem Kanton vom Eigentümer angeboten. Doch weil noch 49 Personen darin wohnen, denen jetzt per Ende Juni gekündigt wurde, ärgert sich die Gemeinde über das Vorgehen des Kantons.
Der Gemeinderat Windisch zeigt sich in einer Mitteilung «zutiefst schockiert über das Vorgehen des Vermieters und des Kantons». Die Gemeinde sei am 17. Februar über das Vorhaben informiert worden und habe den Kanton darauf hingewiesen, dass die «Liegenschaften vermietet seien und es die Gemeinde Windisch nicht akzeptiert, wenn für die Unterbringung von Asylsuchenden Mieterinnen und Mieter auf die Strasse gestellt werden», erklären die Behörden in Windisch. Auch in einem Brief habe man die Ablehnung nochmals verdeutlicht.
Genützt hat es nichts: Am 24. Februar hätten sich die ersten Mieterinnen und Mieter bei der Gemeinde über die Kündigung beschwert, die ihnen der Vermieter ausstellte. Davon wussten die Behörden in Windisch nichts. Der Gemeinderat wehre sich deshalb «vehement gegen den Rauswurf seiner Einwohnerinnen und Einwohner aus ihren Wohnungen. Gerade für Personen, welche bereits in einer finanziell angespannten Situation sind, wird es schwierig bis unmöglich sein, in der näheren und weiteren Umgebung Wohnraum in diesem niedrigen Preissegment zu finden», teilt Windisch mit.
Laut dem Grundbuchamt ist der Eigentümer der Liegenschaften eine Firma aus Wollerau, Kanton Schwyz: die 1drittel Aleph AG. Eine Website findet sich jedoch nicht. Die im Handelsregister eingetragenen Personen wollten für watson keine Stellung beziehen. Auf dem LinkedIn-Profil des Geschäftsführers schreibt er unter dem Zweck seiner Firma: «Immobilien mit Wertsteigerungspotenzial. Wir kaufen und entwickeln Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Schweiz und in Deutschland, mit dem Fokus auf solides Wachstum und gute Lagen.»
Der Kanton hat eine Stellungnahme versprochen, die am Montagnachmittag, 17 Uhr, noch ausstehend ist. Laut dem Mediensprecher des Departements Gesundheit und Soziales könne man den Fall aber nicht mit der im Januar im ganzen Kanton ausgerufenen Asyl-Notlage in Verbindung bringen.
Am Montagabend kam schliesslich die dürre Antwort der Medienstelle des Departements Gesundheit und Soziales. Demnach hat der Kantonale Sozialdienst (KSD) «am 22. Februar 2023 (Eingang am 23. Februar 2023) einen Brief des Gemeinderats Windisch erhalten» und werde diesen Brief in den nächsten Tagen beantworten. Danach werde auch die Öffentlichkeit über den Inhalt des Briefes informiert. Die bestehenden Differenzen wolle der KSD nicht über die Medien austragen. So viel wird jedoch preisgegeben: Es handele sich um eine reguläre Anmietung zweier Altliegenschaften, deren Sanierung in nächster Zeit bevorstehe – und nicht um eine Beschlagnahmung.
Nichts. Mitte Januar hatte der Kanton Aargau die Asylnotlage ausgerufen. Damals stand die Nutzung von unterirdischen Sanitätsstellen im Vordergrund. Erst wenn diese Kapazitäten ausgeschöpft sein sollten, wollte der Regierungsrat Gemeinden sowie Privateigentümer verpflichten, auch anderweitige geeignete Liegenschaften zur Verfügung zu stellen – im «äussersten Notfall».
Der Regierungsrat wollte mit dieser Massnahme zurückhaltend und «unter Wahrung der Verhältnismässigkeit» umgehen. Bisher hat der Regierungsrat noch keine sogenannte Beschlagnahmungsverfügung angewendet – im Fall von Windisch hat der Eigentümer der Liegenschaften die Unterkünfte dem Kanton freiwillig angeboten.
Für eine Asylunterkunft muss der Vermieter die Wohnung nicht mal neu streichen und wird wohl auch den Keller als Wohnung vermieten.
Die Leidtragenden sind wiedermal diejenigen, die so schon nichts haben.