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Du willst nur das Beste? Voilà:
Bist du Hauseigentümer, Pächter oder Mieter und möchtest Flüchtlinge bei dir aufnehmen? Bevor du dich meldest, musst du wissen, dass Folgendes Voraussetzung sein soll:
Eine gewisse Privatsphäre muss sein. Deshalb kommst du nur in Frage, wenn du ein Einzelzimmer anbieten kannst. Falls du eine ganze Familie aufnehmen willst, ist eine Einliegerwohnung (Wohnung in der Wohnung) mit zwei Zimmern nötig.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe schreibt vor, dass eine separate Nasszelle mit WC, Dusche oder Bad Voraussetzung ist. Eine separate Dusche oder ein separates Bad ist aber nicht zwingend.
Falls du kein eigenes Haus besitzt und Mieter bist, kläre ab, ob du jemanden als Untermieter aufnehmen kannst und frage nach entsprechenden Verträgen.
Auch wenn du meinst, du weisst alles über anderen Kulturen, solltest du dir bewusst sein, dass du allenfalls Menschen aufnimmst, die ganz anders funktionieren als wir.
Kurzfristig Flüchtlinge bei Privaten zu platzieren, macht keinen Sinn. Sechs Monate sind das Minimum, im Durchschnitt bleiben Flüchtlinge ein Jahr bei Familien.
Nimmst du Flüchtlinge auf, solltest du diese unterstützen – bei sprachlichen Problemen, bei der Stellensuche, bei Schulfragen und bei der Bewältigung des Alltags.
Nicht nur für Private, die ihr Zuhause anbieten, gibt es Anforderungen; die Flüchtlinge selber müssen ebenfalls Punkte befolgen:
Flüchtlinge müssen sich integrieren wollen. Das bedeutet, dass sie über die Sprache, mit entsprechenden Ausbildungen und der Suche nach einer Stelle ein glaubwürdiges Bekenntnis für die Schweiz abgeben sollten.
Wie für die Anbieter von Plätzen für Flüchtlinge, gilt auch für die Flüchtlinge selber: Offen sein für die Begegnung mit einer eventuell noch fremden Kultur.
Wann kommt es zum ersten Treffen?
Die Flüchtlingshilfe leitet Angebote von Privaten an die kantonalen Asylbehörden weiter. Diese wählen die geeigneten Flüchtlinge aus. Die Flüchtlinge und die potenziellen Gastgeber treffen sich ein erstes Mal, stellen sich gegenseitig vor und definieren die Hausordnung. Danach bekommen beide Parteien eine Bedenkzeit von zwei Tagen. Sind beide einverstanden, beginnt das gemeinsame Wohnen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe begleitet das Ganze.
Zahlen die Flüchtlinge eine Miete?
Ja. Die Privaten schliessen mit den Flüchtlingen einen Miet- oder Untermietvertrag ab.
Wo kannst du dich melden?
Wer Flüchtlinge aufnehmen will, kann sich online bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe dafür anmelden. Noch ist dies erst für Interessierte aus den Kantonen Aargau, Bern, Genf und Waadt möglich. Bei den anderen geben die kantonalen Asylkoordinationen Auskunft. In Städten sind es die lokalen Sozialämter.
Bis jetzt konnte die Flüchtlingshilfe bei 15 Familien Flüchtlinge unterbringen. Das Projekt ist allerdings erst am Anlaufen. Laut Stefan Frey von der Flüchtlingshilfe könnten in der Schweiz 3000 Flüchtlinge bei Privaten platziert werden.
Kommt hinzu, dass solche Lösungen quantitativ eh nur den Tropfen auf dem heissen Stein bilden können, weil diese Angebote Privater kaum massenweise vorhanden sind. Und die komplizierten Anmelde- und Bewilligungsverfahren werden ja offensichtlich der Notsituation auch nur marginal gerecht, sodass der Anbieter gute Nerven haben muss.
Überlegt euch also wirklich gut, ob ihr mit diesen Unterschieden leben könnt!