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Thurgau plant Bussen für Mountainbiker abseits von Waldwegen

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Wer abseits von Waldwegen fährt, soll mit 100 Franken bestraft werden (Symbolbild).Bild: keystone

Thurgau plant Bussen für Mountainbiker abseits von Waldwegen

Der Kanton Thurgau sieht mit einem neuen Waldgesetz Bussen für Mountainbiker vor. Wer abseits von Waldwegen fährt, soll mit 100 Franken bestraft werden. Gleichzeitig sind aber über den Kanton verteilt legale Pisten für Mountainbiker vorgesehen.
13.04.2026, 14:2913.04.2026, 14:29

Die Thurgauer Behörden wollen den Mountainbikern den Weg weisen. Das ist dem neuen Mountainbike-Konzept des Kantons Thurgau zu entnehmen. Damit soll Konflikten im Wald begegnet werden.

Der Thurgauer Regierungsrat Dominik Diezi (Mitte) spricht im Vorwort des Konzepts von «Nutzungskonflikten» zwischen den unterschiedlichen Anspruchsgruppen im Wald. Im Zentrum stehen Mountainbiker, die unbefestigte Strassen verlassen und auf Naturwegen, Trampelpfaden und illegal erstellten Bike-Trails unterwegs sind. Daran stören sich etwa Wanderer, Jäger, Forstmitarbeiter und Waldbesitzer. Gestört wird dadurch auch der Lebensraum von Wildtieren, hält das Konzept weiter fest.

Mit dem Mountainbike-Konzept soll jedoch nicht einfach einer beliebten Sportart einen Riegel geschoben werden. Vielmehr setzt es auf einen Mittelweg. Schliesslich bezeichnen sich gemäss einer nationalen Umfrage aus dem Jahr 2020 7,9 Prozent der Bevölkerung als Mountainbikerinnen und Mountainbiker.

Kanton nimmt sich ebenfalls in die Pflicht

Die Thurgauer Regierung unterbreitet nun dem Kantonsparlament eine Botschaft zur Änderung des Waldgesetzes. Dabei fällt eine Strafbestimmung auf: Wer abseits von Waldstrassen, befestigten Waldwegen oder offiziellen Velorouten mit dem Fahrrad durch den Wald fährt, soll mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden.

Doch die Mountainbiker können nach den Plänen des Kantons nur in jenen Waldstücken für das Befahren abseits erlaubter Routen gebüsst werden, in denen auch entsprechende Bike-Trails für ihre Sportart existieren. Mit dieser Regelung nimmt sich der Kanton selber in die Pflicht. Denn solche Pisten müssen erst noch erstellt werden. Bisher existiert kein einziger legaler Bike-Trail im Thurgau.

100 Kilometer Bike-Trails

Gemäss Konzept will der Kanton Thurgau dem Breitensport nach und nach einzelne Mountainbike-Trails zur Verfügung stellen. Ziel ist laut Botschaft an das Parlament, 100 Kilometer solcher Trails auf dem ganzen Kantonsgebiet zu erstellen. Damit soll auch eine Vorgabe des nationalen Velogesetzes umgesetzt werden.

Wenn in einem Thurgauer Wald schliesslich ein Mountainbike-Trail existiert, wird er als «Mountainbike-Einzugsgebiet» festgelegt. Dort kann dann das Velofahrverbot abseits der erlaubten Wege mit Bussen durchgesetzt werden. Wo kein legales Mountainbike-Angebot vorhanden ist, ändert sich die Rechtslage nicht.

Die Botschaft an das Parlament hält weiter fest, dass weder Jagdaufseher noch Forstwarte Bussen ausstellen können. Auch Waldeigentümer oder Privatpersonen könnten bei Verstössen nur Anzeige einreichen. Mountainbikerinnen und Mountainbiker sind jedoch nicht verpflichtet, sich ihnen gegenüber auszuweisen.

Bussen kann somit nur die Polizei ausstellen. Es bleibt jedoch unklar, inwiefern Polizistinnen und Polizisten auf Trampelpfaden im Wald den Verkehr überwachen werden. «Gänzlich unüberwindbare Hindernisse für punktuelle, sporadische Kontrollen» seien nicht ersichtlich, heisst es diesbezüglich in der Botschaft.

Koexistenz-Prinzip in St. Gallen

Freizeitsportlerinnen und -sportler auf dem Mountainbike waren auch in anderen Ostschweizer Kantonsparlamenten ein Thema. Der St. Galler Kantonsrat verabschiedete bereits eine Mountainbike-Strategie. Diese sieht signalisierte Routen auf nicht befestigten Strassen und Wegen vor. Grundsätzlich sollen Wege von Wanderern und Mountainbikern gemeinsam genutzt werden. Es gelte das Koexistenz-Prinzip.

Im Grossen Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden scheiterte im vergangenen Februar ein Vorschlag der Regierung knapp. Diese wollte Velos auf Wanderwegen grundsätzlich verbieten, sofern sie nicht explizit als Fahrradrouten ausgeschildert sind. Gegner des diskutierten Gesetzesartikels sprachen im Parlament von der Kriminalisierung einer Sportart. (sda)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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virus.exe
13.04.2026 16:00registriert Januar 2021
Rücksichtlose Idioten gibt es in allen Lagern. Biker, Spaziergänger, Wanderer, Hündeler...

Ich bin Mitglied in den ersten drei. Wenn man etwas aufeinander schaut, sich bemerkbar macht und Rücksicht nimmt, kommen wir gut aneinander vorbei. Die Schweiz ist zu klein um alles zu trennen und doppelt zu führen.

Meine Bikerfreunde: montiert eine Klingel oder noch besser, eine TrailBell. Das hilft ungemein und die Leute finden das super.
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Pummelfee
13.04.2026 15:25registriert Mai 2020
Mountainbiker sind nicht alle nervig. Die meisten sind sehr rücksichtsvoll und geben einem Zeit, Kinder und Hunde einzusammeln und bedanken sich. Leider gibt es aber auch die andere Variante, in der man beschimpft und am liebsten überfahren wird, wenn man als Fussgänger auf einem Trampelpfad unterwegs ist und nicht schnell genug zur Seite springt. Oder eine Bikergruppe, bestehend aus Kindern und Coach blockiert Trampelpfade, bis sie sich einig sind, wies weiter geht. Ausweichen Fehlanzeige. Das Verkehrsgesetz verbietet Velofahrern eigentlich das Benutzen von nicht befestigten Wegen…
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SC90
13.04.2026 16:05registriert Juli 2025
Und dann gibt es noch fortschrittliche Kantone wie Graubünden in denen genau das Gegenteil passiert ist.

Bis auf wenige Ausnahmen sind dort nämlich sämtliche Wander- und Waldwege doppelt nutzbar, MTB und Wanderer.

Und wisst Ihr was? Es klappt wunderbar.
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