Thurgau plant Bussen für Mountainbiker abseits von Waldwegen
Die Thurgauer Behörden wollen den Mountainbikern den Weg weisen. Das ist dem neuen Mountainbike-Konzept des Kantons Thurgau zu entnehmen. Damit soll Konflikten im Wald begegnet werden.
Der Thurgauer Regierungsrat Dominik Diezi (Mitte) spricht im Vorwort des Konzepts von «Nutzungskonflikten» zwischen den unterschiedlichen Anspruchsgruppen im Wald. Im Zentrum stehen Mountainbiker, die unbefestigte Strassen verlassen und auf Naturwegen, Trampelpfaden und illegal erstellten Bike-Trails unterwegs sind. Daran stören sich etwa Wanderer, Jäger, Forstmitarbeiter und Waldbesitzer. Gestört wird dadurch auch der Lebensraum von Wildtieren, hält das Konzept weiter fest.
Mit dem Mountainbike-Konzept soll jedoch nicht einfach einer beliebten Sportart einen Riegel geschoben werden. Vielmehr setzt es auf einen Mittelweg. Schliesslich bezeichnen sich gemäss einer nationalen Umfrage aus dem Jahr 2020 7,9 Prozent der Bevölkerung als Mountainbikerinnen und Mountainbiker.
Kanton nimmt sich ebenfalls in die Pflicht
Die Thurgauer Regierung unterbreitet nun dem Kantonsparlament eine Botschaft zur Änderung des Waldgesetzes. Dabei fällt eine Strafbestimmung auf: Wer abseits von Waldstrassen, befestigten Waldwegen oder offiziellen Velorouten mit dem Fahrrad durch den Wald fährt, soll mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden.
Doch die Mountainbiker können nach den Plänen des Kantons nur in jenen Waldstücken für das Befahren abseits erlaubter Routen gebüsst werden, in denen auch entsprechende Bike-Trails für ihre Sportart existieren. Mit dieser Regelung nimmt sich der Kanton selber in die Pflicht. Denn solche Pisten müssen erst noch erstellt werden. Bisher existiert kein einziger legaler Bike-Trail im Thurgau.
100 Kilometer Bike-Trails
Gemäss Konzept will der Kanton Thurgau dem Breitensport nach und nach einzelne Mountainbike-Trails zur Verfügung stellen. Ziel ist laut Botschaft an das Parlament, 100 Kilometer solcher Trails auf dem ganzen Kantonsgebiet zu erstellen. Damit soll auch eine Vorgabe des nationalen Velogesetzes umgesetzt werden.
Wenn in einem Thurgauer Wald schliesslich ein Mountainbike-Trail existiert, wird er als «Mountainbike-Einzugsgebiet» festgelegt. Dort kann dann das Velofahrverbot abseits der erlaubten Wege mit Bussen durchgesetzt werden. Wo kein legales Mountainbike-Angebot vorhanden ist, ändert sich die Rechtslage nicht.
Die Botschaft an das Parlament hält weiter fest, dass weder Jagdaufseher noch Forstwarte Bussen ausstellen können. Auch Waldeigentümer oder Privatpersonen könnten bei Verstössen nur Anzeige einreichen. Mountainbikerinnen und Mountainbiker sind jedoch nicht verpflichtet, sich ihnen gegenüber auszuweisen.
Bussen kann somit nur die Polizei ausstellen. Es bleibt jedoch unklar, inwiefern Polizistinnen und Polizisten auf Trampelpfaden im Wald den Verkehr überwachen werden. «Gänzlich unüberwindbare Hindernisse für punktuelle, sporadische Kontrollen» seien nicht ersichtlich, heisst es diesbezüglich in der Botschaft.
Koexistenz-Prinzip in St. Gallen
Freizeitsportlerinnen und -sportler auf dem Mountainbike waren auch in anderen Ostschweizer Kantonsparlamenten ein Thema. Der St. Galler Kantonsrat verabschiedete bereits eine Mountainbike-Strategie. Diese sieht signalisierte Routen auf nicht befestigten Strassen und Wegen vor. Grundsätzlich sollen Wege von Wanderern und Mountainbikern gemeinsam genutzt werden. Es gelte das Koexistenz-Prinzip.
Im Grossen Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden scheiterte im vergangenen Februar ein Vorschlag der Regierung knapp. Diese wollte Velos auf Wanderwegen grundsätzlich verbieten, sofern sie nicht explizit als Fahrradrouten ausgeschildert sind. Gegner des diskutierten Gesetzesartikels sprachen im Parlament von der Kriminalisierung einer Sportart. (sda)
