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Buschauffeur gibt vor Zürcher Gericht rassistische Beleidigung zu

Buschauffeur gibt vor Zürcher Gericht rassistische Beleidigung zu

03.06.2025, 14:2403.06.2025, 16:45
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Ein 56-jähriger Buschauffeur hat am Bezirksgericht Zürich eine rassistische Beleidigung zugegeben. Der Passagier habe aber selber zum Hass aufgerufen.

Mit dem Ausruf «das passt zur Hautfarbe» habe der 56-Jährige den Passagier wohl beschimpft, sagte der Richter bei der Begründung am Dienstag. Angeklagt war aber Diskriminierung oder Aufruf zu Hass.

«Wir haben gewisse Profile bei den Fahrgästen», sagte der 56-Jährige. Er habe ausdrücken wollen, dass sich gewisse Fahrgäste, oder «gewisse Pigmentierte», wie er es ausdrückte, nicht an das Recht in dem Land halten, in dem sie leben. Der Passagier habe ihm die Sicht versperrt.

Die nicht anwesende Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe wegen Diskriminierung oder Aufruf zum Hass. Der Geschädigte fordert je 1000 Franken für Schadenersatz und Genugtuung. Das Gericht verkündet das Urteil um 14.30 Uhr.

«Wir beurteilen hier weder die Gesinnung noch Aussagen aus dem Prozess», sagte der Richter. Die damalige Aussage war «sicher nicht nett gemeint» und «nicht in Ordnung». Der Bezug zur Hautfarbe sei «völlig unnötig». Aber die Aussage sei nicht menschenverachtend oder die Gleichberechtigung infrage stellend, begründete der Richter den Freispruch.

Der Richter versuchte am Ende zu schlichten. Die Kontrahenten sollten sich doch die Hand geben oder der Chauffeur sich entschuldigen. Erfolgreich war er damit nicht.

Busfahrer gibt Beleidigung zu

Der 56-jähriger Buschauffeur gab die rassistische Beleidigung bei der Befragung zu. Der Passagier habe aber selber zu Hass aufgerufen. Mit Gesten könne genauso Hass geschürt werden, wie mit Worten, sagte der Deutsche.

Dass er nach einer Scheibenwischer-Geste des dunkelhäutigen Passagiers «das passt zur Hautfarbe» gerufen hatte, bestritt er nicht. Das sei eine Feststellung, keine Beleidigung. Er habe aber nicht viel überlegt dabei.

«Wir haben gewisse Profile bei den Fahrgästen», sagte der 56-Jährige. Er habe ausdrücken wollen, dass sich gewisse Fahrgäste, oder «gewisse Pigmentierte», wie er es ausdrückte, nicht an das Recht in dem Land halten, in dem sie leben. Der Passagier habe ihm die Sicht versperrt. Das hätte mit einem Unfall enden können, sagte er.

Genugtuung gefordert

Nach einer Diskussion war der Passagier am Bahnhof Wipkingen ausgestiegen. Laut Anklage machte er die Scheibenwischer-Geste, der Busfahrer behauptete vor Gericht, dass der Mann ihm auch den Mittelfinger gezeigt hatte.

Die nicht anwesende Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe wegen Diskriminierung oder Aufruf zum Hass. Der Geschädigte beantragte je 1000 Franken für Schadenersatz und Genugtuung. Er muss dies nun auf dem Zivilweg einfordern. Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden. (nib/sda)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mulumbi
03.06.2025 16:44registriert April 2024
Ein Buschauffeur beleidigt einen Passagier der sich selbst auch nicht vorbildlich benahm. Und diese Lapalie ist ein Gerichtsprozess und mehrere Artikel wert. Lächerlich.
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Hosesack
03.06.2025 17:06registriert August 2018
Das geht in die gleiche Richtung, ab wann es ist Racial Profiling und wann sind es Erfahrungswerte?
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