Ende Januar kam es für neun Ärztinnen, Ärzte und Sekretariatsmitarbeitende des Kantonsspital St.Gallen zu einem teuren Treffen. Und nicht irgendwo, sondern in einem Gebäude des Kantonsspitals. Das berichtet das St.Galler Tagblatt und bezieht sich dabei auf Strafbefehle der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Die beteiligten Personen müssen für das verbotene Treffen nun 450 Franken bezahlen – pro Teilnehmer – wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz: 100 Franken Busse, 250 Franken für Gebühren und weitere 100 Franken für besondere Auslagen.
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Bei den gebüssten handelt es sich um Personen zwischen 23 und 39 Jahren, fünf Frauen und vier Männer. Acht der Gebüssten waren zum Zeitpunkt des Anlasses an der Klinik für Hand-, Plastische und Wiederherstellungschirurgie des Kantonsspitals angestellt – in der Funktion als Oberarzt, Assistenzärztinnen, Assistenzärzte und als Sekretariatsmitarbeitende. Eine weitere Person war bis Sommer 2020 ebenfalls dort angestellt.
Aber warum hatten sie sich nachts um 2 Uhr im sechsten Stock eines Spitalgebäudes getroffen? Der Vorgesetzte der Gebüssten sagt gegenüber dem «Tagblatt», dass es sich um eine Verabschiedung zweier Kolleginnen gehandelt habe. Und weiter:
Warum also sind sie aufgeflogen, wenn es keine laute Party war? Das Tagblatt schreibt dazu: «In der Nachbarschaft habe die Polizei eine Party mit Musik und Alkohol aufgelöst, so der Vorgesetzte der Gebüssten. Einige der Partygänger seien geflohen, auf der Suche nach ihnen sei dann eben auch das Beisammensein seiner Mitarbeitenden im Bürohaus des Kantonsspitals entdeckt worden.»
Bei der Spitalleitung sei man von den Personen enttäuscht, weitere Sanktionen werde es aber nicht geben. Die Involvierten hätten ihre Vorgesetzten über ihr Fehlverhalten informiert. (jaw)