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Viktor Giacobbo führte Scheinehe

ZUR LETZTEN SENDUNG VON GIACOBBO/MUELLER AM KOMMENDEN SONNTAG, 11. DEZEMBER 2016, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Viktor Giacobbo, Autor, Kabarettist, Moderator und Schauspie ...
Bild: KEYSTONE

Viktor Giacobbo führte Scheinehe – damit Ausländerin in der Schweiz bleiben konnte

Viktor Giacobbo hat vor mehr als zwei Jahrzehnten eine Ausländerin geheiratet, damit diese in der Schweiz bleiben konnte. Die Scheinehe hielt sieben Jahre.
06.12.2019, 09:12
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Der Satiriker Viktor Giacobbo legt ein bisher gut gehütetes Geheimnis offen: Einst führte er eine Scheinehe. «Ich habe eine Ausländerin geheiratet, damit sie in der Schweiz bleiben konnte», sagt er in einem Podcast des «Tages-Anzeigers». Diese habe eine Beziehung mit einer anderen Frau geführt. «Weil die beiden nicht heiraten durften, musste sie immer wieder ausreisen», so Giacobbo weiter.

Das lesbische Paar sei auch heute noch zusammen. Konsequenzen befürchtet der Kabarettist keine. Die falsche Heirat liegt nach seinen Angaben bereits 20 bis 30 Jahre zurück. «Die Sache ist längst verjährt.»

Giacobbo habe keine Gegenleistung für den Weg aufs Standesamt erwartet. Er habe auch nie mit seiner «Frau» zusammengewohnt. «Wäre ein Beamter vorbeigekommen, hätte ich ihm gesagt, dass es ihn nichts angehe, mit wem ich zusammen bin – hau doch ab!»

Verdacht schöpfte niemand. Nach sieben Jahren war die Scheinehe vorbei. Giacobbo und seine Frau liessen sich scheiden. Das war alles andere als ein Grund zur Trauer: «Es gab ein Scheidungsfest», so Giacobbo. (sam) (bzbasel.ch)

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Das letzte Mal Giacobbo Müller
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Das letzte Mal Giacobbo Müller
Das war es also: Gestern Abend lief auf SRF1 zum letzten Mal die Nachrichtensatire Giacobbo/Müller.
quelle: srf/mirco rederlechner / mirco rederlechner
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Giacobbodcast mit Kaiser
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60 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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FITO
07.12.2019 08:21registriert April 2019
An all die Wutbürger die meinen, sich in diesem Fall auf Recht und Gesetz berufen zu müssen, sollten sich daher auch die Mühe machen, sich in eben diesem auch zu informieren.
Erst mit der Revision des Ausländergesetzes von 2005, das dann 2008 in Kraft trat, ist dieser Fall eindeutig geregelt.
Vorher war dieser Fall schlichtweg NICHT strafbar.

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a97a
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who cares?
06.12.2019 10:48registriert November 2014
Was für mich die Geschichte entscheidet, ist, dass die Ausländerin ja eine Person hat, die sie liebt und geheiratet hätte. Nur war diese Person gleichen Geschlechts. Würden wir Homosexuelle Paare nicht diskriminieren, wäre dieser Fall gar nicht passiert.
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cille-chille
06.12.2019 09:37registriert Mai 2014
Wird wohl kontrovers gesehen:

Ehe für Alle .... wäre ein würdiger Lösungsansatz.
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