Im Vergleich zum europäischen Ausland setzte die Schweiz in den vergangenen Monaten auf sanfte Coronamassnahmen: Statt Lockdowns gab es Empfehlungen, statt der 2G-Pflicht im Handel freiwillige Kapazitätsbeschränkungen. Eine Ausnahme sticht aber heraus: Bei den Zertifikaten ist die Schweiz strenger als viele andere Länder.
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Sie hat die Gültigkeitsdauer der Zertifikate im Einklang mit den EU-Staaten per Ende Januar auf 270 Tage limitiert. Das haben auch die europäischen Länder getan. Allerdings geht die Schweiz weiter: Sie beschränkt die Gültigkeit des Zertifikats auch nach einer dritten Impfung, dem Booster, auf 270 Tage.
Davon ist die EU abgekommen: Eine Gültigkeitsdauer für Zertifikate nach einer Booster-Impfung gebe es nicht, schreibt die EU-Kommission. Sie begründet das damit, dass Auffrischimpfungen länger Schutz böten als die erste Impfserie.
Die meisten europäischen Länder wie Deutschland, Frankreich oder Italien verzichten darauf, die Gültigkeit der Booster-Zertifikate zu beschränken. Nur vereinzelt gilt das Covid-Zertifikat nach drei Impfungen nur 270 Tage, etwa in Österreich. Wieso hat sich auch die Schweiz für diese strengere Vorgehensweise entschieden?
Die Verordnung der EU verlange es nicht, die Gültigkeitsdauer der Zertifikate nach dem Booster zu begrenzen, bestätigt Nani Moras, Sprecherin des Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Bundesrat habe dies «in Anbetracht der epidemiologischen Situation und der wissenschaftlichen Daten über die Wirksamkeit von Impfstoffen gegen neue Varianten wie Omikron» festgelegt. Damit könne auch eine einheitliche Gültigkeitsdauer geschaffen werden.
Was bedeutet das für Ferienreisende? Erste Booster-Impfungen wurden hierzulande im November 2021 verabreicht, im Dezember und Januar kamen Hunderttausende dazu. Erste Zertifikate laufen also im Spätsommer wieder ab. Braucht es ab dann eine weitere Impfung, um testfrei ins europäische Ausland reisen zu können?
Diese Frage hat sich auch ein Leser gestellt. Vom BAG habe er keine Antwort erhalten, schreibt er in einer Mail. Gegenüber CH Media erklärt das Bundesamt die Regeln. Für Auslandreisen hat die kürzere Gültigkeitsdauer demnach zunächst keinen Einfluss.
Denn für die Einreise in andere Länder gelten laut BAG-Sprecherin Moras deren Gültigkeitsdauern. Ein Schweizer Covid-Zertifikat, das nach dem Booster ausgestellt wurde, kann also in Deutschland weiterhin gültig sein, wenn es in der Schweiz bereits abgelaufen ist.
Die Schweizer Extrawurst hat trotzdem Folgen. Einerseits betrifft das den Einsatz des Zertifikats im Inland. Da erwartet wird, dass der Bundesrat das Ende der Zertifikatspflicht schon am Mittwoch beschliessen könnte, dürften die Folgen in diesem Bereich rein hypothetisch sein.
Anders sieht es bei der Einreise in die Schweiz aus. Die testfreie Einreise in die Schweiz ist derzeit nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat oder mit einem anderweitigen Nachweis einer Impfung oder einer Genesung möglich. Was zunächst nicht nach einem Problem tönt, könnte zu einem werden. Denn in anderen Ländern wurden die Booster deutlich früher verabreicht als in der Schweiz. Grossbritannien etwa hat schon Ende September damit begonnen, die Drittimpfung Menschen im Alter ab 50 Jahren zu verabreichen.
Für Touristinnen und Touristen von der Insel könnte das heissen, dass sie für die Einreise in die Schweiz schon im Sommer trotz drei Impfungen einen zusätzlichen Corona-Test bräuchten. Ein ähnliches Szenario könnte auf geboosterte Ferienrückkehrer aus der Schweiz zukommen, wenn sie im Spätsommer oder Herbst aus den Ferien heimkehren. Problematisch ist das auch für die Tourismus-Branche: Jede zusätzliche Einreiseregel und Testpflicht ist mit Kosten für Reisende verbunden und dämpft die Nachfrage.
Mit diesen Szenarien konfrontiert, antwortet BAG-Sprecherin Moras, dass aktuell keine Zertifikate aufgrund einer Auffrischimpfung auslaufen würden. «Wie die Einreisebestimmungen im Sommer ausgestaltet sein werden, wird von der dann aktuellen epidemiologischen Lage abhängen.» (aargauerzeitung.ch)
Das ist falsch oder zumindest falsch formuliert: das Zertifikat ist in erster Linie so lange gültig, wie die prüfende Partei es festlegt.
Ein deutsches Zertifikat ohne Beschränkung wird nach 270 Tagen in der Schweiz als ungültig betrachtet, ein Schweizer Zertifikat, dass in der Heimat ungültig ist, gilt weiterhin in Deutschland.