Jedes Jahr unterstützt der Bund verschiedene Kinder- und Jugendorganisationen mit einem Beitrag von rund vier Millionen Franken. Davon profitieren Verbände wie die Pfadibewegung, Jungparteien oder die Jugendsektion des WWF. Jahrelang wurden auch freikirchliche Organisationen subventioniert – bis sie 2014 von der Gönnerliste gestrichen wurden. Dagegen wehrten sie sich mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Im kürzlich erschienenen Urteil hält das Gericht nun fest: Die freikirchlichen Verbände bekämen zu Recht keine Subventionen mehr vom Bund. Ihre Beschwerde wurde abgelehnt.
«Uns wird zu Lasten gelegt, dass wir Jesus Christus ins Zentrum stellen und einen missionarischen Auftrag haben», sagt Peter Blaser, Vorstandsmitglied beim Bund der Evangelischen Schweizer Jungscharen, dem rund 800 Gruppen mit über 15'000 Kindern und Jugendlichen angeschlossen sind. Neun Jahre bekamen die Jungscharen Fördergelder vom Bund. «Ich war perplex, als wir 2014 plötzlich kein Geld mehr erhielten. Wir dachten, es handle sich um ein Kommunikationsproblem.»
Doch das war es nicht. Nachdem das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 2014 eine Detailprüfung der begünstigten Organisationen durchführte, wurden in der Folge alle freikirchlichen Kinder- und Jugendgruppen von den Subventionen ausgeschlossen. Die Begründung lautete, dass diese Verbände nicht die Förderung der Kinder und Jugendlichen nach ihren Bedürfnissen bezwecken würden, sondern die Verbreitung ihrer Glaubensgrundlagen. Darum sollten sie künftig kein Geld mehr bekommen.
Betroffen von der Ausmerzaktion waren 18 von insgesamt 26 glaubensbasierten Organisationen, die in der Vergangenheit teilweise seit Jahrzehnten Bundesgelder erhielten. Bei dem Betrag, der ihnen gestrichen wurde, handelte es sich insgesamt um über 680'000 Franken. Alle 18 betroffenen Verbände legten beim Bundesverwaltungsgericht einzeln eine Beschwerde ein. Allesamt sind sie vor Gericht abgeblitzt.
Im Urteil schreibt das Bundesverwaltungsgericht, es sei durchaus möglich, dass eine christliche Kinder- und Jugendgruppe vom Bund Geld erhalte. So bekommt der Cevi, der der reformierten Kirche angeschlossen ist, jährlich Fördergelder. «Zwar darf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Ausdruck der christlichen Haltung sein, aber nicht als ein Mittel zum Zweck missionarischer Tätigkeiten missbraucht werden», so das Gericht.
Blaser ärgert, dass das BSV keine Kapazitäten hatte, um sich einen Eindruck vor Ort zu verschaffen. «Sie sind nie bei uns persönlich vorbeigekommen und haben gesehen, wie wir arbeiten.» Nach wie vor fühlt er sich vom Bund missverstanden. Dass bei ihnen Informationen über Jesus weitergegeben würden, könne er nicht verneinen. Jedoch sei man auf das Thema der Manipulation sensibilisiert.
Trennung von Kirche und Staat. Punktum.
Aus den absolut richtigen gründen, die absolut richtige entscheidung getroffen!