Ein 46-jähriger Waadtländer, der Ende 2012 in Assens VD seine rumänische Ehefrau erwürgt und im Wald vergraben hatte, ist am Freitag in zweiter Instanz zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Appellationsgericht des Kantons Waadt hat die Strafe verschärft.
Das Strafgericht in Yverdon-les-Bains VD hatte den Ingenieur und früheren Kaderangestellten der Stadt Lausanne im Februar zu 14 Jahren Gefängnis wegen Tötung ohne Vorsatz verurteilt.
Das Appellationsgericht hat diese Strafe nun verschärft. Wie vom Staatsanwalt beantragt, sprach es den Angeklagten des Mordes schuldig. Mit 17 Jahren Gefängnis blieb das Kantonsgericht nur ein Jahr unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der 18 Jahre gefordert und von einem «kaltblütigen Mord» gesprochen hatte.
Der Mann habe sich ein «Alibi aus Beton» geschaffen, indem er beispielsweise in der Mordnacht bei Freunden geschlafen habe. Anschliessend habe er – «völlig skrupellos» – einen Einbruchdiebstahl und einen Ausreissversuch seiner Ehefrau vorgetäuscht.
In Tat und Wahrheit vergrub der Waadtländer die Leiche in der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober 2012 jedoch in einem nahegelegenen Wald. Erst nach 45 Tagen führte er die Ermittler zu der Stelle und gab zu, die 36-jährige Rumänin umgebracht und zum Verschwinden gebracht zu haben.
Der Verurteilte und seine Anwältin machten jedoch geltend, dass er die Frau in einem Anfall von unbändiger Wut erdrosselt habe. Denn sie habe ihm in jener Nacht eröffnet, dass sie sich von ihm scheiden lassen wolle und ihn mit den Worten «zieh Leine, du Vollidiot» in Rage gebracht. Daraufhin sei er «explodiert».
Das Paar hatte sich erst knapp ein Jahr vor dem Drama via Internet kennengelernt. Schon kurz nach der Heirat kam es zu Spannungen und ständigem Streit. Er habe die Zwillingsschwester seiner Frau und die ständige Präsenz der rumänischen Verwandtschaft nicht ertragen, hatte der Mann zu Protokoll gegeben. Nie habe er mit seiner Frau in Ruhe zusammen sein können.
Nur drei Monate vor der Tat hatte die Frau einen Sohn zur Welt gebracht. Das Kind wurde vom Vater während zehn bis 14 Stunden allein in der Wohnung zurückgelassen, nachdem er die Mutter umgebracht hatte. Es lebt heute in einer Pflegefamilie.
Die Verteidigung will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. (sda)