Schweiz
Romandie

Deplatzierter Chat: Fristlose Kündigung Genfer Polizisten aufgehoben

Deplatzierter Chat: Fristlose Kündigung eines Genfer Polizisten aufgehoben

04.08.2020, 12:0004.08.2020, 12:43
Des ecussons de la Police Municipale de la Ville de Geneve, photgraphies sur des agents au quartier general de la police municipale lors d'une journee portes ouvertes au public, ce mercredi 18 oc ...
Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht erachtet die Aufhebung der fristlosen Kündigung eines Polizisten durch das Genfer Kantonsgericht als zulässig. Der Aspiranten-Ausbilder hatte sich an einem Abend an einem WhatsApp-Gruppenchat mit Schülern beteiligt, der rassistische Nachrichten und solche mit sexuellem Bezug enthielt.

Das Genfer Kantonsgericht kam in einem Urteil vom April vergangenen Jahres zum Schluss, dass die fristlose Kündigung des Unteroffiziers durch die Stadt Genf unverhältnismässig gewesen sei. Es entschied, dass der Mann wieder eingestellt werden müsse. Die Stadt könne andere Massnahmen ergreifen, beispielsweise Disziplinarmassnahmen oder die Zuweisung anderer Aufgaben.

Das Bundesgericht stützt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid des Kantonsgerichts und weist die Beschwerde der Stadt Genf ab. Laut den Lausanner Richtern darf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nur unter restriktiven Bedingungen ausgesprochen werden.

Zentrale Aspekte berücksichtigt

Das Kantonsgericht habe bei seinem Entscheid alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Wie die Vorinstanz geht das Bundesgericht von einem schweren Fehlverhalten des Ausbilders aus. Es erachtet es aber nicht als willkürlich, wenn das Kantonsgericht mit Blick auf die gesamten Umstände schliesse, dass die fristlose Kündigung unverhältnismässig sei.

Das Kantonsgericht wertete die entgleiste Beteiligung am Chat als einzelnes Ereignis während der seit 2002 andauernden, untadeligen Tätigkeit des Genfer Polizisten. Zudem verstrichen nach dem Austausch der deplatzierten Chat-Nachrichten 16 Monate, bis dem Mann fristlos gekündigt wurde. (Urteil 8C_336/2019 vom 9.7.2020) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Der Wettlauf zur Jungfrau
Die Idee einer Jungfraubahn hat die Bevölkerung elektrisiert. Mitte der 1880er-Jahre begann ein Wettlauf, in dem sich Ingenieure mit kühnen Projekten übertrumpften. Adolf Guyer-Zeller kupferte Ideen ab und bootete Konkurrenten aus. Doch mit seiner Bahn brachte er den Massentourismus ins Gebirge.
Der Textilindustrielle Adolf Guyer-Zeller aus Neuthal im Zürcher Oberland wandert im Sommer 1893 mit seiner Tochter oberhalb von Mürren. Vor ihnen breitet sich das Panorama von Eiger, Mönch und Jungfrau aus und die Trasse der gerade eröffneten Wengernalpbahn auf die Kleine Scheidegg, 2064 Meter über dem Meer. Die Idee trifft den 54-jährigen Guyer-Zeller angeblich wie ein Blitz.
Zur Story