Schweiz
Romandie

Lausanne: Bedingte Freiheitsstrafe für 22-jährigen Bombendroher

Lausanne: Bedingte Freiheitsstrafe für 22-jährigen Bombendroher

09.11.2022, 12:2109.11.2022, 12:21
Mehr «Schweiz»
Der junge Mann drohte mit Bomben, um Schulfrei zu bekommen.
Der junge Mann drohte mit Bomben, um Schulfrei zu bekommen.Bild: Shutterstock

Das Polizeigericht in Lausanne hat einen 22-jährigen Mann wegen zwei Bombendrohungen im März 2021 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Drohungen richteten sich gegen Schulen: Insgesamt mussten gegen 1500 Menschen evakuiert werden.

Das Gericht folgte mit seinem Schuldspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Monate bedingt und eine Busse von 300 Franken gefordert hatte. Zudem muss er die Verfahrenskosten übernehmen. Für Bombendrohungen wäre theoretisch eine Maximalstrafe von drei Jahren möglich gewesen.

Inspirieren liess sich der junge Mann laut eigenen Aussagen durch Presseartikel über Bombendrohungen. «Ich habe die gute schlechte Idee gehabt, das gleiche zu tun, um frei zu bekommen», sagte der Mann vor Gericht. Zwischen dem 27. Januar und dem 20. April 2021 war es zu insgesamt 19 Bombendrohungen gegen Schulen im Kanton Waadt gekommen.

Schwere Kindheit

Bei der ersten Drohung vom 18. März 2021 mussten zwischen 100 und 200 Schülerinnen und Schüler einer Orientierungsstufe und Berufsschule evakuiert werden. Drei Tage später richtete sich die Bombendrohung gegen eine Berufsschule in Morges, an der der Lehrling selber auch den Unterricht besuchte.

Der Mann argumentierte vor Gericht auch mit dem Trauma, das er als Kind habe erleben müssen. «Ich hatte kein leichtes Leben. Meinen drogensüchtigen Vater habe ich nicht gekannt und ich wurde, bis ich acht Jahre alt war, von meiner Grossmutter erzogen.» Als Kind war er auch Zeuge von sexuellen Übergriffen auf seine Schwestern geworden. (cpf/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
1 / 7
Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
1. Am 25. August 2008 wird Daniel H. aus einer Massnahme für junge Erwachsene im Baselbieter Arxhof entlassen. H. musste sich lediglich einer ambulanten Therapie unterziehen und sich regelmässig bei seiner Bewährungshelferin melden. Den Hauptrisikofaktor für einen Rückfall orteten Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe in H.s Suchtverhalten. Anderer Risikofaktoren, wie Sexualpräferenzen und psychischer Störung, war sich niemand bewusst. Am 4. März 2009 tötete Daniel H. das Au-Pair Lucie Trezzigni in seiner Wohnung in Rieden bei Baden. Der Untersuchungsbericht zeigte, dass die in einem Verein organisierte Bewährungshilfe nicht mit den nötigen Informationen versorgt worden war. (KEYSTONE/Illustration Linda Graedel) ... Mehr lesen
quelle: keystone / steffen schmidt
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Häftlinge restaurieren Kult-Spielsachen
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
    Motorradfahrer fährt in Trimbach SO 15-jährige Fussgängerin an

    Ein 40-jähriger Motorradfahrer hat am Donnerstagmittag in Trimbach SO eine 15-Jährige auf einem Fussgängerstreifen angefahren. Während die Fussgängerin leicht verletzt wurde, zog sich der Zweiradlenker beim Sturz erhebliche Verletzungen zu.

    Zur Story