Das Bundesgericht hat die Ungültigkeitserklärung der SVP-Initiative gegen das Islam-Zentrum Freiburg durch den Grossen Rat des Kantons Freiburg bestätigt. Das Volksbegehren verstösst gegen das Diskriminierungsverbot.
Mit der Initiative «Gegen die Eröffnung eines Zentrums Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg: Nein zu einer staatlichen Imam-Ausbildung» sollte das Zentrum für Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg verhindert werden. Es ist diesen Sommer offiziell eingeweiht worden. Die Arbeiten wurden bereits im vergangenen Jahr aufgenommen.
Weil die Initiative klar gegen die islamische Religion abzielt, verstösst sie gegen das in der Bundesverfassung festgeschriebene Diskriminierungsverbot. (sda)