Schweiz
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SBB: Klagen wegen fehlender Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Thea Mauchle, Praesidentin der Behindertenkonferenz Kanton Zuerich, steigt in ihrem Rollstuhl in den neuen Fernverkehr-Doppelstockzug der SBB "FV-Dosto" im Hauptbahnhof in Zuerich, aufgenomm ...
Thea Mauchle, Präsidentin der Behindertenkonferenz Kanton Zürich, verlässt den neuen Fernverkehr-Doppelstockzug der SBB «FV-Dosto» im Hauptbahnhof Zürich.Bild: KEYSTONE

Weil die SBB die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verschläft, hagelt es Klagen

«Zu spät angefangen»: Sogar der Bund ist angesichts des zögerlichen Umbaus der Bahnhöfe genervt. Verbände machen nun mit Klagen und einer Volksinitiative Druck.
21.01.2023, 09:1221.01.2023, 09:12
Pascal Michel / ch media

Wer im Rollstuhl sitzt und in Immensee in den Zug einsteigen will, hat ein Problem. Der einzige Zugang zum Perron führt über herkömmliche Treppen – für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein unüberwindbares Hindernis. Die SBB bieten deshalb in Immensee auch gar keine Einstiegshilfe für Betroffene an. Besserung ist erst in zwei Jahren in Sicht: Dann bauen die SBB den Bahnhof um.

Immensee ist nur ein Beispiel für eine landesweite Misere. Die Verkehrsunternehmen sind mit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung massiv in Verzug. Sie ritzen damit den Volkswillen: Vor mehr als zwanzig Jahren haben die Stimmberechtigten den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» angenommen. Seit 2004 steht im Gesetz, dass der öffentliche Verkehr barrierefrei zugänglich sein muss. Den Verkehrsbetrieben wurde eine grosszügige Übergangsfrist von 20 Jahren gewährt.

ÖV-Unternehmen verfehlen die Ziele

Die Frist läuft nun Ende Jahr aus. Und es wird klar: SBB & Co. können den gesetzlichen Auftrag nicht rechtzeitig umsetzen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält in einem Lagebericht fest: «Bei 30 Prozent aller Bahnhöfe und Haltestellen werden die Infrastrukturbetreiber trotz mehrfacher Intervention des BAV die gesetzliche Anpassungsfrist voraussichtlich nicht einhalten.» Das BAV als Aufsichtsbehörde ist sichtlich unzufrieden. «Die Verantwortung für die verspätete Umsetzung liegt bei den betroffenen Betreibern, welche mit der Umsetzung zu spät begonnen haben.»

Weiter zuwarten können die SBB nicht. Sie müssen ab nächstem Jahr sogenannte Ersatzmassnahmen anbieten. Dazu hat das Unternehmen einen Auftrag für einen Taxi-Dienst ausgeschrieben, wie der «Tages-Anzeiger» zuerst berichtet hat. Die Unterlagen, die CH Media vorliegen, zeigen: Es handelt sich um Hunderte Strecken auf nationaler und regionaler Ebene, wo die Taxis zum Einsatz kommen sollen. «Bei noch nicht umgebauten Bahnhöfen oder unzugänglichen Haltestellen werden die Kunden bis zur nächsten zugänglichen Haltestelle mit einem Behindertenfahrdienst transportiert», heisst es in der Ausschreibung.

Klage beim Bund eingegangen

«Die Taxi-Lösung ist für Betroffene umständlich. Sie erreichen damit nicht ihren Zielbahnhof, sondern nur die nächste zugängliche Haltestelle», sagt Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung von Inclusion Handicap. Die Massnahme entbinde die SBB nicht davon, mit dem Umbau der Bahnhöfe vorwärts zu machen.

Den Druck hat der Verband noch vor der Bekanntwerden der Taxi-Pläne erhöht: Er hat beim Bund eine Klage gegen die SBB eingereicht, wie die Bahn bestätigt. Der Verband kritisiert, dass sie sich seit Jahren weigert, an einem Bahnhof überhaupt eine Ersatzmassnahme anzubieten.

Konkret geht es um eine gehbehinderte Person, die – wie am Bahnhof Immensee – nicht selbst in einen Zug ein- oder aussteigen kann. Die Klage zeigt bereits Wirkung: «Das entsprechende Verfahren ist im Moment sistiert, da ein Gespräch über eine mögliche Lösung mit der Antragstellerin vereinbart wurde», schreiben die SBB. Der Verband Inclusion Handicap wird in den nächsten Wochen gegen weitere Verkehrsunternehmen vorgehen, um den Druck aufrecht zu erhalten, sagt Hess-Klein. Kommt es zu keiner Einigung, gehen die Fälle ans Bundesverwaltungsgericht.

Warum reagieren die ÖV-Unternehmen immer erst, wenn es nicht mehr anders geht? «Es braucht in den Unternehmen wie in den Behörden immer Vorkämpfer. Menschen, die wissen, was es heisst, eingeschränkt zu sein», sagt Hess-Klein. Sie ist überzeugt: «Würden SBB-Chef Vincent Ducrot oder sein Vorgänger selber im Rollstuhl sitzen, wäre das Dossier nicht jahrelang liegen geblieben.»

Hess-Klein betont, dass es für die Betroffenen unerträglich sei, nur schon auf die Taxis in einem Jahr zu warten. «Stellen Sie sich vor, jemand nimmt Ihnen das Velo weg und sagt: ‹Das bekommst du erst in einem Jahr wieder.› Das ist eine Zumutung.» Damit bei der Gleichstellung nicht nur die ÖV-Branche an Tempo zulegt, sondern die gesamte Öffentlichkeit, haben die Behindertenverbände am Freitag beschlossen, eine Volksinitiative zu lancieren.

Die Bahn erklärt sich

Trotz Klagen und Volksinitiative: Bis alle Bahnhöfe hindernisfrei sind, dürfte es noch Jahre dauern. «Die Umsetzung im Sinne der Sanierung wird voraussichtlich Mitte der 2030er-Jahre abgeschlossen werden können», sagt SBB-Sprecherin Sabrina Schellenberg.

Bis dahin müssen es die Taxis richten. Die Bahn begründet die Verzögerung damit, dass die Umsetzung komplexer sei als anfangs angenommen. «Andererseits haben präzisierte Anforderungen an barrierefreie Bahnhöfe dazu geführt, dass die SBB mehr Bahnhöfe umbauen müssen als ursprünglich verlangt, anstatt 150 Bahnhöfe über 400.» (aargauerzeitung.ch)

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