Russischer Agent in der Schweiz aufgeflogen: Er soll Paketbomben verschickt haben
Yevhen B. kam als ukrainischer Flüchtling in die Schweiz und suchte den Kick. Der 30-Jährige machte Bungee-Jumping und Kampfsport. Sein Alltag aber war trist: Er wohnte in einer Asylunterkunft in Kreuzlingen.
Dann erhielt er ein Jobangebot, das wie eine schnelle Chance wirkte. Seine Auftraggeber stammten aus Mariupol – so wie er selbst. Sie sollen als Mittelsmänner eines russischen Geheimdienstes agiert haben. Ob Yevhen B. das wusste, ist umstritten. Seine erste Aufgabe war ein Testlauf für eine Sabotageaktion.
So rekonstruiert die deutsche Bundesanwaltschaft den Ablauf: Am 24. März 2025 brachte Yevhen B. einen Rucksack von Kreuzlingen über die Grenze nach Konstanz. Darin befanden sich ein Scheinwerfer und ein Luftfilter für ein Auto sowie zwei GPS-Sender.
Beim Hauptbahnhof übergab er das Material an seinen Landsmann Daniil B. und schickte ihm per Telegram eine Anleitung zur Aktivierung der GPS-Sender. Daniil B. schaltete sie ein und testete sie: Er ging mit den GPS-Trackern spazieren, während Yevhen B. die Signale in einer App verfolgte.
Yevhen B. soll Daniil B. angewiesen haben, zwei Pakete mit je einem Autoteil und einem GPS-Sender in Konstanz aufzugeben. Die Adresse erhielt Daniil B. via Telegram von einer Person, die den Ermittlern nicht bekannt ist. Zwei Tage nach der Übergabe verschickte Daniil B. die zwei Pakete nach Köln – an Vladyslav T., ebenfalls Ukrainer. Drei Tage später gab dieser die Pakete in der Kölner Filiale des privaten ukrainischen Lieferdienstes Nova Poshta auf und schickte sie an zwei unbekannte Adressen im unbesetzten Teil der Ukraine.
Anfang Mai schlug die Polizei in Kreuzlingen, Konstanz sowie Köln zu und nahm die drei Ukrainer fest. Die deutsche Bundesanwaltschaft spricht von Agententätigkeit zu Sabotagezwecken: Die drei jungen Männer sollen mit dem Testlauf Versandrouten für spätere Pakete mit Sprengstoff oder Brandsätzen ausgekundschaftet haben. Die Sendungen sollten sich unterwegs entzünden und maximalen Schaden anrichten.
Yevhen B. soll seinen Kontakten des russischen Geheimdienstes versprochen haben, sich um den Versand der Pakete mit Brandvorrichtungen zu kümmern. Der russische Staat wolle damit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung schwächen. Auch wenn der Plan aufflog, erfüllte er seinen Zweck: Er säte Unsicherheit.
Wegwerf-Agenten unterwandern Europa
Gemäss der deutschen Bundesanwaltschaft agierte Yevhen B. als Low-Level-Agent, auch Wegwerf-Agent genannt. Das sind meistens junge Männer aus Osteuropa, die von Mittelsmännern eines russischen Geheimdienstes rekrutiert werden. Wegwerf-Agenten suchen schnelles Geld und wissen häufig nicht, für wen sie arbeiten und was sie anrichten. Andere hingegen handeln aus ideologischen Motiven.
Fliegen sie auf, kann Russland sich distanzieren: Direkte Spuren fehlen, die Kontakte laufen über Mittelsleute. Auf Social Media werden laufend neue Wegwerf-Agenten rekrutiert.
Yevhen B. bestritt im Auslieferungsverfahren die Vorwürfe. Er habe nichts mit Brandstiftung oder Sprengstoffanschlägen zu tun.
Ein russischsprachiger Kollege von ihm gibt auf Anfrage Auskunft. Er lernte Yevhen B. im Judotraining in Tschechien kennen und glaubt, dass ihn jemand reingelegt habe. «Er ist zu so etwas nicht fähig, weil er richtig erzogen wurde», sagt er. Yevhen B. habe ihm von einem Hilfseinsatz erzählt und gesagt, es gehe nur um Autoteile.
Die russischen Geheimdienststrukturen bleiben im Dunkeln
Die Strafverfolgungsbehörde hat bisher nur die mutmasslichen Wegwerf-Agenten ermittelt – nicht das Netzwerk dahinter. Unklar bleibt, wo Yevhen B. den Auftrag angenommen hat. «Möglicherweise an seinem Wohnort in der Schweiz», also in der Asylunterkunft in Kreuzlingen, oder an einem unbekannten Ort in Deutschland, heisst es dazu in den Auslieferungsunterlagen.
Der russische Geheimdienst betreibt in der Schweiz einen seiner grössten Stützpunkte Europas. Jeder dritte russische Diplomat gilt hierzulande als Agent. Die Geschäftsprüfungsdelegation der Bundesversammlung rügte kürzlich das Aussendepartement, weil es in einer «relevanten Zahl von Fällen» die Warnungen des Nachrichtendienstes übergangen und russische Spione toleriert haben soll (watson berichtete).
Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass Yevhen B. Teil einer Sabotagestruktur in Europa ist. Der Schweizer Nachrichtendienst analysiert in seinem aktuellen Lagebericht: «Russland hat seine hybride Konfliktführung in EU- und Nato-Staaten eskaliert und Sabotageaktivitäten intensiviert.» Zivile Opfer nehme der russische Staat bewusst in Kauf. So habe er mehrere Brandsätze per Luftfracht verschickt.
Bisher brach das Feuer nicht im schlimmsten Moment aus und der Schaden hielt sich in Grenzen. Der Nachrichtendienst des Bundes meint dazu:
Wie sich eine FDP-Frau für Yevhen B. einsetzte
Yevhen B. wehrte sich 2025 aus dem Kantonalgefängnis Frauenfeld mit allen Mitteln gegen eine Auslieferung nach Deutschland. Seine Anwältin Michèle Strähl-Obrist, die für die FDP im Thurgauer Kantonsrat sitzt, verzögerte das Verfahren mit zwei Einwänden.
Erstens sei der Schweizer Straftatbestand der strafbaren Vorbereitungshandlungen nicht erfüllt – das ist das Pendant zum deutschen Strafartikel. Eine beidseitige Strafbarkeit ist eine Voraussetzung für eine Auslieferung. Doch das Bundesstrafgericht erachtet den Tatbestand bei einer ersten Beurteilung als erfüllt. Mehrere zusammenhängende Handlungen würden auf den Verbrechensplan hinweisen.
Zweitens behauptete die Anwältin, das deutsche Verfahren sei politisch motiviert. Dann wäre eine Auslieferung nicht möglich. Ein politisches Delikt liegt gemäss Bundesstrafgericht nur vor, wenn die Tat Teil eines Machtkampfs in einem Staat wäre – etwa im Kampf gegen ein diktatorisches Regime oder im Extremfall als geplanter «Tyrannenmord». Yevhen B. habe sich in Deutschland aber nicht wegen Straftaten zu verantworten, bei denen es um einen Machtkampf im deutschen Staat gehe.
Die Anwältin hat ihre Vorwürfe bereits vor der ersten Instanz geäussert, dem Bundesamt für Justiz. Vor Gericht habe sie die «unfundierten Einwände» wiederholt. Ihre Beschwerde gilt deshalb als aussichtslos. Der Staat übernimmt deshalb die Gerichtsgebühr von 3000 Franken nicht, sondern stellt sie Yevhen B. in Rechnung. Seit Weihnachten wartet er in einem deutschen Gefängnis auf den Prozess.
Ein provisorischer Gerichtstermin steht bereits
Die deutsche Bundesanwaltschaft erhob im Januar Anklage gegen ihn. Im Dezember hatte sie bereits seine mutmasslichen Komplizen angeklagt. Das Oberlandesgericht Stuttgart wird nun entscheiden, ob es ein gemeinsames Hauptverfahren eröffnet und die Anklagen zulässt. Das gilt als Formsache. Eine Verurteilung muss als wahrscheinlicher erscheinen als ein Freispruch.
Das Gericht hat den Verteidigern bereits einen provisorischen Termin für den Prozessbeginn mitgeteilt: den 17. März. Dann soll die Anklage öffentlich vorgelesen werden und Yevhen B. könnte Stellung nehmen. In Deutschland ist ein Strafverfahren zu einem früheren Zeitpunkt öffentlich als in der Schweiz. Bis zu einem Urteil dauert es danach länger. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Yevhen B. ist der Hauptbeschuldigte, weil er seine Komplizen rekrutiert und die GPS-Tracker beschafft haben soll. Die umstrittene Frage wird sein, was er tatsächlich wusste. Geriet er tatsächlich in einen internationalen Sabotagefall, ohne es zu merken? Oder spielt er nur den Unwissenden?
Seine Social-Media-Profile zeigen einen Mann, der sein Leben offen dokumentiert. Er zeigte sich am Vierwaldstättersee, in der Zürcher Altstadt oder in einem Wellnessbad am Bodensee. Zudem lässt sich über seine Onlineaktivitäten seine Familie identifizieren. Wäre er ein richtiger Agent, hätte er sie und sich damit in Gefahr gebracht. Als Wegwerf-Agent ist er mutmasslich Täter und Opfer zugleich.
(Mitarbeit: Gregory Remez)
