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Bundesanwaltschaft klagt Ex-SBB-Mitarbeiter wegen Millionenbetrugs an

Ein Zug der SBB bei der Einfahrt in den Bahnhof Bern, fotografiert am Donnerstag, 30. Januar 2025. (KEYSTONE/Christian Beutler)
Überteuerte oder gar nicht erfolgte Warenlieferungen: Das lastet die Bundesanwaltschaft einem ehemaligen SBB-Mitarbeiter an.Bild: KEYSTONE

Bundesanwaltschaft klagt Ex-SBB-Mitarbeiter wegen Millionenbetrugs an

27.02.2026, 10:3827.02.2026, 12:06

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen einen ehemaligen SBB-Mitarbeiter und vier weitere Personen erhoben. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, sollen sie die SBB um über fünf Millionen Franken betrogen haben.

Die Anklage lautet unter anderem auf gewerbsmässigen Betrug, ungetreue Amtsführung, schwere Geldwäscherei und Urkundenfälschung. Der ehemalige Mitarbeiter war im November 2024 nach einer Strafanzeige der SBB festgenommen worden, worauf die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung einleitete, die nun in die Anklage mündete.

Waren nicht geliefert

Dem 54-Jährigen Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, die SBB während mehrerer Jahre und mit Hilfe von vier Mitbeschuldigten mit Rechnungsstellungen für nicht erfolgte oder überteuerte Warenlieferungen um über acht Millionen Franken betrogen zu haben. Ein Teil der Betrügereien sind gemäss Communiqué verjährt, sodass sich die strafrechtlich relevante Deliktsumme auf rund fünf Millionen Franken reduziert hat.

Über verschiedene von Mitbeschuldigten gegründete Gesellschaften sei 2007 ein verzweigtes System aufgebaut worden, um die SBB wiederholt zu betrügen. Der Hauptbeschuldigte habe damals als Projekt- und späterer Abteilungsleiter gefälschte Materialbestellungen im System der SBB erfasst.

In wenigen Fällen habe er tatsächlich Waren geliefert, für welche die SBB jedoch keine Verwendung gefunden hätten und die überteuert in Rechnung gestellt worden seien. Mehrheitlich sei aber die Lieferung ganz ausgeblieben.

Netzwerk von Gesellschaften

Mit den Gesellschaften der Mitbeschuldigten konnte der Hauptbeschuldigte seinen Namen heraushalten. Die Mitbeschuldigten hätten die Gelder nach Abzug eines «Verbrecherlohns» an eine weitere Gesellschaft weitergeleitet, für deren Gründung der Hauptbeschuldigte eine dritte Mitbeschuldigte eingespannt habe.

Die Gelder seien sodann auf weitere Konten transferiert worden. Später sei noch eine vierte Person involviert gewesen, gegen die ebenfalls Anklage erhoben worden sei.

Der Hauptbeschuldigte hat sich laut Bundesanwaltschaft im Umfang von rund 4,4 Millionen Franken bereichert. Die deliktische Bereicherung der Mitbeschuldigten umfasse Summen zwischen 14'750 und 413'044 Franken. Sie werden wegen Gehilfenschaft zum mehrfachen und teilweise gewerbsmässigen Betrugs, teilweise Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung und teilweise schwerer Geldwäscherei angeklagt.

Für alle Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigten Urteil die Unschuldsvermutung.

(dab/sda)

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