Schweiz
SBB

Radsätze nicht kontrolliert: SBB-Mitarbeiter fristlos gekündigt

«Eine grobe Gefährdung menschlichen Lebens» – SBB-Mitarbeiter fristlos entlassen

14.10.2021, 01:20
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die fristlose Kündigung eines SBB-Angestellten bestätigt. Der Mann hatte in fünf Fällen die Radsätze und Wellen nicht wie vorgeschrieben doppelt kontrolliert. Einige davon waren bei der Personenbeförderung im Einsatz.

Bei einer Überprüfung im Oktober 2019 stellte sich heraus, dass der Entlassene Radsätze nur einmal kontrolliert hatte und das entsprechende Protokoll manipulierte. In einem Gespräch mit den Vorgesetzten gab der Mann seine Verfehlung zu. Er beteuerte, dass es sich um einen Einzelfall handle.

Unter Beizug von Fachleuten aus Olten wurden jedoch vier weitere Fälle aufgedeckt, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht. Im Ergebnisbericht hielten die Fachleute fest, dass die Radsätze als geprüft rückgemeldet wurden, obwohl sie das nicht waren. Es handelte sich dabei um Regionalzüge Ticino Lomardia (Tilo).

Ein Zug faehrt aus dem neuen Boezbergtunnel der SBB, am Sonntag, 13. Dezember 2020, in Schinznach-Dorf. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Fachleute konnten nachweisen, dass der SBB-Mitarbeiter das Protokoll in vier weiteren Fällen manipuliert hatte.Bild: keystone

«Eine grobe Gefährdung menschlichen Lebens!», heisst es im Bericht, aus dem das Bundesverwaltungsgericht zitiert. Darin steht weiter, dass der Bruch einer Welle zwangsläufig zu einer Entgleisung des Fahrzeugs führe.

Abhängig von Faktoren wie Geschwindigkeit oder Örtlichkeit der Entgleisung sei «mit hoher Wahrscheinlichkeit mit hohen Sachschäden, Verletzten und Toten zu rechnen».

Schwerwiegender Fehler

Das Bundesverwaltungsgericht stützt den Entscheid der SBB, wonach es sich bei der Manipulation der Protokolle um eine schwerwiegende Verfehlung handelt und die fristlose Kündigung deshalb gerechtfertigt war.

Der Beschwerdeführer hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass es sich um einen weniger schwerwiegenden Fall handle, bei dem eine fristlose Kündigung nur zulässig sei, wenn zuvor eine Verwarnung ausgesprochen wurde.

Des weiteren kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die fristlose Kündigung nicht verspätet ausgesprochen wurde. Es sei zulässig gewesen, den Bericht abzuwarten und dem Betroffenen anschliessend das rechtliche Gehör dazu zu gewähren. (Urteil A-1819/2020 vom 30.9.2021) (saw/sda)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Julien Marchand
14.10.2021 07:40registriert März 2014
Die Frage ist eher, weshalb hier nicht das 4-Augen-Prinzip herrscht.
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HappyUster
14.10.2021 09:10registriert August 2020
EIN Angestellter kann Unterlagen manipulieren und niemand kontrolliert?
Seltsames fahrlässiges Sparverhalten? 4 Augen prinzip ist der SBB unbekannt?
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Maragia
14.10.2021 09:27registriert April 2016
Dass sich hier überhaupt das Bundesverwaltungsgericht damit befassen muss... bei einer so groben Verletzung der Arbeitspflichten, ist eine fristlose Kündigung doch in Ordnung.
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