
Büsi Balu mit seiner Entführerin.Bild: ch media/tele züri
02.08.2025, 07:2802.08.2025, 14:17
In den vergangenen Wochen hat ein Verbrechen, das selbst den hartgesottensten Kriminellen die Haare zu Berge stehen lässt, das beschauliche Stein am Rhein erschüttert. Die Rede ist natürlich von einer Entführung – nein, DER Entführung – die Rhy-Brocki wurde um ihren geliebten Kater Balu gebracht.
Das weitere Geschehen hätte direkt aus den Federn Conan Doyles oder Christies entspringen können: Die Entführerin meldet sich mit gleich drei Bekennerschreiben. Tränen fliessen in der Brocki. Dann meldet sich wiederum die EIGENTLICHE Besitzerin Balus und erhebt Vorwürfe gegen die Brocki-Besitzerin. Ein waschechter Krimi.
Hier kannst du diesen Krimi gleich lesen:
Nun hat Tele Züri die Entführerin ausfindig gemacht und in ihrer Wohnung befragt. Sie sieht sich, entgegen der einschlägigen Berichterstattung, nicht als Entführerin, sondern «als Büsi-Mami». Sie habe das ja schliesslich für Balu getan; dass er doch auch einmal ein glückliches Büsi-Leben führen dürfe.

Mit dieser «Gourmet-Tafel» verwöhnt die hinterlistige Kater-Schnapperin das Brocki-Büsi.Bild: ch media/tele züri
Und auch sie erhebt schwere Vorwürfe gegen die Brocki-Besitzerin. Diese habe Balu jeden Tag einfach vor die Tür gestellt, das arme Büsi habe sich jede Nacht ganz allein draussen durchschlagen müssen. Aber ist das wirklich ein glückliches Leben, wenn man entführt und im vierten Stock eines Wohngebäudes eingesperrt wird?
«Nein, entführt, eigentlich, joah, entführt, ja, also ich hätte es ihr eigentlich sagen können, aber das hätte ein Theater gegeben.»
Und von wegen eingesperrt: die Dame hat sich extra eine gepolsterte Tasche und eine lange Leine zugelegt, mit der sie mit Balu dann in den Park könne.
Der Beitrag von TeleZüri.Video: ch media
Doch ob es überhaupt so weit kommt, wird sich noch zeigen. Denn die rechtmässige Besitzerin Balus hat prompt Anzeige gegen die Katzen-Klauerin erhoben – wegen Diebstahls, nicht wegen Entführung. Sie sei aber bereit, ein Gespräch mit der Entführerin (oder in diesem Fall Diebin) über eine dauerhafte Lösung für Balu zu führen.
Fun Fact:
Das Schweizer Recht anerkennt zwar, dass Tiere keine Sachen (Dinge) sind, behandelt diese aber als solche (Art. 641a ZGB). Somit kann Balu rechtlich gesehen nicht entführt worden sein, zumal der Straftatbestand der Entführung (Art. 183 StGB) voraussetzt, dass es um einen Menschen geht.
(cpf)
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Diese Foto-Bomben machen einfach jedes Bild besser. Bild: jookero
quelle: http://www.jokeroo.com/pictures/animal/920641.html
Die Schneeleoparden-Jungen vom Zoo Zürich gehen auf ihre erste Entdeckungstour
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Wie bringt der Bundesrat Donald Trump dazu, den Zoll von 39 Prozent zu senken? Der vormalige Spitzendiplomat Thomas Borer meint: Die Schweiz müsse in den USA Waffen kaufen, Öl und Gas und Rindfleisch – und die Verhandler sollten auch unkonventionell ans Werk gehen.
Präsident Trump dekretiert einen Zollsatz von 39 Prozent für Einfuhren aus der Schweiz. Wie konnte es zu diesem Debakel kommen?
Thomas Borer: Im Nachhinein ist man immer gescheiter. Die Schweiz war Anfang April in der Führungsgruppe der Staaten, die einen raschen Vergleich mit den USA anstrebten. Wir glaubten uns auf gutem Weg. Es wäre wohl besser gewesen, als eines der ersten Länder zu einem Abschluss mit Präsident Trump zu kommen. Dann hätte er die Einigung mit der Schweiz noch als Sieg verkaufen können. Nach seiner Vereinbarung mit der Europäischen Union und Japan wurden wir für den amerikanischen Präsidenten zu einem nebensächlichen Ereignis, das sich medial kaum ausschlachten liess.
Aber 99% lebt sie draussen und sie ist frei in unseren Augen, darf machen was sie will.
Sogar eine Tierschutzversicherung haben wir für sie vor mehreren Jahren abgeschlossen.
Spannend zu wissen wäre, wie das “Wegfüttern eines Haustiers” rechtlich beurteilt wird.
Ist das Diebstahl? Wenn ja, wird das schweizweit vergleichbar geahndet?