Bundesgericht entscheidet gegen Kindergarten-Eltern: 30 Minuten Mittagspause reichen aus
Je weiter der Schulweg ist, desto kürzer wird der Mittag. Weil einigen Schaffhauser Kindern darum lediglich 30 Minuten Mittagspause übrigblieben, zogen Eltern bis vor das Bundesgericht.
Weil der Weg von der Schule bis zur Haustür für einige Kinder bis zu 45 Minuten dauerte, forderten die betroffenen Eltern einen Schulbus oder ein Mittagstisch-Angebot, wie der «Beobachter» schreibt.
Diese Forderung fand jedoch keinen Anklang bei den Behörden: Gemeinde, Regierungsrat und Obergericht liessen sie abblitzen. Das Gericht entschied gar, dass die Busfahrt zur Mittagspause gerechnet werden könne – weil sie «nicht anstrengend» sei.
Zumutbarer Schulweg
Gegen diese Absagen wehrten sich die Eltern der Kindergarten- und Primarschulkinder und zogen den Fall vor das Bundesgericht. Dieses musste dann entscheiden, ab wann ein Schulweg als zumutbar gilt. Denn auf diesen haben sie gemäss Bundesverfassung Anspruch während des Grundschulunterrichtes.
Was genau «zumutbar» bedeutet, da gehen die Meinungen jedoch auseinander. Gemäss dem Fachverband «Fussverkehr Schweiz» soll es etwa zumutbar sein, wenn eine Vierjährige einen Kilometer laufen muss, aber nicht, wenn sie den öffentlichen Verkehr benutzen muss.
Sollte festgestellt werden, dass der Schulweg nicht zumutbar ist, wären die Gemeinden verpflichtet, Massnahmen einzuführen wie Schulbusse, Mittagstische oder Verkehrslotsen.
«Sicherlich nicht ideal»
Das Bundesgericht hat nun über den Fall in Schaffhausen entschieden und dafür die Situation jedes einzelnen betroffenen Kindes betrachtet, wie der «Beobachter» schreibt. Am heikelsten wurde der Schulweg der jüngsten Schülerin bewertet: Die 30 Minuten Mittagspause für die Sechsjährige wurde als «sicherlich nicht ideal» eingestuft.
Da das Kind jedoch nur an einem bis zwei Nachmittagen in der Woche in die Schule musste, wurde der kurze Mittag als «gerade noch zumutbar» gewertet. Auf denselben Umstand beruft sich das Gericht im Urteil bei anderen Kindern.
Dass eine Busfahrt Teil der Mittagspause sei, dementierte das Bundesgericht jedoch. Diese gehöre zum Schulweg.
In ähnlichen Urteilen* wurde bereits befunden, dass viele Kinder für einen Teil des Weges auch ein Fahrrad oder Trottinett benützen könnten. (kma)
*In einer ersten Version wurde geschrieben, dass der Entscheid für Fahrrad und Trottinetts im selben Urteil stand, doch es war in vergleichbaren Fällen.
