Mitte hält an Initiative fest: Die Schweiz stimmt nochmals über die Heiratsstrafe ab
Mit dieser deutlichen Niederlage hatte die Mitte am 8. März nicht gerechnet. Die Stimmbevölkerung sagte mit 54 Prozent Ja zur Einführung der Individualbesteuerung. Ehepaare sollen künftig nicht mehr gemeinsam, sondern separat besteuert werden. Die Reform gilt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
Die Mitte kämpfte zusammen mit der SVP gegen die Individualbesteuerung. Für die Mitte war die Niederlage besonders bitter. Denn die Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe war schon lange ein Topthema der Partei. Vor zehn Jahren scheiterte eine Initiative der damaligen CVP nur äusserst knapp – wegen einer umstrittenen Definition der Ehe als Gemeinschaft zwischen Frau und Mann. Später annullierte das Bundesgericht die Abstimmung wegen falscher Zahlen im Abstimmungsbüchlein. Die Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen Ehepaare wurde zu tief angegeben. Dennoch verzichtete die Partei auf eine erneute Abstimmung zur Initiative, dies wegen der Ehedefinition.
Die FDP-Frauen waren schneller
Zwar nahm die Partei einen erneuten Anlauf für eine Initiative. Doch die FDP-Frauen waren mit ihrer Initiative für die Individualbesteuerung schneller. Zudem sorgte eine Frauen-Allianz im Parlament dafür, dass die Gesetzesarbeiten für die Einführung der separaten Besteuerung von Ehepaaren rasch vorangetrieben wurden. Das Resultat ist bekannt. Die Stimmbevölkerung stimmte für die Individualbesteuerung.
Doch davon lässt sich die Mitte nicht irritieren. Parteipräsident Philipp Matthias Bregy gab an der Delegiertenversammlung in Cham bekannt, an der Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» festzuhalten. Nach der Abstimmung vom 8. März gehe es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie bei der Abschaffung der Heiratsstrafe, heisst es in der Medienmitteilung. Und weiter: «Die Mitte will eine moderne, faire und einfache Lösung vorlegen, die unterschiedliche Lebensmodelle berücksichtigt und weder Familien noch Care-Arbeit benachteiligt.»
Die Initiative der Mitte verlangt, die Heiratsstrafe abzuschaffen, aber Ehepaare weiterhin gemeinsam zu besteuern. Die Initiative betrifft nur die direkte Bundessteuer.
Uneinigkeit über die Alternativen
Im Abstimmungskampf zeigten sich Mitte-Exponenten uneinig darüber, wie die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. Einige sprachen sich für ein Vollsplitting aus, andere, wie Bauernpräsident Markus Ritter, favorisierten ein Teilsplitting, weil es zu weniger Steuerausfällen führt. Eine dritte Gruppe propagierte die alternative Steuerberechnung.
Bei der alternativen Steuerberechnung würden Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert, gleichzeitig aber mit einer Schattenrechnung geprüft, wie viel ein unverheiratetes Paar in gleicher wirtschaftlicher Situation zahlen würde. Der tiefere Betrag käme zur Anwendung.
Dieses Modell ist auch in der Mitte-Initiative festgehalten, nämlich in der Übergangsbestimmung. Das Parlament hätte bei einem Ja drei Jahre Zeit für die gesetzliche Umsetzung. Scheitert das Parlament, muss der Bundesrat via Verordnung die alternative Steuerberechnung einführen. Die Übergangsbestimmung führt dazu, dass die Heiratsstrafe bereits 2029 fallen könnte. Die Einführung der Individualbesteuerung ist erst für 2032 vorgesehen.
Allerdings wird es hier nun kompliziert.
Die Absurdität bei einem Ja
Die Individualbesteuerung gilt nämlich für alle Staatsebenen, die Mitte-Initiative betrifft nur die direkte Bundessteuer. Ein Ja zur Mitte-Initiative könnte dazu führen, dass auf Bundesebene Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert werden, in den Kantonen aber die Individualbesteuerung gilt. Das ist deswegen absurd, weil die Mitte die Individualbesteuerung auch mit dem Argument bekämpfte, diese führe zu einer grossen Bürokratie und in den Kantonen sei die Heiratsstrafe ja bereits abgeschafft.
FDP-Co-Präsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher weist in einem Beitrag auf Linkedin auf diesen Umstand hin: «Die Individualbesteuerung auf Kantonsebene ist beschlossene Sache und bleibt auch bestehen, wenn die Mitte-Initiative angenommen würde. Eine schlichtweg absurde Situation. Sind sich dies die Verantwortlichen der Mitte bewusst?»
Vincenz-Stauffacher stützt sich dabei auf eine Beurteilung der Bundesverwaltung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung sagte auf Anfrage von CH Media: «Das vom Volk angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung behält seine Gültigkeit auch dann, falls die Volksinitiative der Mitte in einer allfälligen Volksabstimmung angenommen würde. Es sieht die Individualbesteuerung sowohl bei der direkten Bundessteuer (DBG) als auch bei den kantonalen Steuern gemäss Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) vor und tritt spätestens im Jahr 2032 in Kraft.»
Mögliches Szenario ohne Systemkonflikt
Allerdings muss hier auch gesagt werden: Falls das Parlament die Initiative der Mitte innerhalb von drei Jahren nach Annahme der Initiative umsetzen würde, käme es nicht zur Absurdität von zwei verschiedenen Steuersystemen auf Bundes- und Kantonsebene.
Die Mitte-Initiative ist im Parlament hängig. In der Juni-Session wird sie vom Ständerat beraten, im November könnte bereits die Volksabstimmung stattfinden.
Mitte-Präsident Bregy betonte in seiner Rede vor den Delegierten, es gehe um mehr als nur technische Argumente, sondern um Werte der Partei: «Als Mitte stehen wir für weniger Ich und mehr Wir. Individualität ist nicht alles. Denn Gesellschaft ist Gemeinschaft. Und Gemeinschaft ist Solidarität. Nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in Partnerschaften.»
Bei der Entscheidfindung sei wichtig gewesen, dass sich die Mitte-Frauen als Erste für ein Festhalten an der Mitte-Initiative starkgemacht hätten, sagte Bregy. Die Mitte-Frauen wollen verhindern, dass sie in die konservative Ecke gestellt werden. Doch darum wird sich wohl auch der nächste Abstimmungskampf drehen: Welches Modell steigert Erwerbsanreize von Frauen? Und welches Modell ist für welche Konstellation besser? Wann profitieren Einverdienerpaare und wann Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen? Klar ist: Die perfekte Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe gibt es nicht. Alle Modelle haben ihre Vor- und Nachteile.
Ebenso klar ist: Nur die Individualbesteuerung ist zivilstandsneutral und erhöht die Erwerbsanreize. Die Umsetzung auf Bundesebene führt zu Steuerausfällen von 600 Millionen Franken. Beim Vollsplitting rechnet der Bundesrat mit Kosten zwischen 2,4 und 3,1 Milliarden Franken. Bei der alternativen Steuerberechnung belaufen sich die Kosten auf 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken. (aargauerzeitung.ch)

