Heute müssen Unternehmen, die die Meldefrist von 30 Tagen nicht einhalten, die Verrechnungssteuer bezahlen. Diese können sie später wieder zurückfordern, nicht aber den Verzugszins von 5 Prozent. Das Bundesgericht hat diese Praxis 2011 bestätigt.
Viele Unternehmen, die von einer Ordnungsfrist ausgingen, seien vom Urteil überrascht worden, sagte FDP-Sprecher Andrea Caroni (AR). Sie müssten nun mit Steuerforderungen in Millionenhöhe rechnen. Allein bei jenen sechs Fällen, die derzeit bei den Gerichten hängig sind, geht es um Verrechnungssteuerforderungen von insgesamt 1,95 Milliarden Franken und Verzugszinsen von 170 Millionen Franken.
Viele Unternehmen, die von einer Ordnungsfrist ausgingen, seien vom Urteil überrascht worden, sagte FDP-Sprecher Andrea Caroni (AR). Sie müssten nun mit Steuerforderungen in Millionenhöhe rechnen. Allein bei jenen sechs Fällen, die derzeit bei den Gerichten hängig sind, geht es um Verrechnungssteuerforderungen von insgesamt 1,95 Milliarden Franken und Verzugszinsen von 170 Millionen Franken.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach von einer «absolut ungerechten Regelung», auch gegenüber KMU, die nicht wie die Konzerne vom Meldeverfahren profitierten und die Verrechnungssteuer entrichten müssten. Der Bundesrat unterstützte daher die Lösung einer Kommissionsminderheit.
Diese schlug vor, die Deklarationsfrist von 30 auf 90 Tage zu verlängern. Die Frist zur Geltendmachung des Meldeverfahrens soll von 30 Tagen auf ein Jahr ausgedehnt werden. Bei Verwirkung der Frist soll aber nach wie vor ein Verzugszins erhoben werden.
Linke und Grüne machten rechtsstaatliche Bedenken geltend. Die vom Bundesgericht festgelegten Kriterien für Rückwirkung seien nicht erfüllt, sagte Louis Schelbert (Grüne/LU). Das bestätigte auch Widmer-Schlumpf. Sie brauchte harte Worte: «Rechtsstaatliche Prinzipien haben in diesem Rat nicht mehr die gleiche Bedeutung wie vor wenigen Jahren», sagte sie.
Ausserdem könnte die Rückwirkung viel Geld kosten. Der Bundesrat geht von mindestens 600 Millionen Franken aus. Die Rückerstattung bereits bezahlter Verzugszinsen müsste vollumfänglich durch Ausgabekürzungen kompensiert werden, warnt die Regierung.
Die Mehrheit liess sich davon nicht beeindrucken. Sie stimmte der Rückwirkung mit 111 zu 62 Stimmen bei 12 Enthaltungen zu. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Gesetzesänderung mit 126 zu 60 Stimmen an. Diese geht nun an den Ständerat. (whr/sda)