Polizisten auf Dienstfahrt sollen auch mal kräftiger aufs Gas drücken dürfen, ohne dass sie gleich mit einem Ausweisentzug, einer Busse oder gar Gefängnis rechnen müssen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion stillschweigend zugestimmt.
Zwar gelten für Blaulichtorganisationen bereits heute Ausnahmen, wenn eine dringliche Dienstfahrt ansteht und die erforderlichen Warnsignale abgegeben werden. Allerdings gebe es eben gerade Situationen, in denen Blaulicht und Sirenen nicht sinnvoll seien, gab Motionär, Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO), im Erstrat zu bedenken. Dies sei etwa dann der Fall, wenn die Polizei einen Einbrecher in flagranti erwischen wolle oder wenn bei einem Raser eine Nachfahrmessung durchgeführt werde.
Hintergrund des Vorstosses ist das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura». Mit dem ersten Massnahmenpaket waren auf Anfang 2013 schärfere Regeln gegen Raser eingeführt worden. Dies habe zu einer Rechtsunsicherheit bei Einsätzen von Blaulichtorganisationen geführt, schreibt die nationalrätliche Verkehrskommission in einer Stellungnahme. Deren Fahrzeugführer fürchteten nun wegen «Rasens» bestraft zu werden, wenn sie «bei der Ausübung ihrer Tätigkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.»
Das Strassenverkehrsgesetz soll deshalb so präzisiert werden, dass die Fahrer von Blaulichtorganisationen nicht unter die Raser-Bestimmungen fallen, wenn sie «die dienstliche Tätigkeit ausüben und verhältnismässig handeln.» (sda)