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Zürcher Obergericht hält verfremdeten Porno für illegal

Kinderpornografie mittels Filter – Zürcher Obergericht hält das für illegal

22.02.2024, 17:0022.02.2024, 15:12
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Das Zürcher Obergericht hat über einen ungewöhnlichen Porno-Fall entschieden: Ein 36-Jähriger verschickte ein mittels Filter zu Kinderpornografie umgewandeltes Video. Für die Richter ist das illegal.

Pornographie
Auch Pornografie mit einem «Kinder-Filter» ist gemäss Zürcher Obergericht illegal.Bild: shutterstock

Im Video ist gemäss dem kürzlich veröffentlichten Urteil ein offensichtlich vorpubertäres Mädchen zu sehen. Im Original ist die Person eine erwachsene Porno-Darstellerin.

Ihm sei nicht aufgefallen, dass der Filter die Person zu einer Minderjährigen machte, sagte der Beschuldigte. Das nehmen die Richter dem Mann nicht ab. Sie sei so verändert, dass sie offensichtlich als unter-16-Jährige wahrgenommen werde, etwa mit grossen Augen oder glatter Haut.

Der Beschuldigte brachte auch vor, dass ihm bewusst gewesen sei, dass die Frau eigentlich erwachsen sei. Dieses Argument sticht jedoch nicht, weil die Darstellerin in der fraglichen Sequenz dem Betrachter eindeutig kindlich erscheine.

Illegalität wird intensiv diskutiert

Die Richter halten fest, dass selbst virtuelle Kinderpornografie, also komplett künstlich erstellte Darstellungen, unter Strafe steht. Mit künstlicher Intelligenz geänderte, realistisch wirkende Videos seien erst in den letzten Jahren möglich geworden. Die Frage, ob dies illegal sei, werde derzeit intensiv diskutiert.

Für das Obergericht ist aber klar, dass das Video einer sexuellen Handlung realistischer erscheint, als die künstlichen Darstellungen. Auch wenn keine Minderjährigen beteiligt waren, erscheine die Person dem Konsumenten als minderjährig.

Der Beschuldigte hatte angegeben, das Video über Telegram erhalten zu haben. Weil er es danach von seinem Instagram-Account weitergeschickt hatte, wurde er nun wegen Verbreitung von verbotener Pornografie verurteilt.

Zusätzlich wurden auf seinem Smartphone mehrere Gewaltdarstellungen gefunden. Der 36-Jährige wird zu einer bedingten Geldstrafe von 120 mal 30 Franken verurteilt. Die Probezeit wird auf drei Jahre angesetzt. (saw/sda)

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45 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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slnstrm
22.02.2024 19:28registriert August 2023
Ganz grundsätzlich und ohne Wertung, wenn KI solche Pornos erstellen kann, dann ist das besser, als wenn Kinder dazu missbraucht werden. Wenn aber solche Filmchen zu Kindsmissbrauch führen, dann geht das gar nicht. Schwierige Frage, auf die man schwer antworten kann. Wie damit umgehen?
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kupus@kombajn
22.02.2024 18:01registriert Dezember 2016
Ich frage mich gerade, ob künstlich erzeugte Kinderpornographie nicht vielleicht auch einen positiven Nutzen haben könnte. Also ich meine komplett künstlich, nicht nur mittels Filter präpariert. Zu Schaden kommt dadurch ja niemand. Allenfalls staatlich kontrolliert, so wie Methadonabgabe.
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Maurmer
22.02.2024 18:20registriert Juni 2021
Art 197 StGB
Wer … Vorführungen im Sinne von Absatz 1, die sexuelle Handlungen mit Tieren oder mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen oder nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, …, in Verkehr bringt, …, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Für mich ist die Entscheidung fragwürdig. Verbot von Kinderpornographie sollte Kinder schützen und nicht Moralvorstellungen huldigen.
Wo kein Geschädigter ist sollte kein Richter sein!
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