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Solothurner Mordprozess: Gefängnisstrafen von 20 Jahren gefordert

Solothurner Mordprozess: Gefängnisstrafen von 20 Jahren gefordert

01.06.2021, 16:5301.06.2021, 17:08
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Im Prozess zum Mord in Metzerlen SO hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag für die beiden Angeklagten je eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren gefordert. Opfer des Verbrechens im März 2010 ist ein 71-jähriger Schweizer. Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein tagt an einem geheimen Ort.

Der 44-jährige Serbe und der 41-jährige Niederländer mit serbischen Wurzeln sind in Haft. Sie machten vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein keine Aussagen. Sie sind nicht geständig. Die beiden Männer sollen auch wegen bandenmässigen Raubs verurteilt werden. Der Niederländer zusätzlich wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls.

Die beiden Angeklagten seien zweifelsfrei des Mordes überführt, führte der Staatsanwalt in seinem mehrstündigen Plädoyer aus. Es stehe fest, dass sie der Räuberbande «Pink Panther» angehörten. Sie seien für andere Raubüberfälle, unter anderem in Frankreich, rechtskräftig verurteilt worden. Gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft handelt es sich um Schwerverbrecher.

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einzigartigen und sehr aufwändigen Ermittlungen im Mordfall Metzerlen. Nach der Tat sei ein anonymer Telefonanruf eingegangen, wonach die Täterschaft aus dem Umfeld der Räuberbande «Pink Panther» stamme.

Am Tatort sei ein Schal aufgefunden worden. Die DNA-Profile hätten Spuren des Serben gezeigt. Auch auf den angewendeten Kabelbindern wurde das DNA-Profil des Serben nachgewiesen. Zudem belastete ein Zeuge den Mann schwer mit Täterwissen; der Zeuge untersteht einem Zeugenschutzprogramm.

Staatsanwalt: Gemeinsame Tat

Die beiden Angeklagten hätten den Raubüberfall in Metzerlen gemeinsam geplant und ausgeführt. Sie hätten sich seit Jahren gekannt und seien auch gemeinsam kriminell aktiv gewesen, hielt der Staatsanwalt fest. Beide Männer hätten mitgeholfen, das Opfer zu überwältigen.

Es gebe viele Beweise, dass auch der Niederländer zur Tatzeit in der Schweiz gewesen sei. Dessen Alibi, nicht in der Schweiz gewesen zu sein, sei nicht erbracht. Der Niederländer war in Frankreich verhaftet und in die Schweiz ausgeliefert worden.

Ein Verteidiger will Verfahrenseinstellung

Der Verteidiger des Niederländers kritisierte die Staatsanwaltschaft. Er forderte für seinen Mandanten die Einstellung des Verfahrens, eventualiter Freispruch vom Vorwurf des Mordes.

Er warf der Staatsanwaltschaft Spekulationen vor; so seien keine Spuren seines Mandanten an den Kabelbindern gefunden worden. Der Verteidiger zweifelte die Aussage des Zeugen aus dem Zeugenschutzprogramm an. Dessen Aussagen liessen sich nicht überprüfen.

Dieser serbische Zeuge wisse nur Sachen vom Hörensagen und stelle Vermutungen an. Das Opfer sei im Spital nicht an den Folgen der beim Raubüberfall erlittenen Schädelverletzung verstorben, sondern an einer Lungenentzündung, hielt der Verteidiger sinngemäss fest. Der Mandant solle eine Entschädigung von 200 Franken pro Hafttag erhalten.

Der Verteidiger des ebenfalls wegen Mordes angeklagten Serben wird sein Plädoyer am Mittwoch halten.

Brutaler Raubüberfall

Der Raubüberfall hatte sich am 14. März 2010 in der an Frankreich angrenzenden Gemeinde Metzerlen ereignet. Ein 71-jähriger Schweizer wurde in seinem Haus schwer verletzt. Der Lokalpolitiker starb vier Monate nach der Tat im Spital.

Die Angeklagten sollen ihn mit Kabelbindern gefesselt und mit einem kantig-stumpfen Gegenstand mindestens acht Mal wuchtig auf den Kopf geschlagen haben. Die beiden Angeklagten erhofften sich gemäss Anklageschrift im Haus in Metzerlen Bargeld in Millionenhöhe zu erbeuten. Sie durchsuchten die ganze Liegenschaft - und stahlen schliesslich einen Haustür- und einen Autoschlüssel. Vermögenswerte fanden sie nicht. (sda)

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