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59-Jährige verliert IV-Rente – nach 25 Jahren

59-Jährige verliert IV-Rente – nach 25 Jahren

Die IV-Bezügerin Pia Clavadetscher machte im Jahr 2018 zusammen mit ihrem Mann eine Reise. Das hätten die beiden besser sein lassen.
05.07.2020, 09:0226.11.2021, 08:07
Benjamin Wieland / ch media
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Die IV befand, Pia Clavadetscher könne wieder zu 80 Prozent arbeiten, denn ihr ginge es wieder gut, das habe sie ja selber so mitgeteilt. Doch der besagte Brief war eine Fälschung.
Die IV befand, Pia Clavadetscher könne wieder zu 80 Prozent arbeiten, denn ihr ginge es wieder gut, das habe sie ja selber so mitgeteilt. Doch der besagte Brief war eine Fälschung.bild: Nicole Nars-Zimmer

Irgendjemand muss neidisch gewesen sein. Muss sich gedacht haben: Eine IV-Bezügerin geht auf Reisen. Das darf nicht sein!

Also setzte sich der oder die Missgünstige an den Computer und schrieb der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Basel-Landschaft in Binningen einen Brief. Der Gesundheitszustand der Versicherten habe sich «sehr positiv entwickelt». Man könne sie neu beurteilen. Das Fiese an der Sache: Das Schreiben war in Ich-Form verfasst, im Namen der Bezügerin - mit gefälschter Unterschrift.

Die IV-Stelle behandelte den Brief, Eingang 5. Oktober 2018, als echt. Und das tut sie noch immer. Zwar teilte die Betroffene, als sie vom Betrug erfuhr, der SVA per Einschreiben mit, sie habe den Brief weder geschrieben noch unterzeichnet. Trotzdem spricht die SVA weiterhin von einem «Gesuch». Und dieses «Gesuch» hatte Folgen. Die IV-Stelle liess die Bezügerin neu beurteilen. Fazit: Die Frau soll wieder arbeiten. 80 Prozent. Auf dem ersten Arbeitsmarkt. Mit 59 Jahren. Nach fast 25 Jahren IV.

Unverschuldet in den IV-Bezug gerutscht

Die Bezügerin, das ist Pia Clavadetscher. Sie steht im Mai 1995 mit ihrer Tochter, damals achtjährig, in Basel im Stau. Ein Betrunkener rast in ihren Opel Corsa. Die Tochter bleibt unverletzt. Doch Pia Clavadetscher erleidet, obwohl ebenfalls angeschnallt, ein Schädel-Hirn-Trauma. Das Gehirn der damals 35-Jährigen wird nicht mehr richtig durchblutet. Die Gutachterinnen und Gutachter sprechen der gelernten Verkäuferin eine volle Invalidenrente zu, zuletzt 1770 Franken pro Monat. Mehrmals bestätigen Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeit, zuletzt im November 2018. Pia Clavadetscher kümmert sich, so gut es geht, um Kind und Haushalt. Der Mann geht arbeiten.

Bis heute habe sie Kopf- und Nackenschmerzen, erzählt Pia Clavadetscher der «Schweiz am Wochenende». Sie leide aber auch unter Konzentrationsschwierigkeiten, Migräne und Ausfallerscheinungen: «Es kommt urplötzlich. Ich kann dann meinen linken Fuss nicht mehr bewegen. Manchmal ist die ganze Körperhälfte gelähmt, und die linke Gesichtshälfte hängt herunter.» Ihr Mann, Andreas Clavadetscher, zeigt ein Video, das er kürzlich mit dem Smartphone aufgezeichnet hat. Seine Frau geht eigenartig, zieht den linken Fuss nach.

2016 der nächste Schicksalsschlag. In Pratteln tritt der Talbach über die Ufer, überschwemmt das Haus der Clavadetschers. «Das warf meine Frau vollends aus der Bahn», sagt Andreas Clavadetscher. Sie entscheiden sich, das Haus zu verkaufen. Mit dem Geld schaffen sie sich ein Wohnmobil an. Nach einem ersten abgebrochenen Versuch ist es im März 2019 so weit: Andreas Clavadetscher steuert Spanien an. «Wir wollten einfach in die Wärme. Dann geht es Pia besser.»

Da hatte die bis heute unbekannte Person den Brief längst abgeschickt, im Namen von Pia Clavadetscher, die erzählt, sie könne wieder reisen. Verhängnisvoll ist dieser Satz: «Ich bin mir bewusst, dass mein Anspruch auf eine weiterführende IV-Rente somit erlischt.» Die wird ihr tatsächlich abgesprochen. Im Juli 2019 kommen Gutachterinnen und Gutachter des Universitätsspitals Basel zum Schluss, Pia Clavadetscher gehe es besser. Hinweise seien nicht zuletzt die Reise und ihr «Gesuch» – der gefälschte Brief. Von ihm erfährt die Betroffene erstmals bei der Untersuchung im Uni-Spital. Per Zufall.

Viele Fehleinschätzungen von aussen

Die «Schweiz am Wochenende» hat das Gutachten des Uni-Spitals einem Neurochirurgen vorgelegt. Er sagt, die IV sei, gestützt auf entsprechende Bundesgerichtsurteile, bei der Gewährung von Rentenansprüchen strenger geworden. «Die Bezügerin hat keine mit den verfügbaren diagnostischen Mitteln nachweisbare strukturelle Schädigung erlitten. Man kann ihr Leiden nur schwer objektivieren – genau das verlangt aber die IV.»

Allein die fehlende Sichtbarkeit eines Leidens sei zwar kein Ausschlusskriterium, ergänzt der Chirurg. Sonst dürften Depressive auch keine IV-Rente erhalten, denn Depressionen seien ebenfalls «nicht im engeren Sinne sichtbar». Doch es sei Sache der Patientin, die «Unüberwindbarkeit der gesundheitlichen Beeinträchtigung» nachzuweisen. Das sei kaum möglich, die meisten würden daran scheitern.

Der Neurochirurg sieht beim vorliegenden Fall ein weiteres Problem: «Heute werden Patienten mit chronischen Schmerzen so rasch wie möglich reaktiviert. Wir wissen nun, dass durch die Vermeidung von Belastungen und eine längere Arbeitsunfähigkeit die Entstehung von chronischen Schmerzen begünstigt wird. Früher jedoch setzte man auf Schonung, wie bei dieser Bezügerin. Von ihr verlangt man nun, dass sie sich wieder im Arbeitsmarkt zurechtfinden soll; nach 25 Jahren Pause, fünf Jahre vor regulärem Pensionsalter. Das ist aus medizinischer Sicht zwar nicht fahrlässig, aber es wirkt willkürlich.» Für die Frau handle es sich wohl um einen Vertrauensbruch, nachdem ihr die IV 25 Jahre lang signalisiert habe, mit ihrer Rente sei alles in Ordnung.

Procap, der Selbsthilfeverband für Menschen mit Behinderung, teilt der «Schweiz am Wochenende» mit, Rentenbezügerinnen und -bezüger seien rechtlich nicht dazu verpflichtet, den ganzen Tag zuhause zu sitzen, sondern dürften Reisen unternehmen oder anderen Freizeitaktivitäten nachgehen, «das aber nur soweit, wie dies mit den von der IV anerkannten gesundheitlichen Einschränkungen möglich ist.» Können diese mehr leisten, ob bei der Arbeit oder in der Freizeit, müssen sie das stets der IV melden. Drittpersonen sei es erlaubt, der IV Beobachtungen zu melden. Doch Aussenstehende würden «meist nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten Lebensumstände der betroffenen Person» sehen. Das könne zu Fehleinschätzungen führen.

Die SVA Baselland schreibt, ein Brief wie derjenige im betreffenden Fall entspreche «der ganz normalen Meldepflicht» einer versicherten Person. «Wir erhalten häufig solche oder ähnliche Schreiben, in denen Versicherte uns gesundheitliche oder wirtschaftliche Veränderungen bekannt geben und um Prüfung bitten.» Es habe somit «keinerlei Grund» gegeben, das Schreiben als verdächtig einzustufen. Dass die IV-Stelle weiterhin von einem «Gesuch» schreibe, sei ein Versehen. Für die Auslösung des Revisionsprozesses habe das jedoch keine Rolle gespielt.

Unterschrift ist sofort als Fälschung zu erkennen

Als die IV im vergangenen Februar Pia Clavadetscher ein Job-Coaching vorschreibt, fasst sie einen Entschluss: Sie tritt aus der IV aus. «Ich könnte die Belastung der Wiedereingliederung nicht ertragen», sagt die bald 60-Jährige. Auch rekurrieren wollen die Clavadetschers nicht. Sie fürchten, ein Prozess könnte mehr kosten als die restliche Rentensumme. «Mein Mann und ich leben jetzt von Erspartem.» Das Paar hat eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Verleumdung eingereicht. Doch ein Anwalt bewertete sie als aussichtslos.

Die IV vernichtet alle Briefpost nach dem Einscannen – und damit auch Spuren. Offenbar schaut die IV Briefe nicht genau an. Man hätte auf den ersten Blick gesehen, dass die gefälschte Unterschrift mit der echten nichts gemein hat. Die SVA ergänzt zu diesem Punkt lapidar: Da die Neubegutachtung eine Verbesserung des Gesundheitszustands ergeben habe, spiele es auch keine Rolle mehr, ob das Ausgangsschreiben echt oder gefälscht sei.

Die Clavadetschers wandten sich auch an Bundesrat Alain Berset. Das Bundesamt für Sozialversicherungen als Aufsichtsstelle wollte am Vorgehen der Baselbieter IV-Zweigstelle keine Verfehlungen erkennen. Das Einzige, was Clavadetschers bleibt, ist, auf die AHV zu warten. Und ein Riesenfrust. (bzbasel.ch)

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143 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Coffeetime ☕
05.07.2020 09:18registriert Dezember 2018
Willkommen im Land der Neider. Warum musste auf so fieser Art agiert und ein gefälschter Brief verschickt werden? Solche Leute sind nur armselig. Diese Misgunst und der Neid machen doch nur das eigene Leben kaputt.
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montuno
05.07.2020 09:24registriert Februar 2020
Absurd. Bei der SVA und dem RAV arbeiten ja wahre Betonköpfe. Die jeweilige Einspruchsmöglichkeit ist vermutlich nur dazu da, dem Bezüger vorzugaukeln, er hätte irgendeine Chance.
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Butschina
05.07.2020 12:50registriert August 2015
Nach 25 Jahren ist es nicht realistisch wieder Arbeit zu finden. Vor Allem nicht mit 59 Jahren. Ferien darf ein IV-Rentner machen. Zum Alltag ist es kein wirklicher Unterschied, nur ein anderer Ort. Gerade Klimaveränderungen tuen vielen gut und lindern gewisse chronische Beschwerden zeitweise etwas.
Ich finde es generell schwierig, wenn die neuen Kriterien auch auf langjährige IV-Bezüger angewendet werden. Eine Wiedereingliederung ist meist unrealistisch.
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