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Kanton Aargau behebt Fehlanreize bei Sozialleistungen

Kanton Aargau behebt Fehlanreize bei Sozialleistungen

03.06.2022, 10:03
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Sozialhilfe statt IV: Nach dem Wegfall von IV-Renten landen immer mehr Menschen laut dem "SonntagsBlick" auf den Sozialämtern. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE

Der Aargauer Regierungsrat hat mehrere Unstimmigkeiten im System der Sozialhilfe ausgebügelt. Es geht vor um Fehlanreize bei der Alimentenbevorschussung und Elternschaftsbeihilfe. Die entsprechend angepasste Verordnung gilt vom nächsten Jahr an.

Eine Analyse der Bedarfsleistungen habe gezeigt, dass die kantonalen Bedarfssysteme «relevante Fehlanreize» aufwiesen, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Die Fehlanreize seien unterschiedlich stark ausgeprägt.

Je nach Konstellation stehe einem Haushalt, der eine Sozialleistung beziehe, trotz Erhöhung des Erwerbseinkommens nicht mehr oder sogar weniger Geld zur freien Verfügung. In diesen Fällen lohne sich ein Zusatzverdienst nicht.

Das System der Sozialleistungen, die an finanziell bedürftige Personen ausgerichtet werden, ist komplex, wie die Staatskanzlei weiter festhält. Es handle sich um Bedarfsleistungen, die historisch gewachsen und nicht immer aufeinander abgestimmt seien.

Arbeiten soll Vorteil bringen

Deshalb änderte der Regierungsrat die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV). Vom nächsten Jahr an lohne es sich für die betroffenen Haushalte, mehr zu arbeiten. So würden beispielsweise neu ein Einkommensfreibetrag, die Berufsauslagen sowie die Kosten für die Kinderbetreuung bei der Bemessung der Leistungshöhe angerechnet.

Der Regierungsrat passte auch die Stipendienverordnung per 1. August 2023 an. Damit werden in diesem Bereich die Erwerbsanreize verbessert. Der Freibeitrag beim Einkommen wird erhöht und im Gegenzug ein allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung angerechnet.

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) unterstützt die für die Alimentenbevorschussung und Elternschaftsbeihilfe zuständigen Gemeinden bei der Umsetzung der geänderten Regeln. (aeg/sda)

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