Gericht befindet Kay Voser wegen Drohungen für schuldig – er bleibt aber straffrei
Der Ex-Fussballer und TV-Experte stand wegen wirren Instagram-Videos aus dem Jahr 2024 vor dem Bezirksgericht Bülach. In englischer Sprache stiess er Drohungen aus. Er habe damals viele Reaktionen erhalten. «Viele wollten mir helfen oder machten sich Sorgen um mich», sagte er bei seiner Befragung.
Er wünschte, die Beiträge nie veröffentlicht zu haben, fügte Voser an. Diese seien wegen seiner Krankheit entstanden. Er habe sie jeweils nach kurzer Zeit wieder entfernt. «Die Leute hatten Angst um mich, nicht vor mir», sagte er weiter.
Kay Voser im Talk Täglich über seine Schizophrenie:
Bei den Aufnahmen sei er schwer krank gewesen. «Leider habe ich diese Beiträge veröffentlicht». Das tue ihm sehr leid. Der Ex-Profi, der unter anderem für den FCZ, Basel und Fulham in England spielte, machte seine psychische Erkrankung vor einigen Jahren öffentlich. Wegen der Drohungen sass der 39-Jährige im Herbst 2024 fast vier Monate in Untersuchungshaft.
Staatsanwalt bleibt fern
Voser war unter anderem wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte aber keine Strafe, wegen Vosers Schuldunfähigkeit. Das Gericht sollte eine ambulante Massnahme aussprechen. Der Staatsanwalt erschien nicht vor Gericht.
Die Anklage listet mehrere Instagram-Videos auf, in denen Voser etwa andere dazu aufforderte, gewisse Personen zu jagen und töten. Dabei stiess er Drohungen gegen diverse Personen, darunter Bundesrat Albert Rösti, aus und bezeichnete mehrere Leute als «Nazis».
Niemals hätte er den genannten Personen etwas angetan, versicherte Voser. Dennoch musste er eine lange Zeit in Untersuchungshaft verbringen. Erst kurz vor Ende der Haftzeit habe die Staatsanwaltschaft ein Formular für eine ambulante Therapie geschickt. Seine Verteidigerin kritisierte das scharf, ein solcher Antrag sei unzulässig. Für die 116 Tage hinter Gittern solle Voser entschädigt werden.
Regelmässig in Therapie
Die Verteidigerin forderte einen Freispruch und den Verzicht auf eine ambulante Massnahme. Ihr Klient habe sich nach der Entlassung um eine Therapie bemüht und besuche diese regelmässig. Eine Massnahme sei nicht nötig.
Für die Verteidigerin gab es ohnehin keine strafwürdigen Handlungen. «Die betroffenen Personen sagten selber, dass sie sich nicht bedroht fühlten». Die Beiträge hätten auch nicht die Eindringlichkeit gehabt, um Leute zu beeinflussen, also, dass jemand, der den Beitrag gesehen habe, seine Aufforderungen umgesetzt hätte.
Das Gericht sah das anders: Im Fall der Drohung gegen Bundesrat Rösti sah das Gericht eine versuchte Nötigung durch den 39-Jährigen. «Sie versuchten, durch eine Todesdrohung seine Unterstützung zu erzwingen», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.
Kein Entscheid über Entschädigung
Im Fall der anderen bedrohten Personen sah das Gericht den Tatbestand der versuchten öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen erfüllt. «Sie haben andere aufgefordert, diese Menschen zu töten». Diese Aufrufe seine mehrfach erfolgt, es habe eine gewisse Eindringlichkeit bestanden.
Dass der Beschuldigte schuldunfähig war, als er die Videos aufnahm, war aufgrund des Gutachtens unbestritten. Doch dieses zeige auch, dass die Therapie eine gewisse Ausgestaltung brauche, sagte der Richter. Die seit längerem freiwillig begonnen Therapie reichte dem Gericht darum nicht, um auf das Aussprechen einer verpflichtenden ambulanten Massnahme zu verzichten.
Das Bezirksgericht Bülach entschied nicht darüber, ob die fast vier Monate Untersuchungshaft zu lang waren. Ob Voser dafür entschädigt werde, müsse in einem anderen Verfahren behandelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (abu/sda)
