Schweiz
Sport

Ex-Fussballer Kay Voser steht wegen Drohungen vor Zürcher Gericht

Spieler Kay Voser, links, und Trainer Uli Forte, rechts, waehrend der Medienkonferenz des FC Zuerich am Mittwoch, 2. November 2016, im Stadion Letzigrund in Zuerich. (KEYSTONE/Alexandra Wey)
Kay Voser spielte während seiner Karriere unter anderem für Zürich, Basel und GC.Bild: KEYSTONE

Gericht befindet Kay Voser wegen Drohungen für schuldig – er bleibt aber straffrei

Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Mittwoch für den Ex-Fussballer Kay Voser eine ambulante Massnahme ausgesprochen. Der 39-Jährige befindet sich schon länger in Therapie und bedauert Videos, die er in schlechtem psychischen Zustand machte.
25.03.2026, 18:0825.03.2026, 18:09

Der Ex-Fussballer und TV-Experte stand wegen wirren Instagram-Videos aus dem Jahr 2024 vor dem Bezirksgericht Bülach. In englischer Sprache stiess er Drohungen aus. Er habe damals viele Reaktionen erhalten. «Viele wollten mir helfen oder machten sich Sorgen um mich», sagte er bei seiner Befragung.

Er wünschte, die Beiträge nie veröffentlicht zu haben, fügte Voser an. Diese seien wegen seiner Krankheit entstanden. Er habe sie jeweils nach kurzer Zeit wieder entfernt. «Die Leute hatten Angst um mich, nicht vor mir», sagte er weiter.

Kay Voser im Talk Täglich über seine Schizophrenie:

Video: extern / rest/TeleZüri / ZüriToday

Bei den Aufnahmen sei er schwer krank gewesen. «Leider habe ich diese Beiträge veröffentlicht». Das tue ihm sehr leid. Der Ex-Profi, der unter anderem für den FCZ, Basel und Fulham in England spielte, machte seine psychische Erkrankung vor einigen Jahren öffentlich. Wegen der Drohungen sass der 39-Jährige im Herbst 2024 fast vier Monate in Untersuchungshaft.

Staatsanwalt bleibt fern

Voser war unter anderem wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte aber keine Strafe, wegen Vosers Schuldunfähigkeit. Das Gericht sollte eine ambulante Massnahme aussprechen. Der Staatsanwalt erschien nicht vor Gericht.

Die Anklage listet mehrere Instagram-Videos auf, in denen Voser etwa andere dazu aufforderte, gewisse Personen zu jagen und töten. Dabei stiess er Drohungen gegen diverse Personen, darunter Bundesrat Albert Rösti, aus und bezeichnete mehrere Leute als «Nazis».

Niemals hätte er den genannten Personen etwas angetan, versicherte Voser. Dennoch musste er eine lange Zeit in Untersuchungshaft verbringen. Erst kurz vor Ende der Haftzeit habe die Staatsanwaltschaft ein Formular für eine ambulante Therapie geschickt. Seine Verteidigerin kritisierte das scharf, ein solcher Antrag sei unzulässig. Für die 116 Tage hinter Gittern solle Voser entschädigt werden.

Regelmässig in Therapie

Die Verteidigerin forderte einen Freispruch und den Verzicht auf eine ambulante Massnahme. Ihr Klient habe sich nach der Entlassung um eine Therapie bemüht und besuche diese regelmässig. Eine Massnahme sei nicht nötig.

Für die Verteidigerin gab es ohnehin keine strafwürdigen Handlungen. «Die betroffenen Personen sagten selber, dass sie sich nicht bedroht fühlten». Die Beiträge hätten auch nicht die Eindringlichkeit gehabt, um Leute zu beeinflussen, also, dass jemand, der den Beitrag gesehen habe, seine Aufforderungen umgesetzt hätte.

Das Gericht sah das anders: Im Fall der Drohung gegen Bundesrat Rösti sah das Gericht eine versuchte Nötigung durch den 39-Jährigen. «Sie versuchten, durch eine Todesdrohung seine Unterstützung zu erzwingen», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.

Kein Entscheid über Entschädigung

Im Fall der anderen bedrohten Personen sah das Gericht den Tatbestand der versuchten öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen erfüllt. «Sie haben andere aufgefordert, diese Menschen zu töten». Diese Aufrufe seine mehrfach erfolgt, es habe eine gewisse Eindringlichkeit bestanden.

Dass der Beschuldigte schuldunfähig war, als er die Videos aufnahm, war aufgrund des Gutachtens unbestritten. Doch dieses zeige auch, dass die Therapie eine gewisse Ausgestaltung brauche, sagte der Richter. Die seit längerem freiwillig begonnen Therapie reichte dem Gericht darum nicht, um auf das Aussprechen einer verpflichtenden ambulanten Massnahme zu verzichten.

Das Bezirksgericht Bülach entschied nicht darüber, ob die fast vier Monate Untersuchungshaft zu lang waren. Ob Voser dafür entschädigt werde, müsse in einem anderen Verfahren behandelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (abu/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
10 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Deus Maximus
25.03.2026 14:37registriert November 2020
Ich habe seinerzeit seine höchst irritierenden Insta-Stories live mitgekriegt. Was er da rausgelassen hat, war definitiv maximaler Schizophrenie entsprungen... schön, geht es ihm jetzt besser.
492
Melden
Zum Kommentar
avatar
Lester
25.03.2026 14:44registriert März 2014
War wahrscheinlich richtig ihn damals wegen der Drohungen in U-Haft zu nehmen,. Nur schon, um ihn selbst und andere zu schützen. Eine Strafe braucht es eher nicht mehr, Kay Voser hat selbst genug darunter gelitten und war in einer schizophrenen Trance. Ich wünsche ihm alles Gute auf dem Weg zur Besserung und bin froh, dass den bedrohten Personen nichts zugestossen ist.
325
Melden
Zum Kommentar
avatar
Papa Swappa
25.03.2026 14:47registriert September 2015
Gute Besserung, ich hoffe, er bekommt die Hilfe, welche er braucht und wünsche Ihm, dass er die Skills bekommt, um mit seiner Krankheit umgehen zu können.
242
Melden
Zum Kommentar
10
Noch weniger als drei Monate bis zum ersten WM-Spiel: So gut sind die Nati-Stars in Form
Aktuell findet der letzte Nati-Zusammenzug vor der Weltmeisterschaft 2026 statt. Während für einige Spieler die WM bereits heute starten könnte, suchen andere noch ihre Form.
Nati-Trainer Murat Yakin geht im Kader für die Testspielen gegen Deutschland und Norwegen keine Experimente ein und bietet bekannte Spieler für den letzten Zusammenzug vor dem WM-Abenteuer auf. Wir blicken auf den Formstand der einzelnen Spieler.
Zur Story